4.12.2000 Warnung der ADK vor kontaminierten Nahrungsergänzungsmitteln
Den folgenden Text übermittelte die gemeinsame Anti-Doping-Kommission (ADK) des Deutschen Sportbundes und des NOK an alle deutschen Fachverbände (4.12.2000):
Warnung vor kontaminierten Nahrungsergänzungsstoffen
Aufgrund sich häufender Meldungen über kontaminierte Nahrungsergänzungsstoffe hat sich die gemeinsame Anti-Doping-Kommission von DSB/NOK in ihrer Sitzung am 22. November 2000 in Frankfurt mit diesem Problembereich befasst. In Absprache der beiden Laborleiter Prof. Dr. Müller und Prof. Dr. Schänzer mit dem Vorsitzenden der Kommission Prof. Haas warnt die ADK grundsätzlich vor der Einnahme dieser Stoffe.
Verschiedene Nahrungsergänzungsstoffe können dem Dopingverbot unterliegende Steroidhormone (bzw. Vorläufersubstanzen derselben) enthalten, auch ohne dass das aus den Herstellungsangaben ersichtlich ist. Hauptsächlich betrifft das zwar Produkte aus den USA (in denen ein Teil dieser Steroide nicht als Arzneimittel gelten und daher frei erhältlich sind), daneben offenbar aber auch Präparate aus anderen Ländern über Lizenzbeziehungen, Weiterverarbeitungen und Lohnaufträge.
Konsumieren Athleten solche Nahrungsergänzungspräparate mit den beschriebenen (Spuren)beimengungen, können anschließend abgegebene Dopingkontroll-Urinproben positive Analysenbefunde wie bei Einnahme verbotener Steroidanabolika (z.B. von Nandrolon) liefern.
Nach dem gültigen IOC-Dopingreglement erfüllt dies den Tatbestand des Dopings (Art. 2, Abs. 2, Kap. 11, Anti-Doping-Code).
Es ist daher eindringlich vor der Anwendung von Nahrungsergänzungsstoffen zu warnen, da das Risiko zur Zeit nur von den Konsumenten getragen wird.
Vorbeugende Untersuchungen solcher Präparate seitens der Labore würden keine Gewähr bieten, da sie jeweils nur für die untersuchten Packungen und nicht für alle Chargen des gleichen Präparats gelten könnten.
Solange zentrale Initiativen zum Verbot solcher Steroidbeimengungen (bzw. zu Ihrer Einstufung als Arzneimittel mit entsprechendem Deklarationszwang auch in den Hauptursprungsstaaten) noch keinen Erfolg haben, kann die Unbedenklichkeit bestimmter Produkte lediglich seitens einzelner Hersteller bescheinigt werden, die eine umfassende Qualitätskontrolle ihrer Ausgangsstoffe und Fertigpräparate auf Steroidhormone und deren Vorläufersubstanzen garantieren.