Verbundförderung
Förderung von Forschungsverbünden durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für Wissenchaftlerinnen und Wissenschaftler, die in einem Verbund forschen möchten. Sie werden von der DFG als koordinierte Programme angeboten.
Die DFG und das BMBF bieten zusammen das Förderprogramm Klinische Studien an. Die Förderung des BMBF erstreckt sich auf interventionelle, multizentrische Studien zu pharmakologischen Therapieverfahren, Metaanalysen sowie systematische Übersichten (Reviews) von klinischen Studien. Die DFG fördert vorrangig interventionelle, multizentrische klinische Studien zur nicht-pharmakologischen Therapie, ferner Prognose-Studien und kontrollierte Studien zur Sekundärprävention sofern sie jeweils eine Intervention vorsehen, sowie Diagnosestudien der Phasen II-III. Nicht gefördert werden können Forschungsansätze zur Rehabilitation und Versorgung Kranker, zu rein gesundheitsökonomischen Fragestellungen oder Studien, an deren Ergebnissen Unternehmen ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse besitzen. Monozentrische Studien können ebenfalls nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit monozentrische, explorative Studien und Pilotstudien im Rahmen einer DFG-Sachbeihilfe zu beantragen. Anträge im Programm Klinische Studien können von promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingereicht werden und werden in einem zweistufigen Verfahren (Skizze und Vollantrag, Ausnahme: „Antrag auf systematische Reviews“) begutachtet. Anträge im Programm „Klinische Studien“ unterliegen einer jährlichen Deadline (Skizzen-Deadline in der Regel im Herbst eines jeden Jahres).
Förderumfang: Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen und sonstige Kosten, z.B. Kosten für Monitoring, Patienten-/ Probandenversicherungen, Rekrutierungskosten, Kosten für die studienbegleitenden Gremien, Patientenpauschalen, Aufträge an Dritte für in der Regel bis zu drei Jahren.
Antragsfristen: bei der DFG ist ein Antrag jederzeit möglich; Antragsfrist der letzten Bekanntmachung des BMBF war der 27. Juni 2013
In DFG-Forschergruppen besteht für ausgewiesene promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit, Mittel für die Durchführung einer gemeinsamen, übergeordneten wissenschaftlichen Fragestellung zu beantragen. Bei Beantragung sollte deutliche werden, wieso eine erfolgreiche Projektbearbeitung nur im Rahmen des wissenschaftlichen Konsortiums und nicht jedoch über eine Einzelförderung erreicht werden kann. In der Regel können Mittel für bis zu zehn wissenschaftliche Teilprojekte beantragt werden. Die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können an derselben Hochschule oder aber auch ortsübergreifend angesiedelt sein. Forschergruppen können für eine Förderperiode von bis zu sechs Jahren (3+3 Jahre) bewilligt werden. Neben Mitteln für die Durchführung der wissenschaftlichen Teilprojekte können zentrale Mittel für die Koordination der Forschergruppe sowie Mittel für Serviceprojekte, welche dem Gesamtkonsortium zur Verfügung stehen sollen, beantragt werden. Das Antragsverfahren verläuft zweistufig (Skizze und Vollantrag), wobei bei Vollantragstellung in der Regel eine Vorortbegutachtung durch ein Gutachtergremium erfolgt. Projektskizzen können jederzeit bei der DFG-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Förderumfang: Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Publikationen und Sonstiger Kosten für bis zu zehn wissenschaftliche Teilprojekte sowie Mittel für die Koordination der Forschergruppe, für Serviceprojekte, Gleichstellungsmaßnahmen und pauschale Mittel zur Anschubfinanzierung für den wissenschaftlichen Nachwuchs für bis zu sechs Jahren (3+3 Jahre).
Ziel von Klinischen Forschergruppen ist die Förderung von Forschungsverbünden in der krankheits- oder patientenorientierten (translationalen) klinischen Forschung und die dauerhafte Implementierung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen in klinischen Einrichtungen. Ähnlich wie bei DFG-Forschergruppen können in der Regel Mittel für bis zu zehn wissenschaftliche Teilprojekte durch ausgewiesene promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Bearbeitung einer gemeinsamen, übergeordneten wissenschaftlich-klinischen Fragestellung beantragt werden. Bei Beantragung sollte deutliche werden, wieso eine erfolgreiche Projektbearbeitung nur im Rahmen des wissenschaftlichen Konsortiums und nicht jedoch über eine Einzelförderung erreicht werden kann. Im Unterschied zu Forschergruppen sind Klinische Forschergruppen in der Regel lokal begrenzt, da eine wissenschaftliche Schwerpunktsetzung sowie eine Stärkung wissenschaftlicher Strukturen an einer klinische Einrichtung Vorort erzielt werden sollen. Zentral für Klinische Forschergruppen ist die Einrichtung einer Forschungsprofessur, dessen Inhaber/in die wissenschaftliche und organisatorische Leitung der Klinischen Forschergruppe übernimmt. Die Forschungsprofessur muss nach Ablauf der max. Förderdauer der Klinischen Forschergruppe im Etat der Medizinischen Fakultät unbefristet verstetigt werden. Zusätzlich muss mindestens eine ärztliche Rotationsstelle in der Klinischen Forschergruppe aus dem Zu-führungsbetrag für Forschung und Lehre co-finanziert werden. Neben Mitteln für die Durchführung der wissenschaftlichen Teilprojekte können zentrale Mittel für die Koordination der Klinischen Forschergruppe sowie Mittel für Serviceprojekte, welche dem Gesamtkonsortium zur Verfügung stehen sollen, beantragt werden. Das Antragsverfahren verläuft zweistufig (Skizze und Vollantrag). Projektskizzen werden von ad-hoc Fachkollegien zweimal im Jahr vergleichend begutachtet. Bei Vollantragstellung wird in der Regel eine Vorortbegutachtung durch ein Gutachtergremium erfolgt. Projektskizzen können jederzeit bei der DFG-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Förderumfang: Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen und Publikationen für bis zu zehn wissenschaftliche Teilprojekte sowie Mittel für die Koordination der Forschergruppe, für Serviceprojekte, Gleichstellungsmaßnahmen und pauschale Mittel zur Anschubfinanzierung für den wissenschaftlichen Nachwuchs für bis zu sechs Jahren (3+3 Jahre). Förderung einer Forschungsprofessur; diese muss nach Ablauf der maximalen Förderdauer der Klinischen Forschergruppe im Etat der Medizinischen Fakultät unbefristet verstetigt werden.
Kolleg-Forschergruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften können durch ausgewiesene promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Durchführung einer gemeinsamen, übergeordneten wissenschaftlichen Fragestellung beantragt werden. Wesentliche Merkmale der Kolleg-Forschergruppe sind eine intensive eigene forscherische Tätigkeit der verantwortlichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ggf. ermöglicht durch Freistellungen, die Integration des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie ein Fellow-Programm für Gäste aus dem In- und Ausland, die für eine Dauer von bis zu zwei Jahren eingeladen werden und über diese Zeit hinaus mit der Kolleg-Forschergruppe verbunden bleiben. Die Förderdauer beträgt maximal acht Jahre. Das Antragsverfahren verläuft mehrstufig (Skizze und Vollantrag). Antragsskizzen werden auf der Grundlage einer Beratung durch die zuständigen Fachreferentinnen oder Fachreferenten entgegengenommen
Förderumfang: Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Vertretungen und Publikationen sowie Mittel für Fellow-Programme, Gleichstellungsmaßnahmen, Integration des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Koordination der Kolleg-Forschergruppe.
DFG-Schwerpunktprogramme sind themenorientierte Förderprogramme mit offener Ausschreibung. Sie dienen der Bildung von überregionalen Forschungsnetzwerken, in welchen wissenschaftliche Einzelprojekte zu einer übergeordneten wissenschaftlichen Fragestellung durchgeführt werden können. Schwerpunktprogramme können durch ausgewiesene promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beantragt werden. Sie werden für eine Laufzeit von bis zu sechs Jahren eingerichtet, die in mehrere Förderperioden unterteilt sind (z.B. 2+2+2 Jahre, 3+3 Jahre). Nach Einrichtung eines Schwerpunktprogramms wird für jede Förderperiode zur Vorlage von Anträgen innerhalb des in einer offenen Ausschreibung definierten Themas aufgefordert. Die Ausarbeitung der Einzelanträge richtet sich nach den Grundsätzen der DFG-Sachbeihilfe. Aus den eingehenden Projektvorschlägen werden die zu fördernden Projekte durch ein Gutachtergremium ausgewählt. Es gibt somit zwei Möglichkeiten an DFG-Schwerpunktprogrammen zu partizipieren: entweder durch die Einreichung eines Einzelantrags im Rahmen einer offenen Ausschreibung eines bereits bestehenden Schwerpunktprogramms oder durch die Beantragung auf Einrichtung eines eigenen Schwerpunktprogramms.
Eine Liste bereits geförderter DFG-Schwerpunktprogramme finden Sie hier. Neu einzurichtende Schwerpunktprogramme sollten eine wissenschaftliche Fragestellung verfolgen, die absehbar eine international wachsende Bedeutung oder eine erwartbare nachhaltige Prägung der Wissenschaftslandschaft bewirken kann („emerging field“). Sie werden nicht für Forschungsgebiete eingerichtet, die bereits etabliert sind und anderweitig umfangreich finanziert werden. Weiterhin sollte der Mehrwert der orts- und fachübergreifenden Zusammenarbeit verdeutlicht werden. Einrichtungsanträge müssen bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres bei der DFG-Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Auswahlentscheidung über die Einrichtung neuer Schwerpunktprogramme trifft der DFG-Senat unter Mitwirkung themenspezifischer ad-hoc Fachkollegien einmal jährlich (in der Regel im Mai eines jeden Jahres) vergleichend auf Basis der schriftlichen Anträge. Zur Vorbereitung auf eine Antragstellung im Schwerpunktprogramm bietet die DFG die Möglichkeit zur Durchführung von Rundgesprächen potentieller wissenschaftlicher Teilnehmer an.
Förderumfang: Im Rahmen der wissenschaftlichen Einzelprojekte können Mittel für Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Publikationen und Sonstiger Kosten je nach Förderperiode des Schwerpunktprogramms beantragt werden. Zusätzlich können durch die Koordinatorin oder den Koordinator Mittel zur Koordination des Schwerpunktprogramms und pauschale Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen und zur Anschubfinanzierung des wissenschaftlichen Nachwuchses beantragt werden.
Jährliche Antragsdeadline zur Einrichtung neuer Schwerpunktprogramme: 15. Oktober
Sonderforschungsbereiche (SFB) sind auf die Dauer von bis zu zwölf Jahren (3x4 Jahre) angelegte Forschungseinrichtungen der Hochschulen, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über die Grenzen ihrer jeweiligen Fächer, Institute, Fachbereiche und Fakultäten hinweg im Rahmen eines übergreifenden wissenschaftlichen Forschungsprogramms zusammenarbeiten. Es werden zwei Programmvarianten unterschieden: klassische SFBs werden in der Regel von einer Hochschule, SFB/Transregios von mehreren (in der Regel bis zu drei) Hochschulen gemeinsam beantragt. Beide Programmvarianten dienen in gleicher Weise der Struktur- und Profilbildung an den beteiligten Hochschulen. Die Antragstellung im SFB-Programm verläuft mehrstufig: auf Basis eines schriftlichen Konzeptes wird ein Beratungsgespräch zusammen mit thematisch ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durchgeführt, auf dessen Empfehlung hin durch den SFB-Senatsausschuss der DFG eine Empfehlung zur Vollantragstellung ausgesprochen werden kann. Nach Vorort-Begutachtung durch ein Gutachtergremium und Mitgliedern des SFB-Senatsausschusses entscheidet der SFB-Bewilligungsausschuss der DFG in einer vergleichenden Sitzung über alle Neueinrichtungen. SFB-Fortsetzungsanträge werden ebenfalls Vorort begutachtet und in einer vergleichenden Sitzung des SFB-Bewilligungsausschusses entschieden. Der SFB-Senats- und –Bewilligungsausschuss tagt jährlich in einer Frühjahrs und einer Herbstsitzung (in der Regel im Mai und November eines jeden Jahres). SFBs bieten zusätzlich die Möglichkeit, weitere Programm-Module zu integrieren, z.B. kann der wissenschaftlichen Nachwuchs über SFB-spezifische Integrierte Graduiertenkollegs gefördert werden.
Förderumfang: Mittel für wissenschaftliche Teilprojekte (ø 15 bis 20 Teilprojekte; Personal, wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Publikationen, Sonstige Kosten) sowie Mittel für die Koordination des SFBs und zentrale Serviceprojekte, pauschale Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen und zur Anschubfinanzierung für den wissenschaftlichen Nachwuchs für bis zu zwölf Jahren (3x4 Jahre). Zusätzlich können spezielle Programm-Module, wie z.B. Integrierte Graduiertenkollegs, beantragt werden.
