Sportrechtsmaster: Ein Juwel im Wissenstransfer

Eines ist sicher: Nur diese zehn Studierenden können von sich sagen, dass sie die ersten gewesen sind. Sie sind die Pioniere des gemeinsamen Weiterbildungsstudiengangs Sportrecht  der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Deutschen Sporthochschule Köln und haben mit dem Abschluss ihres Studiums eine große Hürde gemeistert. Denn alle Studierenden haben einen Studiengang berufsbegleitend studiert, der sich einem Thema widmet, das in der curricularen Lehre der Rechtswissenschaften unterrepräsentiert ist. Das vielfältige Themengebiet  Sportrecht nun auch aus wissenschaftlicher Perspektive mit einem eigenen Masterabschluss krönen zu können, ist ein Erfolg, der am vergangenen Freitag geehrt werden sollte.

In einer gemeinsamen Feierstunde wurden in Gießen die Abschlussurkunden übergeben. Neben den Grußworten der Studiengangsverantwortlichen, Prof. Martin Gutzeit und Prof. Martin Nolte, richteten auch die Prorektorin für Transfer und Informationsmanagement der DSHS Köln, Dr. Bettina Rulofs, und die Dekanin des Bereichs Rechtswissenschaften der Uni Gießen, Prof. Marietta Auer, ihre Worte an die „Pioniere des Sportrechtsmasters“.

Sie beglückwünschten die Masterabsolventinnen und -absolventen, wertschätzten die Entbehrungen, die ein berufsbegleitendes Studium mit sich bringt und dankten ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Prorektorin Rulofs beschrieb das Studienkonzept in ihrem Grußwort sehr treffend als „besonderes Juwel“ der Sporthochschule im Bereich des Wissenstransfers. Dies begründete sie durch die außergewöhnliche Kombination zwischen Rechtswissenschaften und Sport, die das Lehrangebot der Sporthochschule bereichere. Kurzweilig ließ Rulofs die frischgebackenen AbsolventInnen auch an ihren eigenen Erfahrungen mit dem Thema Sportrecht aus der Perspektive der Sportsoziologie teilhaben und prognostizierte ihnen auf dieser Basis  zahlreiche Aufträge zu spannenden Themen.

Dass auf die Absolventinnen und Absolventen vielfältige Aufgaben zukommen werden, stellte auch Christina Gassner in ihrem Festvortrag heraus. Über verschiedene aktuelle Debatten wie die Geschlechtszuordnung der Sprinterin Caster Semenya, das Verfahren über ein drittes Geschlecht im Sport, die Dopingenthüllungen in Seefeld und die Fanausschreitungen im Profifußball, skizzierte sie einen kleinen Ausschnitt an Fällen, mit denen sich die Juristinnen und Juristen in Zukunft beschäftigen könnten.  Genügend Aufgaben, Anknüpfungspunkte und spannende Fälle gäbe es laut Gassner. „Der Bereich Sportrecht ist und bleibt vielfältig, bunt und spannend. Gut für sie“, sagte sie mit einem Schmunzeln.

Dass der jetzige Abschluss eine gute Basis dafür ist, stellte Prof. Martin Nolte heraus: „Mit der Zusatzqualifikation LL. M. Sportrecht schärfen Juristen ihr Profil in wissenschaftlicher und praktischer Hinsicht. In der Praxis werden sie so zu gefragten Beratern bei komplexen rechtlichen Fragestellungen des Sports.“  Diese neuerworbene Kompetenz wurde im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung noch bei einem gemeinsamen Umtrunk mit Snacks gefeiert.

Eine große Überraschung  hielt Prof. Martin Gutzeit noch für die Absolventinnen und Absolventen bereit; nämlich die Information, dass der Abschluss LL. M Sportrecht mit großer Wahrscheinlichkeit auch als Theorieausbildung zum Erwerb des 2018 beschlossenen Fachanwalts Sportrecht anerkannt wird. Beste Voraussetzungen also, für eine Karriere im Sportrecht.

Interessierte Juristinnen und Juristen können sich ab sofort für die nächste Kohorte des Studiengangs LL.M. Sportrecht bewerben. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.sportrechtsmaster.de. Bewerbungsschluss ist der 2. September 2019.