Formoterol (Beta-2-Antagonist)
Bedeutung als Dopingmittel
Für Formoterol gilt nach dem WADA-Reglement kein Verbot, wenn die Substanz aus therapeutischen Gründen inhalativ angewendet wird. Dabei darf bei der Anwendung eine Dosierung von 54 µg pro 24 h nicht überschritten werden.
Für die Analytik gilt ein Grenzwert von 40 ng/ml Urin. Bei Überschreiten des Grenzwertes berichtet das Labor dem Verband den Formoterolbefund als Abweichendes Analysenergebnis (AAF = Adverse Analytical Finding).
Geschichte
Nach Mitteilung des IOC und der WADA vom 1.6.2001 wurde Formoterol als Inhalationspräparat zur Therapie gegen Asthma ab 1.9.2001 erlaubt. Die Notwendigkeit der Anwendung von Formoterol aus medizinischer Indikation muss dem Verband mit einem ärztlichen Attest mitgeteilt werden.
Weiterführende Links
Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln, letzte Aktualisierung 21.10.2013