Neue Prorektorin für Transfer und Informationsmanagement

Dr. Bettina Rulofs (Institut für Soziologie und Genderforschung) ist neue Prorektorin für Transfer und Informationsmanagement

Die Deutsche Sporthochschule Köln hat eine neue Prorektorin: Dr. Bettina Rulofs (Institut für Soziologie und Genderforschung) wurde von der Hochschulwahlversammlung am 10. Juli 2018 zur neuen Prorektorin für Transfer und Informationsmanagement gewählt. Ihre Amtszeit läuft wie die der anderen Rektoratsmitglieder bis zum 19. Mai 2020.

Notwendig wurde die Wahl durch den Rücktritt des bisherigen Prorektors für Außenbeziehungen und Wissensmanagement Prof. Dr. Dr. Stefan Schneider. Dr. Bettina Rulofs erreichte bereits im 1. Wahlgang die notwendigen Mehrheiten im Gremium. 

Dr. Bettina Rulofs wurde 1971 geboren. Sie studierte Diplom-Sportwissenschaft und Englisch Lehramt und promovierte 2002 an der Deutschen Sporthochschule Köln. Seit 1997 ist sie im Institut für Soziologie und Genderforschung der Deutschen Sporthochschule Köln als Wissenschaftlerin tätig und hier seit 2014 stellvertretende Institutsleiterin. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der sozialen Ungleichheit, der sportbezogenen Kinder- und Jugendarbeit, Gewaltprävention und beim Umgang mit Diversität im (Schul-)Sport. Im Verbundprojekt "Safe Sport" ist sie als Leitung und Verbundkoordinatorin tätig. In der Lehre ist Dr. Bettina Rulofs sowohl in den sportbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen als auch im Lehramtsstudium der Sporthochschule tätig. Im Rahmen des Studienbereichs Schlüsselqualifikationen der B.A.-Studiengänge ist sie als Modulbeauftragte für das Modul "Managing Diversity und kulturelle Kompetenzen" verantwortlich. 

Vorgang Hochschulwahlversammlung:

Das Verfahren wurde eingeleitet durch die Bildung einer paritätisch aus vier Mitgliedern bestehenden Findungskommission, je zur Hälfte entsendet vom Hochschulrat und vom Senat. Diese hatte vor der Abstimmung in der Hochschulwahlversammlung zum Vorschlag des Rektors zur Besetzung des Prorektorenamtes Stellung genommen.

Die Hochschulwahlversammlung besteht aus den Mitgliedern des Senats und aus den Mitgliedern des Hochschulrats. Die Mitglieder der Hochschulwahlversammlung, die zugleich Mitglieder des Senats sind, haben Stimmrecht, wenn sie auch im Senat stimmberechtigt sind. Die Mitglieder der Hochschulwahlversammlung, die zugleich Mitglieder des Hochschulrates sind, haben Stimmrecht, wenn sie Externe im Sinne des § 21 Absatz 3 Satz 2 Hochschulgesetz NRW sind.

Die Stimmen der beiden Organe stehen im gleichen Verhältnis zueinander. So hat der Senat 18 Stimmen gemäß seiner 18 stimmberechtigten Mitglieder, die Stimmzettel der 5 stimmberechtigten Hochschulratsmitglieder werden so gewichtet, dass der Hochschulrat ebenfalls über 18 Stimmen verfügt (Faktor 3,6). Die Mitglieder des Rektorats werden von der Hochschulwahlversammlung mit der Mehrheit der Stimmen des Gremiums und zugleich mit der Mehrheit der Stimmen innerhalb seiner beiden Hälften gewählt.

Verweise