Wahlen der Studierenden (Senat & SHK-Vertreter*in)
Infos zur Wahl des Studiendenparlaments sowie zur Wahl der Studiengangssprecher*innen
Die Wahl für die studentischen Mitglieder zum Senat der Deutschen Sporthochschule Köln findet in der Zeit vom 11. - 13. Dezember 2023 statt. An den Wahltagen erfolgt die Stimmabgabe im Hörsaalumgang (vor dem Eingang zur Mensa) jeweils in der Zeit von 10.00 - 15.00 Uhr.
In den Senat werden drei Vertreterinnen/Vertreter der Gruppe der Studierenden gewählt. Gemäß § 18 Absatz 3 der Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln endet die Amtszeit der Vertreterinnen/Vertreter der Studierenden zum 31.03.2024. Die studentischen Mitglieder des Senats werden von den Studierenden der Deutschen Sporthochschule Köln in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach dem Wahlsystem des § 1 der Wahlordnung (Sainte Laguë-Höchstzahlverfahren) gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Studierenden, die zum 30.10.2023 Mitglied der Hochschule sind.
Wahlbekanntmachung Senat (mit wichtigen Infos und Fristen)
Die Studierenden wählen gem. § 15 der Grundordnung der Deutschen Sporthochschule Köln eine Person, die als Beauftragte für die studentischen Hilfskräfte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften nach § 46a HG wahrnimmt.
Wahlbekanntmachung Vertreter*in der Studentischen Hilfskräfte
Wahlliste Vertreter*in Studentische Hilfskräfte