Projektförderung

Förderung von Forschungsprojekten durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die meisten Förderprogramme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind themen- und fächeroffen ausgerichtet. Antragsberechtigt sind in der Regel promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland und an deutschen Forschungseinrichtungen im Ausland sowie ausländische promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die innerhalb Deutschlands forschen.

Sachbeihilfen (Einzelanträge)

Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können über eine DFG-Sachbeihilfe Mittel für die Durchführung eines Forschungsprojektes für bis zu drei Jahren beantragen. Beantragt werden können u.a. Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Publikationen und Vertretungskosten. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung über einen Fortsetzungsantrag. Dieser sollte spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vorgängerantrags an die DFG gestellt werden.

Förderumfang: Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Publikationen und Vertretungskosten für bis zu drei Jahren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die Eigene Stelle zu beantragen. Fortsetzungsantrag möglich.

Schwerpunktprogramme

DFG-Schwerpunktprogramme sind themenorientierte Förderprogramme mit offener Ausschreibung. Sie dienen der Bildung von überregionalen Forschungsnetzwerken, in welchen Einzelprojekte zu einer übergeordneten wissenschaftlichen Fragestellung durchgeführt werden können. Schwerpunktprogramme können durch ausgewiesene promovierte WissenschaftlerInnen beantragt werden. Sie werden für eine Laufzeit von bis zu sechs Jahren eingerichtet, die in mehrere Förderperioden unterteilt sind (z.B. 2+2+2 Jahre, 3+3 Jahre). Nach Einrichtung eines Schwerpunktprogramms wird für jede Förderperiode zur Vorlage von Anträgen innerhalb des in einer offenen Ausschreibung definierten Themas aufgefordert. Die Ausarbeitung der Einzelanträge richtet sich nach den Grundsätzen der DFG-Sachbeihilfe. Aus den eingehenden Projektvorschlägen werden die zu fördernden Projekte durch ein Gutachtergremium ausgewählt. Es gibt somit zwei Möglichkeiten an DFG-Schwerpunktprogrammen zu partizipieren: entweder durch die Einreichung eines Einzelantrags im Rahmen einer offenen Ausschreibung eines bereits bestehenden Schwerpunktprogramms oder durch die Beantragung auf Einrichtung eines eigenen Schwerpunktprogramms. Eine Liste bereits geförderter DFG-Schwerpunktprogramme finden Sie hier.

Förderumfang: Im Rahmen der wissenschaftlichen Einzelprojekte können Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Publikationen und Sonstiger Kosten je nach Förderperiode des Schwerpunktprogramms beantragt werden.

Ausschreibungsfristen für Einzelprojekte sind abhängig vom jeweiligen Schwerpunktprogramm.

Jährliche Antragsfrist zur Einrichtung eines eigenen Schwerpunktprogramms: 15. Oktober

Reinhardt-Koselleck-Projekte

Über Reinhardt Koselleck-Projekte der DFG sollen durch herausragende wissenschaftliche Leistungen ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit eröffnet werden, in hohem Maße innovative und risikoreiche Projekte für die Dauer von fünf Jahren durchzuführen. Es können Mittel von bis zu 1.25 Mio.€ beantragt werden. Begutachtungsgrundlage ist eine fünfseitige Projektskizze sowie der wissenschaftliche Lebenslauf des oder der Antragstellenden.

Förderumfang: Mittel für Personal, Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Publikationen und Sonstige Kosten für bis zu 5 Jahre. Die Fördersumme für die gesamte Laufzeit beträgt zwischen 500.000€ und 1.25 Mio.€, gestaffelt in Stufen von 250.000€.

Beratung

Bei Fragen zu den Förderprogrammen und zur Antragsstellung berät und unterstützt Sie gerne die Abt. Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs.