Dopinglisten
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gültig ab 1.1.2024
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gültig ab 1.1.2024
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gen- und Zelldoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S0-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker
Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2023 gibt es für 2024 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA detailliert zusammengefasst sind:
Änderungen der Liste 2024
Im Folgenden finden Sie die Dopinglisten der Welt Anti-Doping Agentur WADA seit dem Jahr 2004. Neben einem Download-Link zur jeweiligen Liste erhalten Sie eine Zusammenfassung sowie Hinweise zu Änderungen der jeweiligen Vorjahresliste.
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gültig ab 1.1.2023
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) gültig ab 1.1.2023
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gen- und Zelldoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S0-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker
Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2022 gibt es für 2023 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA detailliert zusammengefasst sind:
Änderungen der Liste 2024
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2022
2. Oktober 2021: Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2022
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gen- und Zelldoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S0-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker
Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2021 gibt es für 2022 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA detailliert zusammengefasst sind:
Änderungen der Liste 2022
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2021
2. Oktober 2020: Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2021
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gen- und Zelldoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S0-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker
Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2020 gibt es für 2021 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA detailliert zusammengefasst sind:
Änderungen der Liste 2021
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2020
1. Oktober 2019: Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2020
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gen- und Zelldoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S0-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker
Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2019 gibt es für 2020 nur geringfügige Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA detailliert zusammengefasst sind:
Änderungen der Liste 2020
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2019
29. September 2018: Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2019
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gen- und Zelldoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker
Änderungen
Bei der verbotenen Methode M3) Gendoping wurde die Bezeichnung geändert nach M3) Gen- und Zelldoping(s.hierzu auchdie Erklärung der WADA Änderungen der Liste 2019)
weitere Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2018 gibt es für 2019 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA detailliert zusammengefasst sind:
Änderungen der Liste 2019
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2018
1. Oktober 2017: Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2018
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker
Änderungen
Bei der Gruppe III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten wurde Alkohol (bisher unter P1 aufgelistet) generell von der Verbotsliste genommen.
weitere Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2017 gibt es für 2018 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA zusammengefasst sind: Änderungen der Liste 2018
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2017
1. Oktober 2016: Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2017
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
Änderungen
Im Vergleich zur Liste der verbotenen Substanzen und Methoden der WADA 2016 gibt es für 2017 Änderungen, die in der anliegenden Mitteilung der WADA zusammengefasst sind: Änderungen der Liste 2017
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2016
1. Oktober 2015: Neue Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2016
Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2015 gibt es für 2016 nur minimale Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
Änderungen
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
Die Substanz Meldonium (auch als Mildronate bezeichnet) wird ab 1.1.2016 als Metabolischer Modulator verboten. (s.a. Info Meldonium)
Neben Insulin und seinen Analogen werden zusätzlich auch Insulin-Mimetika verboten. Dabei handelt es sich um nicht peptidische Wirkstoffe, die am Insulin-Rezeptor binden und zu einer vergleichbaren Insulin-Wirkung führen können. Zurzeit ist allerdings noch kein Insulin-Mimetikum als Arzneimittel zugelassen,
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2015
Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2014 gibt es für 2015 Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
Änderungen
S1) Anabole Wirkstoffe
Zur Gruppe S1b) Endogene Anabol Androgene Steroide (AAS) wurde namentlich das Steroid 5ß-Androstan-3a,17ß-diol (ein Testosteronmetabolit) zusätzlich verboten.
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
Im Titel wird der Begriff Mimetika hinzugefügt, um zu verdeutlichen, dass auch synthetische analoge Verbindungen verboten sind.
Die Gruppe der erythropoese-stimulierenden Substanzen (ESAs) wird durch nicht-erythropoese-stimulierende EPO-Rezeptor Agonisten erweitert. Hierzu werden Beispiele aufgeführt wie ARA-290, asialo EPO und carbamylated EPO.
Zu der verbotenen Gruppe der HIF-Stabilisatoren werden Beispiele wie Cobalt und FG-4592 genannt. Die HIF-Aktivatoren Argon und Xenon (Edelgase), die im Weiteren aufgelistet werden, sind bereits seit dem 1.9.2014 verboten.
Bei den Peptidhormonen Choriongonadotropin (CG), Luteinisierendes Hormon (LH) und deren Releasingfaktoren, die nur bei Männern verboten sind, werden erstmals folgende Wirkstoffe namentlich aufgeführt: Buserelin, Gonadorelin und Triptorelin.
Bei der Gruppe des Wachstumshormons und seiner Realeasing Faktoren werden folgende Wirkstoffe namentlich erwähnt: CJC-129, Sermorelin und Tesamorelin; Wachstumshormon-Sekretagoge wie Ghrelin und die Ghrelin-Mimetika Anamorelin und Ipamorelin; Wachstumshormon Releasing-Peptide (GHRPs) wie Alexamorelin, GHRP-6, Hexarelin und Pralmorelin
Platelet Derived Plasma (Thrombozytenreiches Plasma) Präparate sind ab 2015 nicht mehr verboten.
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
Die Substanz Trimetazidin, die bisher unter der Gruppe S6) Stimulanzien aufgeführt war, wird ab 1.1.2015 als Metabolischer Modulator gekennzeichnet.
S6) Stimulanzien
Namentlich wird der Wirkstoff Phenylethylamin und dessen Derivate ausgewiesen. Damit soll die Vielzahl an möglichen Designer-Stimulanzien, die als Grundstruktur Phenylethylamin aufweisen, eindeutiger vom Anti-Doping-Reglement erfasst und verboten werden.
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2014
14. Oktober 2013: Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2013 gibt es für 2014 Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormon- und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
Änderungen
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen
Zu den verbotenen Gruppen 2) Chorionic Gonadotropin (CG) und Luteinisierendes Hormon (LH), 3) Corticotropine und 4) Wachstumshormon (GH) und Insulin ähnlicher Wachstumsfaktor-1 (IGF-1) wurden jeweils ihre Releasinghormone als verboten ausgewiesen.
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
Als weitere Beispiele zu dieser Gruppe werden Vasopressin V2 Antagonisten (Vaptane) auf die Verbotsliste gesetzt. Namentlich wird Tolvaptan aufgeführt.
S6) Stimulanzien
Die Beispielliste wird durch folgende Substanzen erweitert:
Cathinon und verwandte Verbindungen (z.B. Mephedron, Methedron und alpha-Pyrrolidinovalerophenon)sowie Trimetazidin
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2013
5. Oktober 2012: Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2012 gibt es für 2013 Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormon- und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
Änderungen
S1) Anabole Wirkstoffe
In der Beispielliste der endogenen Hormonmetaboliten wird Etiocholanolon zusätzlich aufgeführt.
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen
Insuline werden ab 2013 nicht mehr in der Gruppe S2, sondern in der Gruppe S 4.5a (Metabolische Modulatoren) aufgeführt.
S3) ß2-Agonisten
Für die therapeutische Anwendung von Formoterol wurde die erlaubte Dosierung (Maximum 54µg über 24h) erhöht. Konzentrationen im Urin von > 40 ng/ml Formoterol (bisher > 30 ng/ml) werden von den Laboratorien als Adverse Analytical Finding berichtet.
S4) Hormon- und Metabolische Modulatoren
Insuline werden ab 2013 in der Gruppe S 4.5a (Metabolische Modulatoren) aufgeführt (bisher in der Gruppe S2).
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
Der bisherige Titel "Methoden zur Verbesserung des Sauerstofftransports" wurde geändert.
Der bisher unter M2.3 aufgeführte Paragraph zur Blutmanipulation wird nun unter M1.3 aufgelistet.
M1.3 Jede Form der physikalischen oder chemischen intravaskulären Manipulation von Blut oder Blutkomponenten wird verboten.
