Personenförderung
Förderungen der VolkswagenStiftung
Die VolkswagenStiftung fördert Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre. Sie ermöglicht Forschungsvorhaben in zukunftsträchtigen Gebieten und hilft wissenschaftlichen Institutionen bei der Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen für ihre Arbeit. Besondere Aufmerksamkeit widmet sie dem wissenschaftlichen Nachwuchs sowie der Zusammenarbeit von Forscherinnen und Forschern über disziplinäre und staatliche Grenzen hinweg.
Das Freigeist-Fellowship richtet sich an herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die sich zwischen etablierten Forschungsfeldern bewegen und risikobehaftete Wissenschaft betreiben möchten. Die Geförderten sollen durch das Programm in der Frühphase ihrer wissenschaftlichen Karriere Freiraum für die Entwicklung eines eigenen Forschungsprofils erhalten. Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit bis zu fünfjähriger Forschungserfahrung nach der Promotion. Voraussetzung für die Bewerbung ist ein bereits erfolgter Wechsel des akademischen Umfelds und Orts, spätestens mit Antragstellung (Rückkehr zum Ort der Promotion nur in Ausnahmefällen) sowie ein bereits erfolgter Auslandsaufenthalt (spätestens in das beantragte Projekt integriert). Die Förderdauer beträgt in der 1. Phase fünf Jahre. Nach positiver Evaluation und der Perspektive der Verstetigung der Stelle des Fellows kann eine 2. Phase von bis zu drei Jahren folgen, in Ausnahmefällen bis zu fünf Jahren. Die Stiftung vergibt 10 bis 15 Fellowships jährlich.
Förderumfang: Die Bewilligungssumme beträgt in der 1. Phase bis zu 1 Mio. EUR, in der 2. Phase max. weitere 400.000 EUR, jeweils unter Einschluss der Stelle für den Antragsteller/die Antragstellerin (TV-L14/15) sowie aller Fördermodule (u.a. weitere Personalmittel sowie Sachmittel, Reisemittel etc.).
Nächste Antragsdeadline: Jährlich im Okober
Die VolkswagenStiftung ermöglicht ausgewiesenen promovierten Geisteswissenschaftler/innen (aber auch Gesellschaftswissenschaftler/innen) über das Programm Opus Magnum Mittel für die eigene Freistellung von dienstlichen Aufgaben in Lehre und Verwaltung zu beantragen, um diesen die Möglichkeit zu gegeben, sich auf die Abfassung eines größeren wissenschaftlichen Werkes zu konzentrieren. Nicht gefördert wird die Erstellung von Sammelbänden, Editionen, Übersetzungen sowie Lehr- und Handbüchern. Bewerbungsvoraussetzung ist die Festanstellung als Professor/in an eine deutschen Hochschule. Die Freistellung kann für die Dauer von sechs Monaten bis maxi. zwei Jahren gewährt werden. Dabei wird erwartet, dass die betreffenden Wissenschaftler/innen von der Hochschule unter Fortzahlung ihrer Dienstbezüge freigestellt oder beurlaubt werden. Für den vorgesehenen Zeitraum wird von den Stiftungen eine Lehrvertretung finanziert. Die Freistellung muss zusätzlich erfolgen und darf bei der Bemessung regulärer Freisemester nicht angerechnet werden. Die Lehrvertretung kann nur von angemessen qualifizierten Nachwuchskräften übernommen werden, die noch nicht über eine feste Stelle verfügen. Die Antragstellung unterliegt jährlichen Bewerbungsfristen.
Förderumfang: Max. 100.000€ pro Jahr (bis zu 90.000€ pro Jahr für die Lehrvertretung einschließlich aller Nebenkosten und bis zu 10.000€ pro Jahr als zusätzliche Sachmittelpauschale, z.B. für Reisen, Archivaufenthalte, Literatur, ggf. auch für Hilfskräfte, Publikationskosten) für den freigestellten Inhaber bzw. die freigestellte Inhaberin der Professur.
Nächste Antragsdeadline: Jährlich im Februar
Mit den Postdoctoral Fellowships in den Geisteswissenschaften an Universitäten und Forschungsinstituten in Deutschland und den USA möchte die VolkswagenStiftung die transatlantischen Wissenschaftsbeziehungen speziell im Bereich der Geisteswissenschaften stärken. Die Stiftung kooperiert in dieser Förderinitiative eng mit der Andrew W. Mellon Foundation, New York.
Die VolkswagenStiftung schreibt über dieses Program unter anderem für jedes akademische Jahr bis zu zwölf Postdoctoral Fellowships in den Geisteswissenschaften für die USA aus. Die kooperierenden Institutionen sind das Mahindra Humanities Center an der Harvard University, die Washington University, das Getty Research Institute, die Transatlantic Academy sowie die Georgetown University in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Historischen Institut. Die Fellowships richten sich an Postdoktorandinnen und Postdoktoranden an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen, die ein Forschungsprojekt in den USA durchführen oder einen Aspekt ihrer Habilitation vertiefen möchten.
Förderumfang: Monatliches Gehalt (Arbeitgeberbrutto ca. 60.000€) oder Stipendium in Höhe von 2.100€ pro Monate für 9-12 Monate werden plus ggf. internationaler Krankenversicherung, Reisekosten, Visum, Konferenzgebühren und weiteren Lebenshaltungskosten. Zudem können Mittel für einen Workshop zu Beginn des Aufenthaltes und für kleinere Geräte, Verbrauchsmittel und z.B. Literatur beantragt werden.
Nächste Antragsdeadline: aktuell keine Ausschreibung