Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Eine Übersicht über Fördermöglichkeiten von Nachwuchsgruppen
Die folgenden Förderprogramme unterstützen Sie beim Aufbau Ihrer eigenen Nachwuchsgruppe.
Sofja Kovalevskaja-Preis
Mit dem vom BMBF gestifteten Sofja Kovalevskaja-Preis zeichnet die AvH hochqualifizierte promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern aus dem Ausland aus und ermöglicht ihnen den Aufbau einer eigenständigen Nachwuchsgruppe an Forschungsinstitutionen in Deutschland. Das Programm steht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aller Länder und aller Disziplinen aus dem Ausland offen, die ihre Promotion vor nicht mehr als sechs Jahren mit herausragendem Ergebnis abgeschlossen haben. Ausländische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die bereits in Deutschland tätig sind, können sich bewerben, wenn sie sich bei Antragseingang weniger als 24 Monate in Deutschland aufhalten. Deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich bewerben, wenn sie bei Antragseingang bereits seit mind. fünf Jahren ununterbrochen im Ausland wissenschaftlich tätig gewesen sind. Zusätzlich zu den Antragsunterlagen muss eine ausführliche gutachterliche Stellungnahme des wissenschaftlichen Gastgebers oder der wissenschaftlichen Gastgeberin, eine Gastgeberzusage und Bescheinigung der Verwaltung der Gastinstitution sowie Referenzgutachten wichtiger Kooperationspartner bzw. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (nach Möglichkeit auch außerhalb des Herkunftslandes) eingereicht werden. Ausgezeichneten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern steht unmittelbar im Anschluss an die Preisverleihung für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Betrag von insgesamt bis zu 1,65 Mio.€ zur Verfügung. Jährlich werden von der AvH in der Regel bis zu acht Sofja Kovalevskaja-Preise vergeben. Das Bewerbungsverfahren unterliegt jährlichen Einreichungsfristen.
Förderumfang: Preisgeld von bis zu 1,65 Mio.€ für den Zeitraum von 5 Jahren für die Durchführung von Forschungsprojekten an Gastinstitutionen innerhalb Deutschlands (z.B. für Geräte, Sachmittel, Personal-, Reisekosten etc.). Einen Teil des Preisgeldes darf zur Deckung des eigenen Lebensunterhaltes in Deutschland verwendet werden (max. 5.935€/Monat).
Jährliche Bewerbungsrunde: Frühjahr
Im Emmy Noether-Programm (ENP) können exzellente promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler durch eine in der Regel fünfjährige Förderung (3+1+1 Jahr) einer eigenen Nachwuchsgruppe die Befähigung zum Hochschullehrenden erwerben. Bewerben können sich Postdocs mit in der Regel zwei bis vier Jahren Forschungserfahrung (approbierte Mediziner bis maximal sechs Jahre) nach der Promotion. Die Bewerber müssen über internationale Forschungserfahrung verfügen (in der Regel mindestens zwölfmonatige wissenschaftliche Auslandserfahrung während der Promotion oder in der Post Doc-Phase oder durch gleichwertige wissenschaftliche Kooperationen mit Forschern im Ausland).
Förderumfang: Förderung einer Nachwuchsgruppe inkl. der Stelle des Nachwuchsgruppenleiters bzw. der Nachwuchsgruppenleiterin (67.200€ pro Jahr; tarifliche Orientierung: TV-L E14 Stufe 4 bis E15 Stufe 3) für den Antragsteller oder die Antragstellerin und die zur Durchführung des Projektes notwenigen Personal- und Sachmittel für bis zu fünf Jahre (Zwischenbericht nach drei Jahren).
Vorrangiges Ziel des Heisenberg-Programms ist die Förderung von wissenschaftlich herausragenden, promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, die bereits auf eine Professur berufbar sind.
Das Heisenberg-Stipendium bietet die Möglichkeit, eigenständige Forschungsprojekte im In- oder Ausland für bis zu fünf Jahren (3+2 Jahre) durchzuführend und hierdurch alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Langzeit-Professur zu erlangen. Voraussetzung für die fünfjährige Förderung ist die erfolgreiche Begutachtung eines Zwischenberichts nach drei Jahren. Heisenberg-Stipendien können auf Antrag in eine Heisenberg-Professur umgewandelt und angerechnet werden.
Heisenberg-Professuren setzen neben einer DFG-Bewilligung ein abgeschlossenes Berufungsverfahren der Hochschule voraus. Neben dem Antrag auf eine Heisenberg-Professur, welcher von der Heisenberg-Kandidatin oder dem Heisenberg-Kandidaten eingereicht wird, muss durch die Hochschule eine Stellungnahme zum Beitrag der Professur zu deren wissenschaftlichen Profil- bzw. Strukturentwicklung eingereicht werden. Zusätzlich muss durch die Hochschule nach Auslauf der fünfjährigen DFG-Förderung (3+2 Jahre) die Übernahme der Professur in den Etat der Hochschule zugesagt werden. Die Professur ist durch die Hochschule neu zu schaffen. Die fünfjährige Förderung durch die DFG sowie die Übernahme der Heisenberg-Professur in den Etat der Hochschule setzt die erfolgreiche Begutachtung eines Zwischenberichts nach drei Jahren voraus.
Förderumfang: In der Regel erfolgt neben der Beantragung eines Heisenberg-Stipendiums (4.450€ pro Monat) oder einer Heisenberg-Professur (87.600€ pro Jahr; tarifliche Orientierung: W2/W3-Besoldung) die parallele Beantragung einer DFG- Sachbeihilfe über die Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen und Publikationskosten für bis zu drei Jahren beantragt werden können. Fortsetzung für weitere 2 Jahre möglich.