Abschlussbericht der Aufarbeitungskommission

Nach Ausstrahlung der ARD-Dokumentation „Missbraucht – Sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmsport“ setzte der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) eine externe Kommission ein. Deren beratende Tätigkeit war darauf gerichtet, die in der Dokumentation dargestellten Sachverhaltskomplexe von sexualisierter Gewalt, darunter auch den Fall des früheren Wasserspringers Jan Hempel, unabhängig aufzuarbeiten und dem Vorstand des DSV Empfehlungen zur zukünftigen Abwehr von sexualisierter Gewalt zu geben.

Die Kommission bestand aus vier Wissenschaftler*innen der Deutschen Sporthochschule Köln: Dr. Fabienne Bartsch, Dr. Caroline Bechtel, Prof. Dr. Martin Nolte und Prof. Dr. Bettina Rulofs. Sie führten vertrauliche Anhörungen mit Betroffenen und Zeitzeug*innen durch und werteten umfängliches Archivmaterial aus. Nach nunmehr 1,5 Jahren legte die Kommission dem DSV ihren Abschlussbericht vor. Dieser dokumentiert die umfassende Auseinandersetzung mit allen Sachverhaltskomplexen und enthält zahlreiche strukturell-organisatorische sowie normative Empfehlungen für zukünftige Schutzmaßnahmen im Schwimmsport.

Der komplette Bericht ist ausschließlich für die interne Beratung des DSV bestimmt und der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Damit wird jede Beeinträchtigung von Persönlichkeitsinteressen vermieden. Die Unabhängige Kommission hat aus Transparenzgründen gleichwohl eine Kurzfassung publiziert. Diese enthält keine persönlichkeitsrelevanten Einzelinformationen zu den jeweiligen Sachverhaltskomplexen, sondern konzentriert sich im Wesentlichen auf die Erkenntnisse und Empfehlungen der Kommission. Die Kurzfassung steht hier zum Download zur Verfügung.

Zu den zentralen Empfehlungen der Kommission an den DSV gehört etwa die Erstellung eines umfassenden Schutzkonzeptes gegen interpersonale Gewalt, das vom DSV und seinen Untergliederungen umgesetzt werden sollte. Empfohlen werden darüber hinaus auch der Erlass von materiell-rechtlichen Bestimmungen in Form umfassender Verbote von sexualisierter Gewalt sowie korrespondierender Handlungspflichten in Verbindung mit spezifischen Verfahrensbestimmungen bei sexualisierter Gewalt, wie sie im DOSB-Safe Sport Code enthalten sind. Die detaillierten Empfehlungen sind der Kurzfassung zum Abschlussbericht zu entnehmen.