Veröffentlichung
Veröffentlichung der Dissertation
Als letzter Schritt wird Ihre Dissertation veröffentlicht. Dies erfolgt in drei Schritten:
- Abgabe des Revisionsscheins der/des Betreuerin/Betreuers
- Abgabe von in der Regel vier Pflichtexemplaren an die ZBSport (inkl. Revisionsschein)
- ! Bitte beachten: Im Falle eines bereits publizierten Artikels, wird anstelle des Artikels lediglich der Titel, das Abstract und die Referenz eingefügt! Ausnahmen sind möglich, z.B. wenn der Verlag sein Einverständnis gegeben hat.
3. Hochladen der Dissertation oder des Abstracts der Dissertation (bei kumulativen Arbeiten) in der ZBSport
Weitere Informationen zur Veröffentlichung und AnsprechpartnerInnen finden Sie auf den Seiten der ZB Sport.
Erhalt der Promotionsurkunde
Sobald Ihre Promotionsurkunde ausgestellt ist, werden sie durch das Promotionsbüro benachrichtigt und können diese dort abholen oder versenden lassen.
FAQs
Wo erhalte ich Informationen zur Veröffentlichung meiner Dissertation?
§ 14 der Promotionsordnung der DSHS regelt die Veröffentlichung der Dissertation
Was muss meine Dissertation beinhalten?
- Angabe des/der Vorsitzenden des Promotionsausschusses
- Beide Gutachter/Innen
- Tag der Disputation
- Erklärung „Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis“
- Erklärung über das selbstständige Verfassen der Dissertation
- Eine Kurzzusammenfassung (Abstract) der Dissertation in deutscher und englischer Sprache, eingebunden in die Printexemplare bzw. in elektronischer Form bei digitaler Veröffentlichung
- Die Veröffentlichung muss als eine von der DSHS angenommene Dissertation gekennzeichnet sein
Was muss ich im Forschungsinformationssystem (FIS) eintragen?
Wenn Sie Zugriff auf das FIS haben, also bei der DSHS beschäftigt sind, erstellen Sie einen neuen Eintrag (Dissertationsschrift). Abhängig von der Form Ihrer Veröffentlichung tragen Sie ein:
- den Volltext Ihrer Arbeit und beide Abstracts (bei einer Online-Veröffentlichung bei der DSHS)
- den Manteltext und beide Abstracts (bei einer kumulativen Arbeit)
- nur beide Abstracts (bei einer Verlagsveröffentlichung)
Was ist, wenn ich keinen Zugriff auf FIS habe?
Die ZBSport benötigt Ihre Volltext-Dissertation bzw. den Manteltext und beide Abstracts in digitaler Form. Die Zusendung der Dateien an die zuständige Mitarbeiterin/den zuständigen Mitarbeiter ist per email möglich. Der Eintrag in FIS erfolgt durch die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter in der ZBSport.
Wer stellt den Revisionsschein aus und was muss ich damit tun?
Den Revisionsschein erhalten Sie bei Ihrem Gutachter/Ihrer Gutachterin. Diesen vom Gutachter/von der Gutachterin unterschriebenen Revisionsschein geben Sie zusammen mit der Dissertation bei der zuständigen Mitarbeiterin in der ZBSport ab.
Wo gebe ich die geforderten Pflichtexemplare ab?
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Mitarbeiterin, um Ihre Exemplare abzugeben.