Bibliotheksausweis
Benutzungsberechtigt sind Studierende und Mitarbeiter der Deutschen Sporthochschule Köln, Studierende anderer Hochschulen in der BRD sowie jede natürliche Person, die die ZBSport zum Zwecke der Forschung, der Lehre und des Studiums sowie der beruflichen und allgemeinen Bildung nutzen möchte.
Entleihungen sind nur bei Vorlage des Benutzungsausweises möglich. Für Angehörige der DSHS ist das der Studierendenausweis bzw. Dienstausweis und wird an der Ausleihtheke kostenlos freigeschaltet. Alle weiteren Ausleihberechtigten erhalten vor Ort einen Gastausweis gegen Vorlage des gültigen Studierenden- und Personalausweises, bzw. Beschäftigte an öffentlichen Hochschulen des Landes NRW benötigen einen Beschäftigungsnachweis.
Bei Personen, deren Daten nicht über das Studierendensekretariat der DSHS übermittelt werden, erheben wir Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Email und Telefonnummer. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung im Bibliothekssystem der ZBSport erhoben. Der Ausweis behält für 1 Jahr ab Ausstellung seine Gültigkeit. 2 Wochen vor Ablauf des Ausweises wird eine Erinnerungsemail verschickt. Wird der Ausweis nicht verlängert, werden die Daten nach 4 Wochen gelöscht. Es gelten die Richtlinien von Art. 13 DGSVO.
Grundgebühren
Studierende der Deutschen Sporthochschule Köln | - |
Beschäftigte der Deutschen Sporthochschule Köln | - |
Studierende/Beschäftigte an öffentlichen Hochschulen des Landes NRW | einmalig 10 € |
Studierende an privaten Hochschulen | 20 € Jahresgebühr* |
Studierende an Hochschulen außerhalb von NRW | 20 € Jahresgebühr* |
Privatpersonen | 20 € Jahresgebühr* |
Sonstige Gebühren
Ersatzausweis | 10,- € |
* Für die Ausstellung und Verlängerung eines Benutzerausweises wird für die Dauer von 12 Monaten ab dem Tag der Ausstellung eine Gebühr in Höhe von 20 € erhoben.