Der 9. Kölner Sportrechtstag am 06.12.2018
Mittlerweile ist der Kölner Sportrechtstag mehr als eine bloße Tradition, sondern fester Termin im Kalender für alle, die sich mit Sport und Recht auseinandersetzen. Das Institut für Sportrecht von der Deutschen Sporthochschule in Köln (Prof. Dr. Martin Nolte) sowie das Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln (Prof. Dr. Wolfram Höfling) luden wieder in den 12. Mann, der Business-Lounge des Kölner RheinEnergieStadions, ein.
Der diesjährige 9. Kölner Sportrechtstag widmete sich der Frage: „Der Athlet – (K)ein Rechtssubjekt?“ Das Thema lag für den den Institutsleiter Nolte auf der Hand: „Viele Veranstaltungen befassen sich mit einzelnen gesellschaftspolitischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Herausforderungen des Sports aus dem Blickwinkel von Regeln und Recht. Mit unserem diesjährigen Kongress wollten wir die Hauptakteure des Sports mit ihren Interessen sowie etwaige Konflikte mit sportverbandlichen Belangen in den Mittelpunkt rücken.“
Wie in den vergangenen Jahren bestand der Kongress aus wissenschaftlichen Referaten, die diesmal ausschließlich von Staats- und Völkerrechtlern gehalten wurden, und einem finalen Podium. Die einleitenden Wort zum Verhältnis zwischen Athletenrechten und sportverbandlichen Interessen gehörten dem Co-Veranstalter Prof. Dr. Wolfram Höfling. Danach behandelte Prof. Dr. Michael Sachs, der Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht der Universität zu Köln, mögliche Gefährdungen individueller Sportlerfreiheiten durch die sportverbandliche Machtposition. Diesen Faden nahm Prof. Dr. Christoph Brüning, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehrer an der Universität Kiel, auf und referierte über effektiven Rechtsschutz und weitere justizielle Garantien für Athleten .
Nach dem Mittagessen wurden ausgewählte Konfliktfelder behandelt:Prof. Dr. Gerrit Manssen, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht der Universität Regensburg, sprach über das Dopingkontrollsystem im Zusammenhang mit grundrechtlichen Aspekten des Persönlichkeitsschutzes der Athleten. Prof. Dr. Christian Tams, Professor für Internationales Recht an der Universität Glasgow, widmete sich den Themen Gleichheit, Inklusion und Antidiskriminierung. Prof. Dr. Martin Nolte erläuterte an ausgewählten Beispielen von den Olympischen Spielen, aus dem internationalem Fußball und der Handball-Bundesliga die Reichweite und Grenzen der kommunikativen Freiheit der Athleten. Prof. Dr. Thomas Mann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universtität Göttingen, sprach schließlich über Sport als Beruf.
Das „Grande Finale“ bildete eine Podiumsdiskussion unter der Leitung von ARD-Sportschau-Kommentator Tom Bartels. Er sprach über die vorangegangen Themenkomplexe mit aktiven Athleten aus verschiedenen Sportbereichen. Lauritz Schoof, der Ruderer und zweimalige Olympiasieger im Doppelvierer, Lara Hoffmann, Leichtathletin und Olympia-Teilnehmerin, Clara Klug, erfolgreiche Parabiathletin sowie ihr Guide Martin Härtl diskutierten lebhaft über Freiheiten und Grenzen in ihrem Athletendasein. Tom Bartels verstand es mit seiner ruhigen und gleichzeitig begeisterungsfähigen Arte eine lebhafte Diskussion zu entfachen. I
Bei alledem zeigte sich Institutsleiter Prof. Nolte am Ende mehr als zufrieden: „Das war ein sehr gelungener Kongress mit namenhaften Referenten und einem großartigen Podium mit einem exzellenten Moderator und sehr prominenten und erfolgreichen Athleten, die uns interessante und persönliche Einblicke in ihren sportlichen Alltag gewährt haben.“ In diesem abschließenden Fazit dürften sich die Gäste bei Kölsch und Currywurst einig gewesen sein.
Allen Förderern des Sportrechtstages sei an dieser Stelle nochmals herzlichst gedankt!