Personenförderung
Förderungen der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH)
Die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) unterstützt sowohl Forschungsaufenthalte von deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Ausland als auch von ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland. Neben den hier aufgeführten fächer- und länderoffenen Forschungsförderprogrammen bietet die AvH auch eine Reihe von Individualprogrammen für bestimmte fachliche Zielgruppen oder Zielländer an.
Mit den Feodor Lynen-Forschungsstipendien für Postdoktoranden ermöglicht die AvH promovierten Nachwuchswissenschaftler/innen aus Deutschland, die ihre Promotion vor nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen haben, Forschungsaufenthalte von 6 bis zu 24 Monaten im Ausland. Das Programm ist offen für alle Fachgebiete und Zielländer im Ausland, der/die wissenschaftliche Gastgeber/in muss jedoch ein/e von der Humboldt-Stiftung bereits geförderte/r Wissenschaftler/in im Ausland sein. Die AvH teilt auf Anfrage mit, ob ein/e vorgesehene/r Gastgeber/in bereits von der Stiftung gefördert wurde bzw. ob im Umfeld des vorgesehenen Instituts ein/e ehemalige/r Humboldt-Gastwissenschaftler/in tätig ist. Mit Ablauf des Stipendiums bietet die Wiedereingliederungsbeihilfen für Vorstellungsgespräche oder Teilnahme an wichtigen karrierefördernden Tagungen in Deutschland an und es kann Rückkehrstipendium für eine Dauer von max. 12 Monaten gewährt werden. Im Rahmen ihrer Alumniförderung unterstützt die AvH Konferenzteilnahmen und kurzzeitige Besuche von bzw. bei Humboldt-Gastwissenschaftlern/innen weltweit auch nach Ablauf des Programms.
Förderumfang: Monatlicher Stipendien-Grundbetrag plus ortsabhängige Auslandszulage. Ggf. werden eine Verheirateten- und Kindergeldzulage sowie ein Kaufkraftausgleich gewährt. Zusätzlich werden An- und Rückreisekosten (Pauschalen, ggf. auch für Ehepartner und Kinder) übernommen. Die AvH erwartet eine finanzielle Beteiligung des Gastgebers am Aufenthalt (in der Regel ein Drittel des Stipendiengesamtbetrages).
Mit den Humboldt-Forschungsstipendien für Postdoktoranden ermöglicht die AvH qualifizierten promovierten Nachwuchswissenschaftler/innen aus dem Ausland, die ihre Promotion vor nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen haben, Forschungsaufenthalte von 6 bis zu 24 Monaten in Deutschland. Die Forschungsprojekte werden in Kooperation mit wissenschaftlichen Gastgeber/innen an Forschungseinrichtungen in Deutschland durchgeführt. Das Programm ist offen für alle Fachgebiete und Bewerber/innen aus allen Ländern. Interessenten/innen mit deutscher Staatsbürgerschaft können sich bewerben, sofern ihr Arbeits- und Lebensmittelpunkt seit mind. fünf Jahren und auf Dauer angelegt im Ausland liegt. Im Rahmen ihrer Alumniförderung unterstützt die AvH nach Abschluss des Forschungsaufenthalts, insbesondere die Förderung der Kontakte mit Kooperationspartnern in Deutschland während der gesamten wissenschaftlichen Karriere des/der Humboldtianers/in.
Förderumfang: Stipendium von 2.650€/Monat (inkl. Mobilitätspauschale und Beitrag zur Kranken- und Haftpflichtversicherung) für 6 bis zu 24 Monate, Forschungskostenzuschuss an die deutschen Gastgeber/innen von 500-800€/Monat, Sprachstipendium (2-5 monatiger Intensivskurs), Reisekostenpauschale für die An- und Rückreise, Verheirateten- und Kindergeldzulagen, ggf. Europa-Zulage für einen Forschungsaufenthalt an einem Forschungsinstitut in einem anderen europäischen Land (nicht jedoch im Herkunftsland des/der Stipendiaten/in).
