Turnen: Information zur Anpassung von Regularien

Das Lehr und Forschungsgebiet Turnen hat in seiner letzten Sitzung vor Semesterbeginn folgende Regelungen beschlossen, die mit Beginn des Vorlesungszeitraums des Sommersemesters 2018 in Kraft treten: 

  1. Neben dem Berechtigungsausweis zur Nutzung von Halle 21 ist dem Hallenwart ein Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, etc.) unaufgefordert vorzuzeigen.
  2. Es gibt keinen zentralen Termin mehr für das Nachholen der Praxisprüfung BAS7 Turnen. Studierende, die ihre Praxisprüfung im Turnkurs BAS7 noch abzuleisten haben, erhalten in der Sprechstunde bei Jonas Rohleder einen Prüfungstermin im Rahmen der regulären BAS7 Turnkurse des laufenden Semesters. Die Prüfung findet statt in der letzten Vorlesungswoche des laufenden Semesters. 

Bitte beachten Sie dazu auch etwaige Aushänge an den Informationskästen im Hallen-
komplex Nord sowie in den Instituten des Lehr- und Forschungsgebiets Turnen.

Mit besten Grüßen,
Ihr Lehr- und Forschungsgebiet Turnen