Transferförderung
BMBF - Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP+
Zielgruppe: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Ziel: systematische Validierung von Forschungsergebnissen, Erschließung möglicher Anwendungsbereiche, die einen hohen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Nutzen erwarten lassen. VIP+ ist offen für alle Disziplinen und Forschungsbereiche sowie unterschiedliche Verwertungs- und Anwendungswege (d.h. Erkenntnisse dürfen nicht nur einem Unternehmen zu Gute kommen).
Die Vorhaben können beispielsweise folgende Validierungstätigkeiten umfassen:
Untersuchungen zum Nachweis der Machbarkeit, Entwicklung von Demonstratoren oder Funktionsmodellen, Durchführung von Testreihen oder Pilotanwendungen zum Nachweis der Tauglichkeit und Akzeptanz, anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen in Richtung Anwendung oder zur Anpassung an neue Anwendungsbereiche bewertende Analysen zum Nachweis des wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Innovationspotenzials sowie Schutzrechtanalyse und -Sicherung.
Dauer: bis zu 3 Jahre
Umfang:
- Einzelvorhaben oder Verbundprojekte
- Förderumfang: i.d.R. max. 500.000 EUR pro Jahr, max. 1.500.000 EUR
- Hochschulen erhalten eine 20% Projektpauschale
Antragsbesonderheiten:
- Antragsberechtigt: Hochschulen, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Bundeseinrichtungen mit FuE Aufgaben
- Vorab Prüfung der Passfähigkeit durch 2-seitige Skizze möglich
- 1-stufiges Verfahren
Deadline: Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Weitere Informationen/ Voraussetzungen:
- Keine oder nur Basispatente vorhanden
- Keine wirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen des Validierungsprogrammes
- Verwertungsoffenheit während der gesamten Vorhabenlaufzeit
- Pflicht zur Patentierung/Schutzrechtsicherung durch die Hochschule
- Blick aus Richtung Verwertung (Was will potentieller Anwender? Wo will man hin? Was muss man dafür in der Hand haben?)
- Einbindung von Innovations-Mentorinnen oder –Mentoren und ggf. weiteren Akteuren mit Erfahrungswissen aus erfolgreichen Innovationsprozessen.
- Bewilligungsquote: ca. 20%
- Begutachtung: 4-6 Monate
Links:
Webseite VIP+: Technologische und gesellschaftliche Innovationspotenziale erschließen
Go Bio Initial
Deadline Sondierungsphase: Skizzen 15.Februar
Zielgruppe: Personen in einer beruflichen (Um-)Orientierungsphase
- Masteranden, Doktoranden, Postdocs
- industrieerfahrene Personen, die eine neue Perspektive suchen
- Aufbau von Teams während der Sondierungs- & Machbarkeitsphase
Ziel: Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften
- Zur Schärfung „unreifer„ Verwertungsideen mit niedriger Einstiegshürde und Offenheit für spätere Verwertungswege
- Überprüfung ihrer Tragfähigkeit
- Aufbau umsetzungsstarker Teams
- Erbringung des technischen "Proof of Principle"
- Vermittlung von verwertungsrelevantem Know-how
- Herstellung der Anschlussfähigkeit zu anderen Förderprogrammen der Validierungs-, Gründungs- und Firmenkooperationsförderung wie z.B. VIP+, EXIST-Forschungstransfer, KMU-innovativ
- Themenfokus: Lebenswissenschaften inkl. Grenzbereiche (Therapeutika, Diagnostika, Forschungswerkzeuge, Plattform-Technologien)
Antragbesonderheiten:
- zweiphasiges Förderprogramm, bestehend aus einer
- konzeptionell ausgerichteten Sondierungsphase
- Konzipierung, Prüfung und Abwägung verschiedener Verwertungsoptionen
- Definition und iterative Schärfung möglicher Produkte / Dienstleistungen
- vergleichende Analyse der Markt- und Konkurrenzsituation
- Analyse der Schutzrechtssituation (inkl. FtO) und Erarbeitung Schutzrechtsstrategie
- Antizipation von Umsetzungshürden und möglichen Ausweichstrategien
- Identifikation ergänzender Teammitglieder und externer Partner / Berater
- Erarbeitung einer Umsetzungsstrategie für die attraktivste Verwertungsoption
- ggf. orientierende Voruntersuchungen zur techn. Absicherung des Verwertungsplans
- experimentelle Machbarkeitsstudie:
- Komplettierung des Teams und der externen Partnerschaften
- Durchführung von Entwicklungsarbeiten bis zum "Proof of Principle"
- Anmeldung von Schutzrechten, Fortschreibung der IP-Strategie
- Auf- / Ausbau von verwertungsrelevantem Know-how
- Verfeinerung der Verwertungsplans
- ggf. Identifizierung von Industriepartnern für die nächste innovatorische Phase -> Herstellung der Anschlussfähigkeit zu etablierten Fördermöglichkeiten
- konzeptionell ausgerichteten Sondierungsphase
Dauer und Umfang:
- Sondierungsphase
- Einzelvorhaben
- bis zu 1 Jahr
- 100.000 Euro zzgl. Projektpauschale
- Machbarkeitsphase
- Einzel- und Verbundvorhaben
- bis zu 2 Jahre
- 500.000 Euro pro Vorhaben zzgl. Projektpauschale
Antragsberechtigt: Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Unternehmen ggf. als Auftragnehmer oder assoziierte Partner eingebunden, nicht als geförderte Verbundpartner
Voraussetzungen:
- Sondierungsphase
- kurze Ideenskizze und Lebenslauf / Motivationsschreiben
- maximal Basispatentanmeldungen vorliegend
- Machbarkeitsstudie
- erfolgreiche Sondierungsphase (kein Quereinstieg!)
- initiale Freedom to Operate -Analyse mit positivem Ergebnis
Links:
NRW-Patent-Validierung
Ziel: Steigerung der Anwendungsreife von Hochschul-Erfindungen und deren anwendungsorientierte Validierung zur Verbesserung der Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung aus der Hochschule.
Mit „NRW-Patent-Validierung“ unterstützt die Landesregierung Forschungs- und Bildungseinrichtungen dabei, die Anwendungsreife ihrer Erfindungen zu steigern und diese anwendungsorientiert zu validieren. Insbesondere die Verwertungschancen durch Lizenzierung, Verkauf oder durch eine Ausgründung aus der Hochschule sollen verbessert werden. In einer zweiten Phase besteht die Möglichkeit, in Kooperationen mit Unternehmen die Erfindungen weiter in Richtung Marktreife zu entwickeln und Kooperationsbeziehungen zu festigen. Voraussetzung ist, dass die Erfindung, die Kern des Validierungsvorhabens ist, im Namen der antragstellenden Einrichtung bereits zum Patent angemeldet und sie im alleinigen Besitz ist.
Das Förderprogramm ist themenoffen und fördert die marktorientierte Weiterentwicklung von Erfindungen insbesondere von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Antragsberechtigt:
Phase 1: Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Phase 2: In Phase 1 geförderte Einrichtungen und wirtschaftlich tätige Unternehmen im Rahmen von Verbundprojekten
Förderumfang:
Phase 1:
- Anteilfinanzierung, Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Durchführungszeitraum bis zu 18 Monaten
- Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten
- bis zu 157.500,00 € Fördermittel, entsprechend 175.000 € Projektgesamtausgaben bei einem Eigenanteil in Höhe von 10 %
Phase 2
- Kooperationsprojekte
- Beihilfe: Anteilfinanzierung entsprechend Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, d. h. Eigenanteil von mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben entsprechend der FEI-Richtlinie
- Durchführungszeitraum 12 Monate
- Wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten
- bis zu 157.500,00 € Fördermittel für Forschung- und Bildungseinrichtungen, entsprechend 175.000 € förderfähige Projektgesamtausgaben im nichtwirtschaftlichen Bereich bei einem Eigenanteil in Höhe von 10 %
- bis zu 200.000,00 € Fördermittel für wirtschaftlich tätige Unternehmen
Verfahren: einstufig
Frist: 29. Februar 2024
Links: