Promotion
An der Deutschen Sporthochschule Köln promovieren jährlich durchschnittlich 40 Nachwuchswissenschaftler*innen in den diversen Disziplinen der Sportwissenschaft.
Die Universität bietet Ihnen ein strukturiertes Promotionsstudium und fördert Promovierende über Graduiertenstipendien. Die Promotionsordnung der Deutschen Sporthochschule regelt das Verfahren der Promotion. Dort finden Sie alle wichtigen Vorgaben und Regelungen. Der Antrag zur Promotion ist entsprechend der Promotionsordnung an die oder den Vorsitzende/n des Promotionsausschusses zur richten. Informationen und Beratung erhalten Interessierte im Promotionsbüro.
Der Promotionsausschuss der Deutschen Sporthochschule Köln besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von drei Gruppen:
Gruppe der Hochschullehrer*innen:
Univ.-Prof. Dr. Stefanie Klatt
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Potthast
Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte (stv. Mitglied)
Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen:
Dr. Fabienne Bartsch (stv. Mitglied)
Gruppe der Studierenden:
Leonard Braunsmann
Janina Jaspers (stv. Mitglied)
Sie möchten gerne an der Deutschen Sporthochschule Köln promovieren, aber Ihnen fehlt die Finanzierung? Die Deutsche Sporthochschule bietet eine Reihe von hochschulinternen Fördermaßnahmen an, um Sie hierbei zu unterstützten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich bei externen Förderinstitutionen um ein Promotionstipendium zu bewerben.
Ausführliche Informationen zu hochschulinternen als auch externen Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer Promotion finden Sie hier.
Bei Fragen zum Thema „Promotionsförderung” berät Sie gerne auch die Forschungsservicestelle.
Das Gleichstellungsbüro bietet zusätzlich ebenfalls eine Reihe von Förderprogrammen zur Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Eltern in der Wissenschaft an, weitere Informationen finden Sie hier.
FAQs
Muss ich im Rahmen des Promotionsstudiums Wissenschaftsethik UND Wissenschaftstheorie belegen?
Antwort: Nein, Sie können zwischen den beiden Veranstaltungen wählen.
Wo muss ich die Dissertationsexemplare abgeben?
Antwort: Zu Eröffnung des Promotionsverfahrens geben Sie vier Pflichtexemplare im Promotionsbüro ab. Diese werden an die vier Mitglieder der Prüfungskommission verschickt. Für die finale Veröffentlichung müssen Sie nach der Disputation die überarbeitete Dissertation erneut als Pflichtexemplare abgeben. Dies erfolgt dann jedoch in der ZBSport.
Kann ich mit meinem Fachhochschulabschluss (Master) an der DSHS promovieren?
Antwort: Sofern der Master-Studiengang akkreditiert ist und zur Promotion berechtigt (dies kann i.d.R. der Prüfungsordnung entnommen werden) und die weiteren Kriterien erfüllt sind, ist dies möglich.
Warum funktioniert bei mir die LSF Online-Anmeldung zu Promotionskursen nicht?
Antwort: Bitte wenden Sie sich dafür ein Mail an lehrorga@dshs-koeln.de.
Ich stehe kurz vor der Abgabe meiner Dissertation und möchte prüfen, ob ich alle erforderlichen Leistungen im Rahmen des Promotionsstudiums erfüllt habe. Kann ich dies online einsehen?
Antwort: Sie können in Ihrem LSF-Profil prüfen welche Veranstaltungen Sie derzeit belegen und welche bereits als abgeschlossen verbucht wurden. Für die Abgabe der Dissertation ist dann ein Transcript of Records abzugeben, welches ebenfalls über das eigene LSF-Profil generiert werden kann. Alle Promotionsstudierenden nach der neuen Studienordnung von 2022 können die Anzahl und Verteilung der AE im Promotionsbüro erfragen. Eine digitale Version zur eigenständigen Prüfung ist aktuell in Bearbeitung.
Ich möchte extern promovieren (habe eine Stelle außerhalb der DSHS Köln) und wohne etwas weiter weg. Muss ich dennoch alle Kurse des Promotionsstudiums belegen?
Antwort: Eine Teilnahme am Promotionsstudium (inklusive aller Anwesenheitsverpflichtungen) ist für alle Promotionsstudierende unabhängig vom Arbeitsverhältnis verpflichtend. Es gibt keine Ausnahmen.
Gibt es bestimmte Vorgaben, wann ich welche Veranstaltungen belegen soll?
Antwort: Nein, es gib keine Vorgaben. Es wird jedoch ausdrücklich empfohlen, die Kurse für die fachübergreifenden Kompetenzen (Wissenschaftstheorie oder -ethik und Wissensmanagement) zu Beginn der Promotion zu belegen. Das fachübergreifende Forschungskolloquium sollte in den Endzügen der Promotion belegt werden, da dort die Disputation thematisiert und geübt wird.
Ich möchte gerne meinen Antrag auf Zulassung einreichen. Kann ich diesen auch per Email versenden?
Antwort: Der Antrag auf Zulassung muss zunächst im Rahmen der Online-Bewerbung über MySpoho hochgeladen werden. Im Anschluss muss zusätzlich der Antrag auf Zulassung mit Originalunterschriften des/der Antragstellers*in sowie des/der Betreuers*in als auch dem Stempel des/der Betreuers/Betreuer*in abgegeben werden. Darüber hinaus müssen die Hochschulabschlusszeugnisse in beglaubigter Form (alternativ dazu können die Originale im Promotionsbüro vorgezeigt werden) eingereicht werden. Dies gilt auch für DSHS-Absolvent*innen.
Frage 9
Wie kann ich Veranstaltungen im Rahmen des Forschungs- und Methodenkolloquiums belegen?
Antwort:
Im Rahmen des Forschungs- und Methodenkolloquiums müssen 2 Nachweise erbracht werden, diese können nicht als Kurs über das LSF belegt werden, da man hier selbst auswählen kann, was man dafür belegt. Folgende Optionen werden angeboten:
- Teilnahme an einer interdisziplinären Tagung (Bestätigung der Teilnahme erforderlich, Abstractband reicht nicht aus)
- Teilnahme an einem Gastvortrag (diese werden über das Promotionsbüro angekündigt)
- Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen der Veranstaltungsreihe Fit für Forschungsförderung und Transfer der Abt. Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs
Kontakt
Alexandra Pizzera
Telefonischer Kontakt +49 221 4982 7580 / Abteilung Forschung und wissenschaftliche Qualifizierung
Telefon | +49 221 4982-7580 +49 221 4982-8701 |
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a.pizzera@dshs-koeln.de | |
Website | Forschungsprofil |
Claudia Combrink
Abteilung Forschung und wissenschaftliche Qualifizierung (Vertretung)
Telefon | +49 221 4982-6174 |
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combrink@dshs-koeln.de |