Projektförderung

Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) unterstützt als Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Sports (Ressortforschung) sowie deren Auswertung und den zielgruppenorientierten Transfer in die Sportpraxis.

Das BISp gewährt Zuwendungen zur Förderung von sportbezogenen Projektvorhaben aus den folgenden Fachdisziplinen: Behindertensport, Bewegungswissenschaft, Dopingforschung, Kommunikations-/Informationswissenschaft, Medizin, Ökonomie, Pädagogik, Psychologie, Recht, Soziologie, Sportanlagen - Normung, Sportgeräte - Normung, Sporttechnologie und Trainingswissenschaft/Trainingslehre. Die Forschungsförderung des BISp ist übergreifend in fünf Projekttypen konzeptioniert: Sportartübergreifende Anwendungsforschung, Sportartspezifische Anwendungsforschung, Technologieentwicklung/Geräteforschung und -entwicklung, Prozessbegleitende Trainings- und Wettkampfforschung und Wissenschaftliche Betreuung.

Jährliches Antragsverfahren („Antragsforschung“)

Über das jährliche Antragsverfahren können themenoffen Projekte aus dem Bereich Sportwissenschaft, idealerweise mit Bezug zur Sportpraxis, beim BISp für eine Förderung eingereicht werden. Antragsteller/in ist in der Regel der/die Institutsleiter/in. Eine Förderung kann für ein- oder mehrjährige Projektvorhaben beantragt werden. Falls Kaderathleten/innen bzw. deren Trainer/innen in das Projekt eingebunden werden sollen, ist zusätzlich eine positive Stellungnahme des Bundessportfachverbandes nach BISp-Vorgabe notwendig. Die Antragstellung unterliegt jährlichen Antragsfristen.

Förderumfang: Personalmittel (in der Regel halbe wissenschaftliche Mitarbeiter/innen-Stellen in Anlehnung an den TVöD sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskraftstellen), Verbrauchsmittel und Reisekostenmittel für ein oder mehr Jahre. In der Regel werden keine Kosten für Geräteanschaffungen, Kongressgebühren, Reisen zu Kongressen und Vortragsveranstaltungen sowie Literaturbeschaffungskosten übernommen. Personalmittel für die Finanzierung des/der Projektleiter/in können ebenfalls nicht beantragt werden.

Jährliche Antragsdeadline: 31. März

Universitäre Wissenschaftliche Betreuung

Das Ziel von BISp-geförderten Wissenschaftlichen Betreuungsprojekten ist die wissenschaftlich begleitete Überführung und Implementierung der in vorausgegangenen Forschungsprojekten gewonnen Erkenntnisse bzw. technologischen Entwicklungen in die Spitzensportpraxis und ggf. Ableitung von neuen Forschungshypothesen für eine Anschlussforschung. Einem Wissenschaftlichen Betreuungsprojekt geht somit ein (in der Regel BISp-gefördertes) Forschungsprojekt voran. Antragsberechtigt sind Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen wissenschaftlicher Hochschulinstitute. Der Antrag muss zusätzlich von dem/der jeweiligen Institutsleiter/in, sofern diese/e das Vorhaben nicht selbst leistet, durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung unterstützt werden. Weiterhin muss eine positive Stellungnahme des Bundessportfachverbandes nach BISp-Vorgabe vorgelegt werden.  Eine Förderung kann für ein- oder mehrjährige Projektvorhaben (jährliche Bewilligung) beantragt werden. Anträge für Wissenschaftliche Betreuungsprojekte unterliegen keinen Antragsfristen, sollten jedoch spätestens zwei Monate vor geplantem Beginn des Projektes eingereicht werden. Eine Einreichung vor Abschluss der Haushaltsplanung der Spitzensportverbände (üblicherweise im Oktober) wird empfohlen.

Förderumfang: Jährliche max. Zuwendungshöhe von in der Regel 10.000€.

Ausgeschriebene Forschungsmaßnahmen

Das BISp fördert über gezielt ausgeschriebene Forschungsmaßnahmen die Bearbeitung von spezifischen Forschungsthemen auf dem Gebiet des Sports im Rahmen von interdisziplinären Forschungsverbünden. Gelegentlich werden auch Einzelprojekte ausgeschrieben. Antragsteller/in ist in der Regel der/die Koordinator/in des Forschungsverbundes bzw. der/die Institutsleiter/in. Aktuelle Ausschreibungen können direkt auf den Internetseiten des BISp oder über ELFI recherchiert werden.

Beratung

Bei Fragen zu den Förderprogrammen und zur Antragsstellung berät und unterstützt Sie gerne die Abt. Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs.