Vernetzungsförderung

Neben den hier aufgeführten fach- und länderoffenen Programmen bietet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) auch noch eine Reihe länderspezifischer Projektförderungen an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wissenschaftliche Netzwerke

Wissenschaftliche Netzwerke bieten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern eine Plattform zum ortsübergreifenden themen- und aufgabenbezogenen Austausch. Das Netzwerk muss auf ein klar erkennbares Ergebnis abzielen, z.B. eine gemeinsame Publikation, ein Forschungsprojekt, eine Ausstellung o.ä. Antragsberechtigt sind promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die noch nicht berufen sind. An wissenschaftlichen Netzwerken können 10 bis maximal 20 Teilnehmer partizipieren. Mindestens die Hälfte der Teilnehmer darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine unbefristete Professur innehaben, internationale Wissenschaftler dürfen bis zu der Hälfte der Teilnehmeranzahl beteiligt sein. Doktorandinnen und Doktoranden sind als Mitglieder zugelassen. Wissenschaftliche Netzwerke können für bis zu drei Jahren gefördert werden.

Förderumfang: Finanzierung von Reise- und Aufenthaltskosten für drei bis zu sechs Arbeitstreffen der Teilnehmer des Netzwerkes sowie ggf. von bis zu zwei Gästen je Tagung (max. ein internationales Treffen möglich) sowie Mittel für Publikationen und bis zu 5.000€ zur Koordination des Netzwerkes für bis zu drei Jahren.

Aufbau internationaler Kooperationen

Über das DFG-Programm Aufbau Internationaler Kooperationen können in Deutschland tätige promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine wissenschaftliche Kooperation mit ausländischen Partnerinnen oder Partnern aufbauen oder stärken möchten, Mittel für Gastaufenthalte und bilaterale Veranstaltungen (z.B. für Workshops, Seminare) beantragen. Gastaufenthalte an der deutschen oder der ausländischen Partnereinrichtung können bis zu drei Monaten gefördert werden. Bilaterale Veranstaltungen können in einem Zeitraum von in der Regel bis zu einem Jahr durchgeführt werden.

Förderumfang: Beihilfen zu Reise-, Transport-, Aufenthalts- und ggf. Veranstaltungskosten. Für Einladungen des ausländischen Partners nach Deutschland kann ein Zuschuss zu den Aufenthaltskosten, in begründeten Einzelfällen auch zu den Anreisekosten, gewährt werden.

Beratung

Gerne berät Sie die Forschungsservicestelle bei der Suche nach passenden Förderprogrammen und unterstützt Sie bei der Antragstellung.