Wahlen der Studiengangssprecher*innen & zum Studierendenparlament

Die Wahl des Studierendenparlaments der Deutschen Sporthochschule Köln und die Wahl der Studiengangssprecher*innen und ihrer Vertretungen findet in der Zeit vom 2. bis 6. Dezember 2024 statt

Wahl des Studierendenparlaments:

Die Wahl umfasst nach §14 der Wahlordnung zum Studierendenparlament und der Studiengangssprecher*innen folgende Ämter: 21 Vertreter*innen der Studierendenschaft für das Studierendenparlament. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Studierendenparlamentes umfasst in der Regel 12 Monate. An den Wahltagen erfolgt die Stimmabgabe im Hörsaalumgang (vor dem Eingang zur Mensa) jeweils in der Zeit von Montag-Donnerstag 10 bis 15 Uhr sowie am Freitag 10 bis 13 Uhr. Zu der Wahl ist ein Lichtbildausweis sowie der Studierendenausweis der Deutschen Sporthochschule Köln mitzubringen. Weitere Infos können Sie der Wahlbekanntmachung entnehmen.

Wahl der Studiengangssprecher*innen und ihrer Vertretungen:

Die Wahl umfasst nach §20 der Wahlordnung zum Studierendenparlament und der Studiengangssprecher*innen folgende Ämter:

Jeweils 1 x Studiengangssprecher*in und 1x Vertreter*in
- der Bachelorstudierenden je Studiengang und Studienjahr
- der Masterstudierenden je Studiengang und Studienjahr
- der Lehramtsstudierenden (Staatsexamen)
- der Lehramtstudierenden je Studienjahr (Bachelor)
- der Lehramtsstudierenden je Studienjahr (Master)
- drei Sprecher*innen der Promotionsstudierenden

Die Amtszeit der Studiengangssprecher*innen umfasst in der Regel 12 Monate. Zu der Wahl ist ein Lichtbildausweis sowie der Studierendenausweis der Deutschen Sporthochschule Köln mitzubringen. Weitere Infos können Sie der Wahlbekanntmachung entnehmen.