Studentische Wahlen zum Senat

Die Amtszeit der derzeitigen studentischen Mitglieder im Senat der Deutschen Sporthochschule Köln und die der Vertreter*innen der studentischen Hilfskräfte endet mit Ablauf des 31. März 2025. Die Neuwahlen finden vom 2. bis 4. Dezember 2024 statt.

Studentische Mitglieder des Senats:

In den Senat werden drei Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden gewählt. An den Wahltagen erfolgt die Stimmabgabe im Hörsaalumgang (vor dem Eingang zur Mensa) jeweils in der Zeit von 10 bis 15 Uhr. Zu der Wahl ist ein Lichtbildausweis sowie der Studierendenausweis der Deutschen Sporthochschule Köln mitzubringen. Weitere Infos können Sie der Wahlbekanntmachung entnehmen.

Wahl für den/die Vertreter*in der studentischen Hilfskräfte:

Die Studierenden wählen gem. § 15 der Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln eine Person, die als Beauftragte für die studentischen Hilfskräfte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften nach § 46a HG wahrnimmt. An den Wahltagen erfolgt die Stimmabgabe im Hörsaalumgang (vor dem Eingang zur Mensa) jeweils in der Zeit von 10 bis 15 Uhr. Zu der Wahl ist der Personalausweis bzw. der Studierendenausweis der Deutschen Sporthochschule Köln mitzubringen. Weitere Infos können Sie der Wahlbekanntmachung entnehmen.