M2) Chemische und Physikalische Manipulation
Der bisher unter M2.3 aufgeführte Paragraph "Sequenzielle Abnahme, Manipulation und Rückzufuhr jeder Menge von Blut in das zirkulierende System" wurde gelöscht und wird ab 2013 unter M1.3 verboten. Dabei wurde die Formulierung geändert.
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2012
7. Oktober 2011: Neue Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2012
Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2011 gibt es für 2012 Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormon- und Metabolische-Modulatoren
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoidesteroide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
Änderungen
S1) Anabole Wirkstoffe
In der Beispielliste der endogenen Hormonmetaboliten werden explizit Metaboliten von DHEA wie 7a-Hydroxy-DHEA, 7ß-Hydroxy-DHEA und 7-Keto-DHEA namentlich aufgeführt.
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen
Platelet-Derived Preparations (z.B. Thrombozytenkonzentrate,"blood spinning") werden von der Liste genommen. Ein Grund für die Entscheidung ist, dass es keine Hinweise gibt, dass hiermit leistungssteigernde Effekte erzielt werden können.
S3) ß2-Agonisten
Für die therapeutische Anwendung von Formoterol erfolgt die Änderung:
"Alle ß2-Agonisten sind verboten, mit Ausnahme von Salbutamol (Maximum 1600µg über 24h), Formoterol (Maximum 36µg über 24h) und Salmetrol, wenn sie inhalativ angewendet werden. Hierzu bedarf es keiner Angabe "Declaration of Use" mehr."
Konzentrationen im Urin von > 1000ng/ml Salbutamol und > 30 ng/ml Formoterol werden von den Laboratorien als Adverse Analytical Finding berichtet.
S4) Hormon- und Metabolische-Modulatoren
Die bisherige Gruppe mit dem Namen Hormonantagonisten und Modulatoren wird erweitert und umbenannt. Mit dem Zusatz Metabolische-Modulatoren werden die Substanzen GW1516 und AICAR aufgenommen, die bisher als Gendopingsubstanzen unter der Gruppe M3 Gendoping aufgeführt waren.
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
Volumen und Häufigkeit von intravenösen Infusionen werden spezifiziert: Infusionen von mehr als 50 ml in einem Zeitraum von 6 Stunden sind demnach verboten, wenn sie medizinisch nicht begründet sind.
M3) Gendoping
Die Gruppe wurde neu strukturiert. Die bisher aufgeführten Gendopingsubstanzen GW1516 und AICAR werden der Gruppe S4 zugeordnet..
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2011
22. November 2010: Neue Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2011
Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2010 gibt es für 2011 Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Neu! Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinschen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormonantagonisten und Modulatoren
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoidesteroide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
Änderungen
S0) Neu! Non-Approved Substances (medizinisch nicht zugelassene Substanzen)
Diese Gruppe wird als neue Gruppe aufgenommen. Damit soll verhindert werden, dass Substanzen, die noch in der medizinischen Entwicklung und als Medikamente noch nicht zugelassen sind, bereits von Sportlern missbraucht werden können.
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen
Zur Gruppe der "Erythropoese stimulierenden Substanzen" wird als weiteres Beispiel HIF-Stabilisatoren (hypoxia-inducible factor (HIF)-stabilizers) namentlich aufgeführt und verboten.
Platelet-Derived Preparations (z.B. Thrombozytenkonzentrate,"blood spinning") werden von der Liste genommen. Ein Grund für die Entscheidung ist, dass es keine Hinweise gibt, das hiermit leistungssteigernde Effekte erzielt werden können.
S3) ß2-Agonisten
Alle 2-Agonisten sind verboten, mit Ausnahme von Salbutamol (1600µg über 24h) und Salmetrol, wenn sie inhalativ angewednet werden. Hierzu bedarf es keiner Angabe "Declaration of Use" mehr.
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
Desmopressin wird als maskierdende Substanz verboten.
Desmopressin ist ein synthetisches Analog zum natürlichen, humanen L-Arginin-Vasopressin. Es wirkt im Gegensatz zu Diuretika anti-diuretisch. (Die pharmakologische Wirkung ist eine erhöhte Rückresorption von Wasser aus dem Primärharn und damit verbunden eine Verringerung der ausgeschiedenen Urinmenge.)
