Neue Ausschreibungsrunde der hochschulinternen Forschungsförderung gestartet

Die hochschulinterne Forschungsförderung wird in sechs Förderlinienausgeschrieben, die in ihrer Ausrichtung und Dauer Nachwuchswissenschaftler*innen in den unterschiedlichen Phasen ihrer wissenschaftlichen Karriere unterstützen sollen. Die neue Ausschreibungsrunde für die Förderlinien 1, 3 und 6 läuft bis zum 22. März. Zudem ist auch die Ausschreibung für ein Graduiertenstipendium im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften gestartet. Die Antragsfrist ist hier der 21. März.

Förderlinie 1: Forschungsförderung für den jungen wissenschaftlichen Nachwuchs (Call No.1)

Über diese Förderlinie können einzelne Bausteine eines aufbauenden Forschungskonzeptes oder kleinere Projekte im Rahmen einer Abschlussarbeit (MA-Thesis) unterstützt werden. Gefördert werden an der Deutschen Sporthochschule Köln eingeschriebene Master-Studierende. Es werden Anträge bis zu 2.500 Euro berücksichtigt. Anträge können auch zusammen mit anderen Studierenden gestellt werden.

Förderlinie 3: Förderung von Anschubfinanzierungen für junge PostDocs (Call No. 3)

Die Einwerbung kompetitiver Fördermittel bei einem Drittmittelgeber wie DFG, EU, BMBF, BISp, Stiftungen usw. soll die Drittmittelkompetenz der jungen Wissenschaftler*innen erhöhen und ihnen die Möglichkeit geben, im Rahmen der Finanzierung durch die hochschulinterne Forschungsförderung einen solchen Antrag vorzubereiten. Antragsberechtigt sind Promovierende in der Endphase ihrer Dissertation und PostDocs bis zu zwei Jahre nach der Promotion (Datum der Urkunde / Erziehungs- und Pflegezeiten werden angerechnet). Für die Vorbereitung eines Drittmittelantrags kann für einen Zeitraum von zwölf Monaten eine eigene Stelle (50% WMA) beantragt werden.

Förderlinie 6: „Fachdidaktik Sport/Schulsport“ zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Promotions- oder Post-Doc-Phase)  

Im Rahmen der Förderlinie 6 soll der wissenschaftliche Nachwuchs in der Promotions- und Post-Doc-Phase im Bereich der Fachdidaktik Sport bzw. der unterrichtsorientierten Schulsportforschung unterstützt werden. Fachdidaktik Sport bzw. unterrichtsorientierten Schulsportforschung als Gegenstand der Förderung wird in einem breiten Wissenschaftsverständnis verstanden. Demzufolge werden wissenschaftliche Projekte gefördert, die sich mit Konzeptionen, Maßnahmen, Wirkungen, Methoden und/oder Prinzipien im Zusammenhang mit der Planung, Durchführung und Bewertung von Unterrichtsprozessen im Schulsport (sowie außerunterrichtlichen Sport im schulischen Kontext) oder der hierzu gehörenden Sportlehrer/innenbildung beschäftigen. Entsprechend dieses weiten Verständnisses können Zielstellungen der Forschung im Zusammenhang (a) mit dem Erwerb (psycho-) motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten (b) mit pädagogischen Zielgrößen des Schulsports und Sportunterrichts oder (c) mit Bewegungserfahrungen als Teil der individuellen und sozialen Entwicklung stehen.

Antragsberechtigt sind in der Regel eingeschriebene Doktorand*innen der Deutschen Sporthochschule Köln (zur Förderung des eigenen Promotionsvorhabens) oder Mitarbeiter*innen der DSHS Köln mit abgeschlossener Promotion (PostDoc; zur Förderung der eigenen Habilitationsphase bzw. Weiterqualifizierungsphase). Gefördert werden Anträge mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Die Förderung der Monate 13-24 und 25-36 setzt die positive Evaluation der Qualifikationsarbeit in den Monaten 9 bzw. 21 voraus. Gefördert werden ausschließlich Personalkosten. Dies können Mittel für Hilfskräfte (zur Unterstützung der Forschungsarbeit der Antragsteller*innen), Mittel für Stellenaufstockungen der Antragssteller*innen oder Mittel zur Verlängerung oder Neuschaffung der eigenen Stelle im Rahmen des eigenen Promotions- oder Post-Doc-Projektes sein. 

Die aktuelle Antragsfrist der drei Förderlinien ist der 22. März 2021. Die Förderlinien 1 (für Promovierende), 2, 4 und 5 werden voraussichtlich im Sommer 2021 ausgeschrieben.

Graduiertenstipendium im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften

An der Deutschen Sporthochschule Köln wird ab dem 01. Juni 2021 ein hochschulinternes Graduiertenstipendium im Bereich „Geistes- und  Sozialwissenschaften“ vergeben. Das Stipendium wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren vergeben, es besteht jedoch die Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Fördersumme beträgt 1.350 Euro pro Monat (1.550 Euro pro Monat für Bewerber*innen mit Kind). Die Antragsfrist ist der 21. März 2021.

Weitere Informationen zu den Ausschreibungen gibt es hier.