Abschlussarbeiten im Lehramt über die P-APP
Ab dem 03.05.2024 wurde der komplette Prozess von der Beantragung, über die Abgabe bis zur Begutachtung von Abschlussarbeiten digitalisiert.
Dies bedeutet, dass seither die Beantragung, die Abgabe und die Begutachtung von Abschlussarbeiten über das dafür eingerichtete Portal P-APP erfolgt.
Beachten Sie bitte, dass Sie zur Nutzung von P-APP mit dem VPN der Hochschule (DSHS) verbunden sein müssen.
Nutzen Sie bitte unbedingt das Portal und reichen keine Anträge mehr per Mail ein.
Prozess der Beantragung zur Zulassung zur Abschlussarbeit
- Suchen Sie sich bitte selbstständig eine prüfungsberechtigte Person, die die wissenschaftliche Betreuung der Arbeit übernimmt.
- Stimmen Sie mit dieser Person das Thema, den Prozess, den/die Zweitgutachter*in und den Titel der Abschlussarbeit ab.
- Überprüfen Sie vorab, ob Sie die Voraussetzungen (DSHS und kooperierende Hochschule) zur Zulassung zur Abschlussarbeit erfüllen
- Es gelten für die Studiengänge und die unterschiedlichen Hochschulen mitunter unterschiedliche Voraussetzungen. Informationen finden Sie in den Aufklappmenüs weiter unten.
- Halten Sie dabei auch die möglichen Fristen zu Übergang in den Master/ ins Referendriat im Blick.
- Reichen Sie den Antrag mindestens zwei Wochen vor der genannten Frist ein, damit eine fristgerechte Zulassung garantiert werden kann.
- Danach kann der Antrag dennoch gestellt werden, allerdings kann eine fristgerechte Zulassung nicht garantiert werden.
- Reichen Sie den Antrag in der P-APP ein. Dieser wird dann automatisch an die zu genehmigenden Stellen weitergeleitet.
- Haben Sie etwas Geduld und warten bis Sie die Anmeldebestätigung in Ihrem Portal abrufen können.
Lehramt Bachelor: Zulassungsvoraussetzungen
- Fristen zur Zulassung einer Abschlussarbeit:
- behalten Sie die Fristen zum Übergang in den Master im Blick
- 15. Dezember (Masterübergang zum Sommersemester geplant)
- 15. Juni (Masterübergang zum Wintersemester geplant)
- Beachten Sie, dass die Beantragung mindestens zwei Wochen vor der Frist erfolgen muss!
- grundsätzlich kann die Arbeit auch ganzjährig angemeldet werden
- behalten Sie die Fristen zum Übergang in den Master im Blick
- Unterrichtsfach Sport:
- vorher Fremdsprachenkenntnisse bei der Kooperationshochschule nachweisen
- DLRG in Silber (nicht älter als 4 Jahre) und Erste-Hilfe (nicht älter als zwei Jahre) in der P-APP bei Antragsstellung hochladen
- weitere Voraussetzungen prüfen:
- Bildungswissenschaften:
- Sie müssen an der DSHS für Bildungswissenschaften eingeschrieben sein
- vorher Fremdsprachenkenntnisse bei der Kooperationshochschule nachweisen
- DLRG in Silber (nicht älter als 4 Jahre) und Erste-Hilfe (nicht älter als zwei Jahre) in der P-APP bei Antragsstellung hochladen
- weitere Voraussetzungen prüfen:
Lehramt Master: Zulassungsvoraussetzungen
- Fristen zur Anmeldung:
- behalten Sie die Fristen zum Übergang ins Referendariat im Blick
- Hier finden Sie eine Zusammenfassung der zu berücksichtigen Fristen
- Hier finden Sie eine Zusammenfassung der zu berücksichtigen Fristen
- behalten Sie die Fristen zum Übergang ins Referendariat im Blick
- Unterrichtsfach Sport:
- vorher Fremdsprachenkenntnisse bei der Kooperationshochschule nachweisen, wenn nicht schon im Bachelor nachgewiesen
- weitere Voraussetzungen prüfen:
- Bildungswissenschaften:
- Sie müssen an der DSHS für Bildungswissenschaften eingeschrieben sein
- vorher Fremdsprachenkenntnisse bei der Kooperationshochschule nachweisen, wenn nicht schon im Bachelor nachgewiesen
- weitere Voraussetzungen prüfen: