Als Justice Too Late
Dr. Horst Hilpert, Präsident des Landesarbeitsgerichts Saarland a.D. und ehemaliger Vorsitzender des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball Bundes, gab anlässlich des 6. Sportrechtsabends des Instituts für Sportrecht Einblicke in herausragende rechtliche Fußballentscheidungen.
Es ist über 30 Grad heiß und draußen strahlt die Sonne. Im Seminarraum steht die Luft, dennoch ist der Raum bis zum letzten Platz besetzt. Grund dafür ist der Besuch eines Mannes, der sportrechtliche Entscheidungen über mehr als drei Jahrzehnte mitgeprägt hat. Die erstmalige Ahndung von Schwalben bei Fußballspielen oder die Aufarbeitung des Wett- und Manipulationsskandals um Schiedsrichter Robert Hoyzer sind Beispiele für Entscheidungen, die Dr. Horst Hilpert während seiner Amtszeit als Mitglied des DFB Kontrollausschusses verhandelte.
Im Rahmen seines Vortrags gab er den anwesenden Studierenden und DoktorandInnen des Instituts für Sportrecht interessante Einblicke in ausgewählte sportrechtlich relevante Fälle. Ob der Bundesliga Skandal, das bewusste Bereinigen des Kartenkontos, die Bisse von Suarez oder der Fall Claudia Pechstein – Hilpert bildete über die Vorstellung ganz unterschiedlicher Fälle und die Akzentuierung auf jeweilige rechtlich relevante Feinheiten ein Gesamtbild des Sportrechts und seiner vergangenen sowie aktuellen Herausforderungen ab.
Durch seine Erfahrung einerseits im staatlichen Recht als Zivil- und Strafrichter beim Landgericht Saarbrücken, Präsident des Landesarbeitsgerichts Saarland und des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes aber auch im sportlichen Recht als Sportrichter beim Saarländischen Fußballverband, Mitglied des DFB Kontrollausschusses und ehemaliger Vorsitzender des DFB Kontrollausschusses, konnte er dabei eine Verbindung zwischen den beiden das Sportrecht betreffenden Säulen (lex sportiva, lex extra sportiva) herstellen.
Die genaue Beschreibung und Einordnung ausgewählter Grenzfälle des Sportrechts prägten den Vortrag Hilperts. Er zeigte auf, wie schwierig es auf rechtlicher Ebene sein kann, die Bestrebung des Sports einerseits den Reiz des Spiels aufrecht zu erhalten, andererseits dadurch sehenden Auges ungerechte Ergebnisse hinnehmen zu müssen und gleichzeitig den Gedanken des Fairplay weiter zu verfolgen. Dabei verdeutlichte er, dass es in der Rechtsprechung immer auf das richtige Fingerspitzengefühl ankommt und Gerichtsentscheidungen teilweise auch wehtun können. So auch bei dem bekannten ‚Phantomtor‘ in Hoffenheim, bei dem der Ball durch ein Loch im Tornetz von außen ins Tor rollte. Es wurde damals in Bezug auf die Klage Hoffenheims geurteilt: „Wer defekte Materialien bereitstellt, darf sich im Nachhinein auch über ein falsches Ergebnis nicht beschweren.“
Gerade hinsichtlich solcher Entscheidungen verdeutlichte Hilpert abschließend die Funktion des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) für den von der Aktualität und Unmittelbarkeit lebenden Sport. Als schnelles, in Sportfragen kompetentes und nach einheitlichen Maßstäben agierendes Gericht macht er eine Rechtsprechung in akuten Belangen erst möglich. Aus der Erfahrung von beiden Seiten der Rechtsprechung her konnte Hilpert demnach sagen: „Wo staatliche Gerichte nur langsam agieren können, kommt der CAS als Justice nicht too late.“