Personenförderung
Förderungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die meisten Förderprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind themen- und fächeroffen ausgerichtet. Antragsberechtigt sind in der Regel promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland und an deutschen Forschungseinrichtungen im Ausland sowie ausländische promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die innerhalb Deutschlands forschen.
DFG-Forschungsstipendien ermöglichen promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern an einem Ort ihrer Wahl im Ausland ein umgrenztes Forschungsprojekt durchzuführen. Sie können beispielsweise für die Durchführung eines ersten eigenständigen Forschungsvorhabens nach der Promotion oder für die Vorbereitung der Habilitation beantragt werden. Es wird erwartet, dass die aufnehmende Institution die notwendigen Sachmittel (Arbeitsplatz, zusätzliches Personal, Geräte, Verbrauchsmaterial etc.) zur Verfügung stellt und die Aufnahme der Stipendiatin oder des Stipendiaten durch eine schriftliche Erklärung bestätigt. Forschungsstipendien können von drei Monaten bis zu zwei Jahren bei der DFG beantragt werden. Im Anschluss an das Forschungsstipendium kann ein Rückkehrstipendium (max. 6 Monate) zur Wiedereingliederung in das deutsche Wissenschaftssystem beantragt werden.
Förderumfang: Die Förderung beinhaltet einen dem Lebensalter angepassten Stipendiengrundbetrag plus Auslandszuschlag, einen monatlich pauschalierten Zuschuss für Sach- und Reisekosten sowie einen Fahrt- und Publikationskostenzuschuss für bis zu zwei Jahren (Stipendienrechner).
Im Rahmen von DFG-Sachbeihilfen können promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler neben Mitteln für die Durchführung eines Forschungsprojektes auch Mittel für die Eigene Stelle beantragen. Dem Antrag ist zusätzlich eine Erklärung der aufnehmenden Institution beizufügen, in der diese sich verpflichtet, die notwendige Grundausstattung (z.B. Laborräume, Büroräume etc.) für die Projektdurchführung bereitzustellen und die Arbeitgeberfunktionen für die Laufzeit der Bewilligung zu übernehmen. Sachbeihilfen können für bis zu drei Jahren beantragt werden, es besteht die Möglichkeit der Verlängerung über einen Fortsetzungsantrag.
Förderumfang: Förderung der Eigenen Stelle (Pauschalsatz, tarifliche Orientierung: TV-L E13 Stufe 3 bis E14 Stufe 2) sowie Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen und Publikationskosten für bis zu drei Jahren. Fortsetzungsantrag möglich.
Im Emmy Noether-Programm können exzellente promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler durch eine in der Regel fünfjährige Förderung (3+1+1 Jahr) einer eigenen Nachwuchsgruppe die Befähigung zum Hochschullehrenden erwerben. Bewerben können sich Postdocs mit in der Regel zwei bis vier Jahren Forschungserfahrung (approbierte Mediziner bis max. sechs Jahre) nach der Promotion. Eine Bewerbung nach bereits erfolgter Habilitation oder kurz vor Abschluss der Habilitation ist nicht mehr möglich. Der Bewerber bzw. Bewerberin muss außerdem über internationale Forschungserfahrung verfügen (in der Regel mind. zwölfmonatige wissenschaftliche Auslandserfahrung während der Promotion oder in der Post Doc-Phase oder durch gleichwertige wissenschaftliche Kooperationen mit Forschern im Ausland).
Förderumfang: Förderung einer Nachwuchsgruppe inkl. der Stelle des Nachwuchsgruppenleiters bzw. der Nachwuchsgruppenleiterin (Pauschalsatz, tarifliche Orientierung: TV-L E14 Stufe 4 bis E15 Stufe 4) für den Antragsteller oder die Antragstellerin und die zur Durchführung des Projektes notwenigen Personal- und Sachmittel für bis zu fünf Jahre (Zwischenbericht nach drei Jahren).
Vorrangiges Ziel des Heisenberg-Programms ist die Förderung von wissenschaftlich herausragenden, promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, die bereits auf eine Professur berufbar sind.
Das Heisenberg-Stipendium bietet die Möglichkeit, eigenständige Forschungsprojekte im In- oder Ausland für bis zu fünf Jahren (3+2 Jahre) durchzuführend und hierdurch alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Langzeit-Professur zu erlangen. Voraussetzung für die fünfjährige Förderung ist die erfolgreiche Begutachtung eines Zwischenberichts nach drei Jahren. Heisenberg-Stipendien können auf Antrag in eine Heisenberg-Professur umgewandelt und angerechnet werden.
Heisenberg-Professuren setzen neben einer DFG-Bewilligung ein abgeschlossenes Berufungsverfahrender Hochschule voraus. Neben dem Antrag auf eine Heisenberg-Professur, welcher von der Kandidatin oder dem Kandidaten eingereicht wird, muss durch die Hochschule eine Stellungnahme zum Beitrag der Professur zu deren wissenschaftlichen Profil- bzw. Strukturentwicklung eingereicht werden. Zusätzlich muss durch die Hochschule nach Auslauf der fünfjährigen DFG-Förderung (3+2 Jahre) die Übernahme der Professur in den Etat der Hochschule zugesagt werden. Die Professur ist durch die Hochschule in der Regel neu zu schaffen. Die fünfjährige Förderung durch die DFG sowie die Übernahme der Heisenberg-Professur in den Etat der Hochschule setzt die erfolgreiche Begutachtung eines Zwischenberichts nach drei Jahren voraus.
Förderumfang: In der Regel erfolgt neben der Beantragung eines Heisenberg-Stipendiums (4.450€ pro Monat) oder einer Heisenberg-Professur (Pauschalsatz; tarifliche Orientierung: W2/W3-Besoldung) die parallele Beantragung einerDFG- Sachbeihilfe über die Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reise- und Publikationskosten für bis zu drei Jahren beantragt werden können. Fortsetzung für weitere 2 Jahre nach erfolgreicher Zwischenbegutachtung möglich.