Vernetzungsförderung
Weitere Förderorganisationen haben einzelne Programme zur Förderung von Forschungskooperationen.
Die B.I.F. vergibt Travel Grants an Promovierende (Hochschulzugangsberechtigung vor nicht mehr als 11 Jahren erlangt) und Postdoktoranden/innen (Hochschulzugangsberechtigung vor nicht mehr als 13 Jahren ) im Bereich der grundlagenorientierten Biomedizin für bis zu drei Monaten. Diese können für die Erlernung und Etablierung von Forschungsmethoden oder zur Teilnahme an praktischen Kursen eingesetzt werden. Die Teilnahme an Symposien, Konferenzen und Workshops ohne praktischen Kursteil wird nicht gefördert. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.
Förderumfang: Pauschale zur Finanzierung von Reise-, Aufenthalts- und ggf. anfallenden Kurskosten für bis zu 3 Monaten.
Hinweis: Travel Grants der B.I.F. können auch für Auslandsaufenthalte zur Vorbereitung von Promotionen im Bereich der grundlagenorientierten Biomedizin eingesetzt werden.
Die Fulbright-Kommission vergibt Reisestipendien an promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für mind. 3-monatigen Lehr- oder Forschungsaufenthalt an einer wissenschaftlichen Einrichtung in den USA. Diese sollen der Entstehung und Vertiefung wissenschaftlicher Kontakte zwischen deutschen und amerikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie der Einrichtung deutscher und amerikanischer Gastdozenturen an den jeweiligen Gasthochschulen dienen. Nicht gefördert werden Forschungsprojekte im Bereich der Humanmedizin sowie wissenschaftliche Gruppenreisen. Bewerbung müssen mind. sechs Monate vor der geplanten Abreise nach USA erfolgen. Die Bewerbungsunterlagen sind bei der Fulbright-Kommission anzufordern.
Förderumfang: Reisekosten, Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis), Kranken-/Unfallversicherung, Visa-Gebühren.
Hinweis: Die Fulbright Kommission vergibt auch Stipendien an Doktorandinnen und Doktoranden für die Durchführung von Forschungsarbeiten an amerikanischen Gasthochschulen, welche in Zusammenhang mit dem eigenen Dissertationsprojekt stehen.
Die Heinrich Hertz-Stiftung vergibt als Einrichtung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Stipendien an promovierte deutsche Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in NRW für einen Forschungsaufenthalt im Ausland sowie an promovierte ausländische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen für einen Forschungsaufenthalt in NRW. Bei Bewilligung wird eine grenzüberschreitende Begründung oder Festigung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem/der/den internationalen Kooperationspartner/in/n erwartet. Die Förderdauer beträgt max. ein Jahr. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung um max. weitere 12 Monate möglich. Kurzzeitige Vorhaben (bis zu ca. 6 Wochen) werden in der Regel nicht gefördert. Bewerberinnen und Bewerber mit aktivem Bezug zum Hochschul- und Forschungsbereich werden bevorzugt. Stipendien werden nur gewährt, wenn der jeweilige Bewerber oder die jeweilige Bewerberin nicht vor der Entscheidung über den Stipendienantrag das auswärtige Forschungsvorhaben antritt. Ein Antrag kann nicht von dem Bewerber oder der Bewerberin selbst gestellt werden, sondern nur von einem/einer in NRW tätigen Fachprofessor/in bzw. Fachwissenschaftler/in. Anträge können jederzeit bei der Stiftung eingereicht werden. Das Kuratorium entscheidet in zwei Sitzungen pro Jahr über eine Förderung.
Förderumfang: Stipendium von max. 1.500€ pro Monat sowie ggf. Familien- und Kinderbetreuungszuschläge für max. 1 + 1 Jahr. Die Heinrich Hertz-Stiftung vergibt auch ausschließlich Reisekostenstipendien für Forschungsaufenthalte.
Hinweis: Die Heinrich Hertz-Stiftung fördert in Ausnahmen auch Promotionsvorhaben. Eine Förderung von Doktorandinnen und Doktoranden (max. 6 Monate) kann nur dann erfolgen, wenn der Bewerber oder die Bewerberin kurz vor der Beendigung der Promotionsarbeit steht und der auswärtige Aufenthalt für die Fertigstellung unbedingt erforderlich ist.