Senat

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Deutschen Sporthochschule Köln. Die Sitzungen des Senats sind grundsätzlich öffentlich. Der Senat ist die höchste demokratisch und kooperationsrechtlich legitimierte Vertretung  der universitären Öffentlichkeit.

Es ist das einzige Organ der Deutschen Sporthochschule Köln, in dem alle Mitgliedsgruppen der Universität regelmäßig über die Entwicklung, Ausgestaltung und Probleme ihrer Universität diskutieren und beraten. Die Aufgaben sind nach § 22 HG geregelt.

Das Forum des Senats trägt zur Transparenz und Offenheit von Entscheidungsprozessen bei, fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Gruppen und ermöglicht eine gemeinsame Willensbildung.

Die Amtszeit der gewählten Senatsmitglieder läuft vom 01.04.2023 bis zum bis 31. März 2026, für die studentischen Senatsvertreter*innen immer ein Jahr, aktuell bis zum 31.03.2025. In der konstituierenden Sitzung des aktuellen Senats wurde Prof. Ralf Roth im Amt bestätigt und für weitere drei Jahre zum Vorsitzenden gewählt

Insgesamt hat der Senat der Deutschen Sporthochschule Köln 18 stimmberechtigte und gewählte Mitglieder. Davon entstammen neun der Gruppe der Hochschullehrer*innen und jeweils drei aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und der Gruppe der Studierenden.

Als nichtstimmberechtigte Mitglieder gehören dem Senat gem. § 22 Absatz 2 HG außerdem die Mitglieder des Rektorats, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die Vorsitzenden der Personalräte, der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses und die Gleichstellungsbeauftragte der Deutschen Sporthochschule Köln an.

Der Senat bildet zusätzlich zahlreiche Kommissionen und Arbeitsgruppen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

Für Anfragen an den Senat und Anregungen für die Senatsarbeit stehen der Vorsitzende und seine Mitglieder als die Vertreter*innen der Gruppen sowie die Geschäftsstelle des Senats zur Verfügung.