Transferförderung

MWIDE Gründerstipendium NRW

MWIDE Gründerstipendium NRW

Zielgruppe: Teams von bis zu 3 Personen, die vor/am Anfang der Existenzgründung stehen und Ideen mit innovativem, zukunftsweisenden Charakter haben. Die Teams haben ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in NRW und haben sich innerhalb der letzten 12 Monate selbstständig gemacht oder beabsichtigen die Gründung innerhalb der kommenden 12 Monate.

Ziel: Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW möchte mit dem Gründerstipendium Gründer, die vor/am Anfang der Existenzgründung stehen unterstürzen, um den Start in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern und die Gelegenheit zu geben sich in Gründernetzwerken auszutauschen sowie durch individuelles Coaching zu begleiten.

Dauer: Die maximale Förderdauer beträgt 1 Jahr

Umfang: 1.000€/Monat

Antragsbesonderheiten: Um sich für das Gründerstipendium zu bewerben, muss zunächst Kontakt zu einem akkreditierten Gründungsnetzwerk aufgenommen werden.

Frist: Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Informationen finden Sie hier.

BMBF: START-interaktiv: Interaktive Technologien Modul 1

BMBF: START-interaktiv: Interaktive Technologien Modul 1

Zielgruppe: Forscherteams an Hochschulen mit den Potential zur Ausgründung

Ziel:

  • Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an den Hochschulen erhöhen
  • Förderung innovativer Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Erhöhung des Reifegrades der Idee im Bereich interaktive Technologien

Forschungsfelder:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Dauer: 18 Monate

Umfang:

  • Hochschulen: 120% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben

Antragsbesonderheiten:

  • Letter of Intent der Hochschule und Letter of Intent des Forscherteams (Inhalte siehe Bekanntmachung)
  • die Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung

Nächste Deadline: 15. Juli und 15. Januar

Links:

Bekanntmachung

BMBF Gründungen: Innovative Start-ups für MTI Modul 1

BMBF Gründungen: Innovative Start-ups für MTI Modul 1

BMBF Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion

Zielgruppe: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen

 

Ziel: Maßgeschneiderte Gründungs- und Start-up-Förderung für den Bereich der MIT.

  • hilfsbereite, nutzerorientierte, bedarfsgerechte und an der Menschenwürde orientierte Technik
  • durch interdisziplinäres Forschen, Entwickeln und Verwerten
  • Entwicklung teilautonomer Systeme, die individuelle Assistenzaufgaben übernehmen und auch jenseits vordefinierter Kontexte komplexe Situationen bewältigen können

3 Themenfelder:

  •     Intelligente Mobilität (u. a. Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzer­erleben)
  •     Digitale Gesellschaft (u. a. intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte)
  •     Gesundes Leben (u. a. interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien)

 

Dauer: 8 bis 36 Monaten

 

Umfang:

  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 120% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
  • Start-ups mit geringer Eigenkapitalkraft wird geprüft, ob eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben geboten sein könnte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft– bis zu 50 % anteilfinanziert

 

Antragbesonderheiten:

  • Verfahren zweistufig
  • Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Juli und der 15. Januar

Modul 1

  •     Förderung von Gründungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Modul 1)
    • innovative Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, zur Erhöhung des Reifegrad der ­aktuellen Ergebnisse
    • Forschungsgruppen mit Aussicht auf Potenzial für Ausgründungen
    • Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung
    • Antragsberechtigt: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.

 

Links:

Start MTI

Bekanntmachung

EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer

Zielgruppe: Mit EXIST-Forschungstransfer sollen Gründungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Gründungsvorbereitung und Umsetzung technisch besonders risikoreicher und aufwändiger Entwicklungsarbeiten unterstützt werden, deren Ergebnisse die wirtschaftliche Basis für eine wachstumsorientierte Unternehmensgründung bilden.

Ziel:

Dauer: Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden. Bei ungeplanten Verzögerungen der Entwicklungsarbeiten kann der Förderzeitraum unter Beibehaltung des Fördervolumens um bis zu sechs Monate verlängert werden.

Umfang: Neben den Personalausgaben, können Sachausgaben bis zu 250.000€ beantragt werden. Die Förderung umfasst zwei Förderphasen:

Förderphase 1:
Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung. Es werden Teams gefördert, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchzuführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten.

Förderphase 2:

Projektförderung der Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart. Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.

Antragsbesonderheiten: Antragsberechtigt für Förderphase 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die die genannten Forscherteams beschäftigen. Für die Förderphase 2 sind ausschließlich kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft berechtigt. Nähere Informationen finden Sie hier (https://www.exist.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektantrag/Foerderrichtlinie-EXIST-Forschungstransfer.pdf?__blob=publicationFile)

 

Frist: Für Förderphase I ist die Einreichung von Projektskizzen vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahres möglich. Sechs Monate vor Ablauf von Förderphase kann der Antrag auf Förderphase II vorgelegt werden.

START-UP Transfer.NRW

START-UP Transfer.NRW

Zielgruppe: Gründungswillige Hochschulabsolventinnen und -absolventen (i.d.R.  nicht länger als drei Jahre nach Abschluss) sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen

Ziel: Förderung von Vorhaben, die auf technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovationen beruhen. Gründungsinteressierte erhalten damit die Möglichkeit, ihre auf F&E-Ergebnissen oder Forschungs-Know-how basierenden Geschäftskonzepte unter Nutzung der Forschungsinfrastruktur

  • weiterzuentwickeln (Entwicklung von Dienstleistungen, Verfahren oder Produkten hin zur Marktreife),
  • zu erproben (Proof of Concept, Prototyping, Validierung der Gründungsidee) und
  • die Gründung vorzubereiten (Weiterentwicklung des Businessplans und des Unternehmenskonzeptes).

Dauer: max. 24 Monate

Umfang: bis zu 270.000 Euro Zuschussförderung, Eigenbeteiligung von mindestens 10%

Antragsbesonderheiten:

  • die Hochschule stellt dem Gründungsteam Arbeitsplätze und Infrastruktur zur Durchführung des Projekts zur Verfügung
  • Betreuung durch eine/n Mentor/in
  • Verpflichtendes Gründungscoaching
  • Die Mitglieder des Gründungsteams müssen über einen akademischen Abschluss verfügen. Bei Teams bestehend aus mehr als zwei Mitgliedern kann zusätzlich eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz oder ein/e Techniker/in bzw. ein/e Laborassistent/in gefördert werden, die über keinen akademischen Abschluss verfügt.
  • Antragberechtigt: staatlich anerkannte Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Deadline: Januar und Juli, einstufiges Antragsverfahren

Links:

Start-up Transfer.NRW Bekanntmachung

Präsentation

EXIST-Gründerstipendium

EXIST-Gründerstipendium

Zielgruppe: Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen

Ziel: Unterstützt Gründungsinteressierte, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten. Voraussetzung hierfür ist ein innovativ technologieorientiertes oder wissensbasiertes Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.

Dauer: 12 Monate Stipendium

Umfang: Personalpauschalen (abhängig nach Qualifikation des Gründungsteams), bis zu 10.000 Euro Sachausgaben für Einzelgründungen (max. 30.000 Euro pro Team), und bis 5.000 Euro Ausgaben für Coachingleistungen

Antragsbesonderheiten: Die Förderung durch das EXIST-Programm kann mit dem GS.NRW kombiniert werden, so erfolgt i.d.R. erst eine Förderung über EXIST und im Anschluss über das GS.NRW. Wenn erst ein GS.NRW bewilligt wurde, darf dieses nur max. 8 Monate in Anspruch genommen werden, um noch eine EXIST Förderung erhalten zu können.

Deadline: Einreichung ist jederzeit möglich

Links:

EXIST-Gründerstipendium

Richtlinie EXIST-Gründerstipendium

Konditionen und Bedingungen

Beratung Transferförderung

Bei Fragen zu Transferförderprogrammen und Unterstützung bei der Antragsstellung kontaktieren Sie gerne die Abt. Transfer und Gründung

Aktuelle Ausschreibungen

Aktuelle Transfer-Ausschreibungen finden Sie hier