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
Als weiterer Punkt 3 wird erstmalig unter der Methode M2 die Abnahme, Manipulation und Retransfusion von Blutzellen verboten.
S8) Cannabinoide
Marihuana-ähnliche Substanzen werden als Cannabimimetika mit Beispielen für "Spice", das JWH018 und JWH073 enthält, namentlich verboten.
S9) Glucocorticosteroide
Alle Glucocorticosteroide sind verboten, wenn sie oral, intravenös, intramuskulär oder rektal verabreicht werden.
(Für alle anderen nicht verbotenen Applikationsformen sind Angaben "Declaration of Use" nicht mehr erforderlich.
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2010
16. Oktober 2009: Neue Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2010
Im Vergleich zur Dopingliste der WADA 2009 gibt es für 2010 Änderungen, die weiter unten im Detail erklärt werden.
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen (Umbennenung da bisher: Hormone und verwandte Substanzen)
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormonantagonisten und Modulatoren
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticosteroide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
Änderungen
S1) Anabole Wirkstoffe
keine wesentlichen Änderungen
S2) Hormone und verwandte Substanzen
neue Bezeichnung der Gruppe: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen
Die bisherige Bezeichnung der Substanzgruppe wird umbenannt in "Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Substanzen". Damit wird zur besseren Abgrenzung von anderen Hormonen wieder der Begriff "Peptidhormone" eingeführt.
Zu der Gruppe "Erythropoese stimulierende Substanzen" wird als Beispiel CERA (Methoxy-polyethylene glycol-epoitin) aufgelistet.
Zur Gruppe der Wachstumsfaktoren werden erstmals konkrete Beispiele aufgeführt wie: Platelet-Derived Growth Factor (PDGF), Fibroblast Growth Factor (FGF), Vascular-Endothelial Growth Factor (VEGF) und Hepatocyte Growth Factor (HGF).
Der Status von Platelet-Derived Preparations (z.B. Platelet Rich Plasma (Thrombozytenkonzentrat PRP, "blood spinning") wird präzisiert. Eine intramuskuläre Anwendung (Injektion) ist verboten, während andere Applikationswege gemeldet werden müssen (Declaration of Use).
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S3) ß2-Agonisten
Für die inhalative Anwendung von Salbutamol und Salmeterol wird keine TUE (Therapeutischen Ausnahmeregelung) verlangt, sondern nur eine Meldung (Declaration of Use).
S4) Hormonantagonisten und Modulatoren
Zwei Substanzen werden als Beispiele zur Gruppe der Aromatase-Inhibitoren namentlich neu aufgeführt: Androsten-3,6,17-trion (6-oxo) und Androsta-1,4,6-trien-3,17-dion.
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
Als weiteres Beispiel wird der Plasmaexpander Glycerol namentlich aufgelistet und im Gegensatz zu Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke (HES) und Mannitol (nur die intravenöse Applikationsform verboten) auch oral verboten.
Für erlaubte Diuretika wird die Beispielliste erweitert: Pamabrom wird nicht verboten.
M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
Die Aufnahme von zusätzlichem Sauerstoff ist nicht verboten.
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
Als Manipulationsmittel werden als Beispiel erstmals namentlich Proteasen verboten.
M3) Gendoping
Das Verbot des Gendopings wird in zwei Methoden unterteilt:
1. Übertragung von Zellen oder genetischem Matrial (z.B. DNA, RNA)
2. Die Anwendung pharmazeutischer oder physiologischer Wirkstoffe zur Veränderung der Genexpression
S6) Stimulanzien
a) nicht spezifizierte Stimulanzien
Die Beispielliste der spezifizierte Stimulanzien wird um drei Substanzen ergänzt:
Benfluorex, Prenylamin und Methylhexanamin.
b) spezifizierte Stimulanzien*
Pseudoephedrin wird erneut auf die Verbotsliste gesetzt und zwar mit einem Grenzwert von 150µg/ml.
S8) Cannabinoide
Neben dem Verbot von Haschisch und Marijuhana (Wirkstoff: THC = Tetrahydrocannabinol) werden auch synthetische Cannabinoide verboten und als Beispiel wird HU-210 aufgelistet.
*Spezifizierte Substanzen: Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.
Alle Verbotenen Substanzen werden als "spezifizierte Substanzen" eingestuft mit Ausnahme der Substanzen in S1, S2.1 bis S2.5, S4.4 und S6a und verbotene Methoden M1, M2 und M3.
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2009
Im Vergleich zur Liste 2008 gibt es folgende Änderungen:
Die bisherige unter Punkt IV aufgelistete Gruppierung in der Dopingliste "Spezifizierte Substanzen" wird aufgehoben.
Folgende Änderung wird im Anti-Doping-Code und nicht in der Dopingliste platziert: “Alle Verbotenen Substanzen werden als "Spezifizierte Substanzen" eingestuft mit Ausnahme der Substanzen in den Klassen S1, S2, S4.4, S6.a und den verbotenen Methoden M1, M2 und M3.
Damit soll die Möglichkeit, für "Spezifizierte Substanzen (z.B. Ephedrin)" gemäßigtere Sanktionen als eine 2 Jahressperre auszusprechen, verbessert werden.
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Hormone und verwandte Substanzen (bisher Peptidhormone)
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormonantagonisten und Modulatoren
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticosteroide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
IV. Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.
Änderungen
S1) Anabole Wirkstoffe
Epitestosteron wird von der Grupe S5 in die Gruppe S1 verlegt.
S2) Hormone und verwandte Substanzen
Die Bezeichnung Erythropoietin (EPO) wird durch den Begriff Erythropoese stimulierende Substanzen ersetzt und namentlich werden als Beispiele EPO, Darbepoetin und Hematid aufgeführt.
S3) ß2-Agonisten
Hier wurde nur die Regelung für Therpeutische Ausnahmegenehmigungen geändert (näheres muss im Detail bei der NADA in Bonn angefragt werden)
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
Die Alpha-Reduktase Inhibitoren Finasterid und Dutasterid werden von der Liste genommen!
Für die Plasmaexpander Albumin, Dextran, Hydroxyethylstärke (HES) und Mannitol wird nur die intravenöse Applikationsform verboten.
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
Das bisherige Verbot der intravenösen Injektion wird spezifiziert und deutlicher zur erlaubten medizinischen Anwendungabgegrenzt.
M3) Gendoping
Unter Gendoping werden speziell AICAR und GW1516 verboten. Allgemein werden alle Substanzen, die PPARδ und AMPK positv beeinflussen können, nicht erlaubt.
Genauer Text auf Englisch: "Peroxisome Proliferator Activated Receptor δ (PPARδ) agonists (e.g. GW 1516) and PPARδ-AMP-activated protein kinase (AMPK) axis agonists (e.g. AICAR) are prohibited."
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2008
10. Oktober 2007: Im Vergleich zur Liste 2007 gibt es enige Änderungen. Bei der Bennennung der Substanzgruppen die Gruppe S4 Substanzen mit anti-estrogener Wirkung erweitert und umbenannt (Details s.unten).
Änderungen bezüglich verbotener Substanzen sind im Anschluss zusammengefasst.
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Hormone und verwandte Substanzen (bisher Peptidhormone)
S3) ß2-Agonisten
S4) (Substanzen mit anti-estrogener Wirkung)
......neu: Hormonantagonisten und Modulatoren
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticosteroide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
IV. Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.