Über Feodor Lynen-Forschungsstipendien für erfahrene Wissenschaftler ermöglicht die AvH ausgewiesenen Wissenschaftler/innen aus Deutschland, die ihre Promotion vor nicht mehr als zwölf Jahren abgeschlossen haben, Forschungsaufenthalte von 6 bis zu 18 Monaten im Ausland. Eine Aufteilung der Gesamtlaufzeit des Forschungsstipendiums in bis zu drei Teilaufenthalte mit einer jeweiligen Mindestaufenthaltszeit von drei Monaten ist möglich. Hierbei dürfen zwischen dem Beginn des ersten und dem Ende des letzten Aufenthalts im Ausland grundsätzlich nicht mehr als 36 Monate liegen. Von den Bewerbern wird ein klar erkennbares eigenständiges wissenschaftliches Profil erwartet. Sie sollten daher in der Regel bereits mind. als Habilitand/in, Juniorprofessor/in oder Nachwuchsgruppenleiter/in tätig sein oder eine mehrjährige eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit nachweisen können. Das Programm ist offen für alle Fachgebiete und Zielländer im Ausland, der/die wissenschaftliche Gastgeber/in muss jedoch ein/e von der Humboldt-Stiftung bereits geförderte/r Wissenschaftler/in im Ausland sein. Die AvH teilt auf Anfrage mit, ob ein/e vorgesehene/r Gastgeber/in bereits von der Stiftung gefördert wurde bzw. ob im Umfeld des vorgesehenen Instituts ein/e ehemalige/r Humboldt-Gastwissenschaftler/in tätig ist. Mit Ablauf des Programms bietet die AvH Wiedereingliederungsbeihilfen für Vorstellungsgespräche oder Teilnahme an wichtigen karrierefördernden Tagungen in Deutschland an. Im Anschluss an den Forschungsaufenthalt im Ausland kann ein Rückkehrstipendium für eine Dauer von max. 12 Monaten gewährt werden. Durch ihre Alumniförderung unterstützt die AvH Konferenzteilnahmen und kurzzeitige Besuche von bzw. bei Humboldt-Gastwissenschaftlern weltweit auch nach Ablauf des Programms.
Förderumfang: Monatlicher Stipendien-Grundbetrag plus ortsabhängige Auslandszulage. Ggf. werden eine Verheirateten- und Kindergeldzulage sowie ein Kaufkraftausgleich gewährt. Zusätzlich werden An- und Rückreisekosten (Pauschalen, ggf. auch für Ehepartner und Kinder) übernommen. Die AvH erwartet eine finanzielle Beteiligung des Gastgebers am Aufenthalt (in der Regel ein Drittel des Stipendiengesamtbetrages).
Mit den Humboldt-Forschungsstipendien für erfahrene Wissenschaftler ermöglicht die AvH ausgewiesenen Wissenschaftler/innen aus dem Ausland, die ihre Promotion vor nicht mehr als zwölf Jahren abgeschlossen haben, Forschungsaufenthalte von 6 bis zu 18 Monaten in Deutschland. Die Forschungsprojekte werden in Kooperation mit wissenschaftlichen Gastgebern an Forschungseinrichtungen in Deutschland durchgeführt. Eine Aufteilung der Gesamtlaufzeit des Forschungsstipendiums in bis zu drei Teilaufenthalte mit einer jeweiligen Mindestaufenthaltszeit von drei Monaten ist möglich. Hierbei dürfen zwischen dem Beginn des ersten und dem Ende des letzten Aufenthalts im Ausland grundsätzlich nicht mehr als 36 Monate liegen. Von den Bewerbern/innen wird ein klar erkennbares eigenständiges wissenschaftliches Profil erwartet. Sie sollten daher in der Regel bereits mind. als Assistant Professor oder Nachwuchsgruppenleiter/in tätig sein oder eine mehrjährige eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit nachweisen können. Das Programm ist offen für alle Fachgebiete und für alle Länder. Interessenten/innen mit deutscher Staatsbürgerschaft können sich bewerben, sofern ihr Arbeits- und Lebensmittelpunkt seit mind. fünf Jahren und auf Dauer angelegt im Ausland liegt. Durch ihre Alumniförderung unterstützt die AvH nach Abschluss des Forschungsaufenthalts, insbesondere die Förderung der Kontakte mit Kooperationspartnern in Deutschland während der gesamten wissenschaftlichen Karriere des/der Humboldtianers/in.
Förderumfang: Stipendium von 3.150€/Monat (inkl. Mobilitätspauschale und Beitrag zur Kranken- und Haftpflichtversicherung) von 6 bis zu 18 Monaten, Forschungskostenzuschuss an die deutschen Gastgeber von 500-800€/Monat, Sprachstipendium (2-5 monatiger Intensivskurs), Reisekostenpauschale für die An- und Rückreise, Verheirateten- und Kindergeldzulagen, ggf. Europa-Zulage für einen Forschungsaufenthalt an einem Forschungsinstitut in einem anderen europäischen Land (nicht jedoch im Herkunftsland des/der Stipendiaten/in).
Mit dem vom BMBF gestifteten Sofja Kovalevskaja-Preis zeichnet die AvH hochqualifizierte promovierte Nachwuchswissenschaftler/innen aus dem Ausland aus und ermöglicht ihnen den Aufbau einer eigenständigen Nachwuchsgruppe an Forschungsinstitutionen in Deutschland. Das Programm steht Wissenschaftler/innen aller Länder und aller Disziplinen offen, die ihre Promotion vor nicht mehr als sechs Jahren mit herausragendem Ergebnis abgeschlossen haben. Ausländische Wissenschaftler/innen, die bereits in Deutschland tätig sind, können sich bewerben, wenn sie sich bei Antragseingang weniger als 24 Monate in Deutschland aufhalten. Deutsche Wissenschaftler/innen können sich bewerben, wenn sie bei Antragseingang bereits seit mind. fünf Jahren ununterbrochen im Ausland wissenschaftlich tätig gewesen sind. Jährlich werden von der AvH in der Regel bis zu acht Sofja Kovalevskaja-Preise vergeben. Das Bewerbungsverfahren unterliegt jährlichen Einreichungsfristen.
Förderumfang: Preisgeld von bis zu 1,65 Mio.€ für den Zeitraum von 5 Jahren für die Durchführung von Forschungsprojekten an Gastinstitutionen innerhalb Deutschlands (z.B. für Geräte, Sachmittel, Personal-, Reisekosten etc.). Einen Teil des Preisgeldes darf zur Deckung des eigenen Lebensunterhaltes in Deutschland verwendet werden. Die gastgebende Institution erhält eine Pauschale von 15% aus dem Preisgeld.
Nächste Ausschreibung: voraussichtlich Frühjahr 2019
Die AvH verleiht jährlich ca. 20 vom BMBF gestiftete Friedrich Wilhelm Bessel-Forschungspreise an international anerkannte Wissenschaftler/innen aus dem Ausland und zeichnet damit bisherige herausragende wissenschaftlichen Leistungen aus. Für den Preis können Wissenschaftler/innen aller Fachrichtungen und aller Länder vorgeschlagen werden, die ihre Promotion vor nicht mehr als 18 Jahren abgeschlossen haben. Die Preisträger/innen werden zusätzlich eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkollegen/innen in einem Zeitraum von einem halben bis zu einem Jahr (zeitlich aufteilbar) durchzuführen. Die Nominierung muss von oder gemeinsam mit einem/r ausgewiesenen Wissenschaftler/in einer Hochschule bzw. sonstigen Forschungsinstitution in Deutschland ausgehen. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Die wissenschaftlichen Leistungen des/der Nominierten sollten in jüngster Zeit nicht schon durch Preise oder Stipendien in Deutschland gewürdigt worden sein. Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt des oder der Nominierten muss zum Zeitpunkt der Nominierung seit mind. fünf Jahren im Ausland liegen.
Förderumfang: Preisgeld von 45.000€ (in der Regel steuerfrei). Zusätzlich werden im Rahmen der Einladung zu einem Forschungsaufenthalt in Deutschland weitere Kosten übernommen (z. B. für Reisen oder Sprachkurse).
Die AvH verleiht jährlich bis zu 100 Humboldt-Forschungspreise an international anerkannte Wissenschaftler/innen aller Fachgebiete aus dem Ausland. Die Preisträger/innen werden zusätzlich eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit Fachkollegen/innen in einem Zeitraum von einem halben bis zu einem Jahr (zeitlich aufteilbar) durchzuführen. Die Nominierung muss von oder gemeinsam mit einem/r ausgewiesenen Wissenschaftler/in an einer Hochschule bzw. sonstigen Forschungsinstitution in Deutschland ausgehen. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Die wissenschaftlichen Leistungen des Nominierten in jüngster Zeit nicht schon durch Preise oder Stipendien in Deutschland gewürdigt worden sein. Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt des oder der Nominierten muss zum Zeitpunkt der Nominierung seit mind. fünf Jahren im Ausland liegen.
Förderumfang: Preisgeld von 60.000€ (in der Regel steuerfrei). Zusätzlich werden im Rahmen der Einladung zu einem Forschungsaufenthalt in Deutschland weitere Kosten übernommen (z. B. für Reisen oder Sprachkurse).
Die AvH verleiht jährlich bis zu fünf vom BMBF gestiftete Anneliese Maier-Forschungspreise an herausragend qualifizierte Wissenschaftler/innen aus den Geistes-, Gesellschafts-, Kultur-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften aus dem Ausland. Das Preisgeld beträgt in der Regel 250.000€ und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Finanzierung von Forschungskooperationen mit Fachkollegen/innen in Deutschland zur Verfügung gestellt. Die Nominierung muss durch eine/n ausgewiesenen Wissenschaftler/in an einer Hochschule bzw. sonstigen Forschungsinstitution in Deutschland erfolgen. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt des/der Nominierten muss zum Zeitpunkt der Nominierung seit mind. fünf Jahren im Ausland liegen. Die Nominierung unterliegt jährlichen Fristen.
Förderumfang: Preisgeld von in der Regel 250.000€ für einen Zeitraum von 5 Jahren zur Finanzierung einer Forschungskooperation mit Fachkollegen/innen in Deutschland. 20% des Preisgeldes dürfen zur Deckung des Lebensunterhaltes in Deutschland verwendet werden. Ein wesentlicher Anteil sollte zur Einbeziehung von Studierenden, Doktoranden und Nachwuchswissenschaftlern in die Forschungskooperation verwendet werden.
Nächste Nominierungsdeadline: aktuell nicht ausgeschrieben
Mit der vom BMBF im Rahmen des Internationalen Forschungsfonds für Deutschland finanzierten Alexander von Humboldt-Professur - Internationaler Preis für Forschung in Deutschland zeichnet die AvH international ausgewiesene Wissenschaftler/innen aller Fachgebiete aus dem Ausland aus, die in Deutschland auf einen Lehrstuhl berufbar sind, und ermöglicht ihnen die Durchführung eigenständiger Forschungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Vorschlagsberechtigt sind vorrangig Hochschulen in Deutschland (über die Rektorate bzw. Präsidien). Auch deutsche Wissenschaftler/innen können nominiert werden, wenn sie im Ausland wissenschaftlich etabliert sind. Die nominierende Institution muss eine Erklärung einreichen, in der dargelegt wird, inwieweit die Einrichtung der Professur das wissenschaftliche Profil der Hochschule mit nationaler und internationaler Sichtbarkeit schärft. Darüber hinaus müssen nominierende Hochschulen darlegen, wie sie den Preisträger/innen auch nach Ablauf der Förderung durch die Humboldt-Stiftung langfristig an ihre Einrichtung binden wollen (im Regelfall durch die Berufung auf eine W3-Professur/Direktorenstelle). Es werden etwa 10 Preise pro Jahr vergeben.
Förderumfang: Preisgeld von in der Regel 5 Mio. € für experimentell arbeitende bzw. 3,5 Mio. € für theoretisch arbeitende Wissenschaftler/innen für Forschungsausgaben und persönliches Einkommen (bis zu 180.000€/Jahr) in Deutschland über einen Zeitraum von 5 Jahren.
Jährliche Nominierungsdeadlines: 15. April und 15. September