DFG-Graduiertenkollegs (GRKs) sind Einrichtungen der Hochschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die von der DFG für maximal neun Jahre (2x4,5 Jahre) gefördert werden. GRKs werden von einer Gruppe von ø 5 – 10 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern getragen. Im Mittelpunkt steht die Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden im Rahmen eines thematisch fokussierten Forschungsprogramms sowie eines strukturierten Qualifizierungs- und Betreuungskonzepts. Das Studienprogramm sollte innovative Lehr- und Betreuungselementen umfassen, die über die üblicherweise im Promotionsstudium gebotenen Veranstaltungen (z.B. Doktorandenkolloquien) deutlich hinausgehen. Weiterhin sollte auf eine Internationalisierung der Ausbildung Wert gelegt und Gastwissenschaftlerprogramme in das Studienprogramm integriert werden. An einem GRK sind ø bis zu 30 Doktorandinnen und Doktoranden beteiligt, von denen in der Regel 10 – 15 durch das GRK finanziert werden. Das Antragsverfahren verläuft zweistufig (Skizze und Vollantrag), wobei bei Vollantragstellung eine Vorortbegutachtung durch ein Gutachtergremium und Mitglieder des GRK-Senatsausschusses der DFG erfolgt. Die finale Entscheidung über eine Einrichtung eines neuen GRKs wird durch den GRK-Bewilligungsausschuss der DFG in einer vergleichenden Sitzung getroffen. GRK-Fortsetzungsanträge werden ebenfalls Vorort begutachtet und in einer vergleichenden Sitzung des GRK-Bewilligungsausschusses entschieden. Der GRK-Senats- und –Bewilligungsausschuss tagt jährlich in einer Frühjahrs und einer Herbstsitzung (in der Regel im Mai und November eines jeden Jahres).
Internationale Graduiertenkollegs (IGK) bieten die Möglichkeit einer gemeinsamen Doktorandenausbildung zwischen Gruppen an einer deutschen Hochschule und einer Partnergruppe im Ausland. Die Forschungs- und Studienprogramme werden gemeinsam entwickelt und in Doppelbetreuung durchgeführt. Zur Vorbereitung eines IGK können bei der DFG Mittel für einen Vorbereitungsworkshop beantragt werden. Im Rahmen von Sonderforschungsbereichen (SFB) können Integrierte Graduiertenkollegs beantragt werden.
Förderumfang: Personalmittel (ø bis zu 15 Doktoranden/innen, Postdoc-Stellen sowie Stellen für Forschungsstudenten/innen), Mittel für Verbrauchsmaterial, wissenschaftliche Geräte, Reisen, Vertretungen und Publikationen, Mittel für die Umsetzung des Qualifizierungskonzepts (Durchführung von Veranstaltungen, Integration von Gastwissenschaftlern/innen etc.), Mittel für die Koordination des GRKs sowie pauschale Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen und zur Anschubfinanzierung für den wissenschaftlichen Nachwuchs für bis zu neun Jahren (2x4,5 Jahre).
Nachwuchsakademien der DFG sind ein strategisches Förderinstrument und mit dem Ziel, dem wahrgenommenen Mangel an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern in einem spezifischen Fach entgegenzuwirken. Nachwuchsakademien sollen Nachwissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern Anregungen und Unterstützungen bieten, um eigene Forschungsprojekte vorzubereiten und für die erste eigene Projektleitung Drittmittel einzuwerben. Sie sollten thematisch eingegrenzt sein, um den wissenschaftlichen Austausch in einem spezifischen Fachgebiet zu fördern. Nachwuchsakademien können durch ausgewiesene promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beantragt werden und haben eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Sie bestehen in der Regel aus zwei aufeinander aufbauenden Maßnahmen: 1) Ein öffentlich und überregional ausgeschriebener einwöchiger wissenschaftlicher Workshop dient der Fortbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Nachwissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler haben im Rahmen des Workshops weiterhin die Möglichkeit, ihre eigenen wissenschaftlichen Projekte vorzustellen und sich gezielt auf eine erste Antragstellung bei der DFG durch den Austausch mit im Fachgebiet ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorzubereiten. 2) Im Anschluss an den Workshop können durch die teilnehmenden promovierten Nachwissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler erste Anträge auf Projektförderung bei der DFG eingereicht werden. Während der Laufzeit können weitere Kolloquien durchgeführt werden.
Förderumfang: Reise- und Aufenthaltskosten für die Organisatoren, für bis zu 20 Teilnehmende der Nachwuchsakademie und für externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie sonstige Kosten für die Durchführung von Workshops und möglichen Kolloquien sowie bis zu 10.000€ für Koordinationskosten. Im Anschluss an den Workshop können durch die teilnehmenden promovierten Nachwissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler erste Anträge auf Projektförderung (in der Regel für Sachmittel in der Höhe für bis zu 50.000€) an die DFG gestellt werden.