Änderungen
Anabole Wirkstoffe
Die 1. Gruppe Anabole Androgene Steroide - keine Änderungen
Die 2. Gruppe Andere Anabole Wirkstoffe wurde durch die Aufnahmen der Gruppe der Selektiven Androgenrezeptor Modulatoren erweitert (SARMs)
(siehe auch: Thevis M, Schänzer W: Doping mit neuen Medikamenten. Medical Sports Network, (2007) 54 55
S4) (Substanzen mit anti-estrogener Wirkung)
......neu: Hormonantagonisten und Modulatoren
Die Gruppe wurde erweitert mit der Aufnahme von Substanzen, die die Funktion des Myostatins beeinflussen (z.B. Myostatininhibitoren) können.
siehe auch INFO zu Myostatin und Myostatingen
Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.
Die Bespielliste wurde mit der Aufnahme der Reduktaseinhibitoren wie z.B. Finasterid und Dutasterid erweitert.
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2007
Download der Liste 2007
2. Oktober 2006: Im Vergleich zur Liste 2006 gibt es nur wenige Änderungen. Die Anzahl der Wirkstoffgruppen und die Anzahl der verbotenen Methoden hat sich nicht geändert.
Änderungen bezüglich verbotener Substanzen sind im Anschluss zusammengefasst.
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Hormone und verwandte Substanzen (bisher Peptidhormone)
S3) ß2-Agonisten
S4) Substanzen mit anti-estrogener Wirkung
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticosteroide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
IV. Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.
Änderungen
Stimulanzien
Die Beispielliste der Stimulanzien wird um die folgenden Wirkstoffe ergänzt: Benzylpiperazin und Tuaminoheptan
4-Phenylpiractepam, der chemische Name von Carphedon, wurde hinzugefügt.
Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.
Die Bespielliste wurde um Tuaminohepan erweitert:
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2006
Download der Liste 2006
5. Oktober 2005: Im Vergleich zur Liste 2005 gibt es nur wenige Änderungen. Die Anzahl der Wirkstoffgruppen und die Anzahl der verbotenen Methoden hat sich nicht geändert.
Änderungen bezüglich verbotener Substanzen sind im Anschluss zusammengefasst.
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Hormone und verwandte Substanzen (bisher Peptidhormone)
S3) ß2-Agonisten
S4) Substanzen mit anti-estrogener Wirkung
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticosteroide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
IV. Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.
Änderungen
Anabole Wirkstoffe
Anabole androgene Steroide
Die folgenden Steroide werden namentlich aufgenommen:
Desoxymethyltestosteron, Methasteron, Methyl-1-testosteron, Methylnortestosteron und Prostanozol
Andere anabole Wirkstoffe
Als weiteres Beispiel wird der Wirkstoff Tibolon, ein synthetisches Steroid, aufgeführt.
Hormone und verwandte Substanzen
Der Status der Gonadotropine HCG und LH wird geändert. Sie sind ab 1.1.2006 nur für Männer verboten (bisher auch für Frauen).
ß2-Agonsten
Substanzen mit anti-estrogener Wirkung
Diuretika und andere maskierende Substanzen
keine Änderungen
Verbotene Methoden
keine wesentlichen Änderungen
Stimulanzien
Die Beispieliste der Stimulanzien wird um die folgenden Wirkstoffe ergänzt: Cathin, Adrenalin, Cropropamid, Crotetamid, Cyclazodone, Etamivan, Fenbutrazate, Isomethepten, Heptaminol, L-Methylamphetamin, Meclofenaxat, p-Methylamphetamin, Norfenefrin, Octopamid, Ortetamin, Oxilofrin, Phenpromethamin, Propylhexedrin und Sibutramin
Narkotika
keine Änderungen
Corticosteroide
Für die äußere Anwendung (topisch) von Corticosteroiden wird keine TUE (Therapeutische Ausnahmeregelung) mehr benötigt.
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Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.
