Hasskommentare gegen Sportlerinnen und Sportler in sozialen Netzwerken - wie handeln?

Foto: Lena Barann

Benjamin Krause ist Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt am Main. Er weiß, wie ein Ermittlungsverfahren abläuft und warum eine Meldung allein nicht ausreicht.

Im ARD-Podcast spricht er über die Grundstrukturen von Hate Speech auf digitalen Plattformen und die Frage, wann eine strafrechtliche Relevanz vorliegt.

Gegenwärtig werden nahezu alle digitalen Medienumgebungen, insbesondere Foren, soziale Netzwerke, Blogs, Messenger-Dienste und Videoportale genutzt, um Hass, Vorurteile und Abwertungen auch gegen Profisportler:innen (und Unparteiische) zu schüren - und diese zu verdrängen und zum Schweigen zu bringen.

Zur Fußball-Europameisterschaft wurde in Kooperation mit dem DFB und der UEFA ein Bereitschaftsdienst der ZIT zur Identifizierung von Urhebern hinter entsprechenden Posts eingerichtet. Das können Textnachrichten, Bilder oder Memes sein. Bei Beleidigungen im Internet ist allerdings ein schriftlicher Strafantrag des Betroffenen erforderlich.

Weitere Informationen zu Phänomenen digitaler Gewalt bietet die NGO HateAid.

Update: Während der Euro 2024 in Deutschland sind mehr als tausend Hasskommentare gegen die deutsche Nationalmannschaft gemeldet und geprüft worden, so die Zeit.