Die Bespielliste wurde um die fett markierten Substanzen erweitert:
Stimulanzien: Cathin, Cropropamid, Crotetamid, Ephedrin, Etamivan, Famprofazone, Heptaminol, Isomethepten, L-Methylamphetamin, Meclofenaxat, p-Methylamphetamin, Methylephedrin, Nikethamid, Norfenefrin, Octopamid, Oretamin, Oxilofrin, Phenpromethamin, Propylhexedrin, Selegilin, Sibutramin
Cannabinoide
alle inhalierbaren ß2-Agonisten (Ausnahme Clenbuterol)
Probenezid
alle Glucucorticosteroide
alle Beta-Blocker
Alkohol
Dopingliste der Welt Anti-Doping Agentur WADA gültig ab 1.1.2005
Download der Liste 2005
26. September 2004: Im Vergleich zur Liste 2004 sind die verbotenen Wirkstoffgruppen neu geordnet und nur in einer anderen Reihenfolge dargestellt. Die Anzahl der Wirkstoffgruppen und die Anzahl der verbotenen Methoden hat sich nicht geändert.
Änderungen bezüglich verbotener Substanzen sind im Anschluss zusammengefasst.
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Hormone und verwandte Substanzen (bisher Peptidhormone)
S3) ß2-Agonisten
S4) Substanzen mit anti-estrogener Wirkung
S5) Diuretika und andere maskierende Substanzen
M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticosteroide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
IV. Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.
Stimulanzien: Ephedrin, L-Methylamphetamin, Methylephedrin
Cannabinoide
alle ß2-Agonisten (Ausnahme Clenbuterol)
Probenezid
alle Glucucorticosteroide
alle Beta-Blocker
Alkohol
Änderungen
Anabole Wirkstoffe
Anabole androgene Steroide
Die folgenden Steroide werden namentlich aufgenommen:
18a-Homo-17ß-hydroxyestr-4-en-3-on, Calusteron, Ethylestrenol, Furazabol, Methyldienolon, Methyltrienolon, Norclostebol, Stenbolon und Tetrahydrogestrinon,
darüber hinaus werden zahlreiche Metaboliten und Isomere endogener (körpereigener) Steroide zur Liste hinzugefügt
Andere anabole Wirkstoffe
Neuer Wirkstoff Zilpaterol wird neben Clenbuterol und Zeranol aufgeführt.
Hormone und verwandte Substanzen
- Der Begriff für die Wirkstoffgruppe Peptidhormone wird geändert in Hormone
- Die Gruppe der Wachstumsfaktoren wird als Mechano Growth Faktors (MGFs) allgemein verboten.
- Gonadotropine wie z.B. HCG und LH sind nicht nur für Männer verboten, sondern ab 1.1.2005 auch für Frauen.
ß2-Agonsten
ß2-Agonisten werden wie vor 2004 auch für die Zeit außerhalb des Wettkampfes verboten.
Substanzen mit anti-estrogener Wirkung
Die Gruppe wird nun in 3 Substanzklassen geteilt, wobei namentlich die fett markierten Substanzen neu ausgewiesen werden.
- Aromatase-Inhibitoren:z.B. Anastrozol, Letrozol, Aminogluthetimid, Exemestan, Formestan, Testolacton
- Selektive Estrogenrezeptor Modulatoren: z.B. Raloxifen, Tamoxifen, Toremifen
- Andere Substanzen mit anti-estrogener Wirkung: z.B. Clomiphen, Cyclofenil, Fulvestrant
Das bisherige Verbot galt nur für männliche Athleten, ab.1.1.2005 gilt das Verbot auch für weibliche Athleten.
Diuretika und andere maskierende Substanzen
Zu der Gruppe der Diuretika wird namentlich Metolazon hinzugefügt, und als verbotene maskierende Substanzen wird die Wirkstoffgruppe der 5alpha-Reduktase-Inhibitoren (z.B. Finasterid und Dutasterid) verboten.
Chemische und physikalische Manipulation
Bisher wurde die Gruppe mit "Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation" ausgewiesen. Da aber alle pharmakologischen Manipulationen unter S5 Diuretika und andere maskierende Substanzen erfasst werden, ist der Begriff "pharmakologisch" an dieser Stelle nicht mehr angebracht.
Als eine weitere Möglichkeit der Manipulation wurde die Anwendung von Intravenösen Injektionen als Manipulation des Blutvolumens ausgewiesen, mit Ausnahme einer medizinisch begründeten akuten Behandlung.
Stimulanzien
Neu auf der Liste werden namentlich folgende Substanzen aufgeführt: Famprofazon und Fencamin
Narkotika
Folgende Narkotika werden namentlich auf die Liste gesetzt: Fentanyl und seine Derivate
Corticosteroide
Dermatologische Präparate (Präparate zur Behandlung von Hauterkrankungen) sind nicht verboten.
Neues Dopingreglement der WADA gültig ab 1. Januar 2004
Neue Liste ab 1.1.2004 (Die Liste ist grundsätzlich neu gegliedert)
I. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
S1) Stimulanzien
S2) Narkotika
S3) Cannabinoide
S4) Anabole Wirkstoffe
S5) Peptidhormone
S6) ß2-Agonisten
S7) Substanzen mit anti-estrogener Wirkung
S8) Maskierende Substanzen*
S9) Corticosteroide
* unter dieser Gruppe werden u.a. nun alle Diuretika aufgelistet
M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
M2) Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S4) Anabole Wirkstoffe
S5) Peptidhormone
S6) ß2-Agonisten**
S7) Substanzen mit anti-estrogener Wirkung
S8) Maskierende Substanzen
** nur Clenbuterol und Salbutamol (für Salbutamol nur, wenn die Konzentration im Urin > 1000ng/ml ist)
M1) Verbesserung des Sauerstofftransports
M2) Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gendoping
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Alkohol
P2) Beta-Blocker
P3) Diuretika***
*** grundsätzlich sind alle Diuretika unter S8 als maskierende Substanzen verboten. Für spezielle Sportarten mit Gewichtsklassen gelten weitere Regeln.
IV. Spezifizierte Substanzen
Substanzen unter diesem Punkt können aufgrund ihrer leichten Verfügbarkeit und weiten Verbreitung in medizinischen Produkten u.U. unbeabsichtigt verwendet werden. Ein Dopingverstoß kann in diesem Fall zu einer reduzierten Sanktion führen.
Stimulanzien: Ephedrin, L-Methylamphetamin, Methylephedrin
Cannabinoide
Inhalierte ß2-Agonisten (Ausnahme Clenbuterol)
Diuretika (nicht für Sportarten unter P3)
Maskierende Substanzen: Probenezid
Beta-Blocker
Alkohol
Änderungen
Stimulanzien
Die folgenden Substanzen werden von der Liste genommen: Coffein, Phenylpropanolamin und Pseudoephedrin.
Neu auf der Liste werden namentliche folgende Substanzen aufgeführt:
Adrafinil, Amphetaminil, Benzphetamin, Dimethylamphetamin, Furfenorex, Methylamphetamin und Modafinil
Narkotika
Folgende Narkotika wurden namentlich auf die Liste gesetzt: Hydrocodon, Oxycodon und Oxymorphon.
Der bisherige Zusatz "und verwandte Verbindungen" wurde gestrichen, so dass nur die Narkotika verboten sind, die explizit aufgeführt sind.
Anabole Wirkstoffe
Anabole androgene Steroide
Die folgenden Steroide wurden namentlich aufgenommen: Boldion, 1-Androsten-3,17-dion, 4-Hydroxy-19-nortestosteron, 4-Hydroxytestosteron, Mestanolon, Oxabolon, Quinbolon, Stenbolon und 1-Testosteron.
Andere anabole Wirkstoffe
Unter "Andere anabole Wirkstoffe" werden Clenbuterol und Zeranol verboten.
Zeranol wurde neu aufgenommen.
Lokalanästhetika
Die Gruppe der Lokalanästhetika, die bisher unter der Gruppe "eingeschränkt zugelassene Wirkstoffe" aufgeführt war, wird vollständig von der Liste genommen.
Dopinglisten des IOC für die Jahre 1999 bis 2003
Die IOC-Dopinglisten zum Download: