Dr. Stefan Brost vom DOSB ausgezeichnet
Im Wettbewerb um den Wissenschaftspreis 2017/18 des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) ist Dr. Stefan Brost anlässlich einer Festakademie in Potsdam mit einem 3. Preis ausgezeichnet worden. Er erhielt die „Bronzemedaille“ für seine Arbeit „Ein Leistungsschutzrecht sui generis für Sportveranstalter“, die von der Justus-Liebig-Universität in Gießen 2016 als Dissertation angenommen wurde und von Prof. Dr. Martin Nolte, Leiter des Instituts für Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln, aus sportrechtlichen Blickwinkel zweitbegutachtet wurde.
Brost veranschaulichte in seiner Arbeit, vor welchen rechtlichen Herausforderungen die Absicherung der Finanzierung des Sports im Zeitalter der Digitalisierung steht. Insbesondere das „Hausrecht“ als rechtliche Grundlage der Sportveranstalter für die Vergabe von Medienrechten ist seiner Ansicht nach nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer gesetzlichen Neuregelung. Nach Auffassung der Jury begründete Brost anschaulich, dass ein besserer Investitionsschutz der Sportveranstalter über die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Sportveranstalter im Urhebergesetz oder dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erreicht werden könne. Über eine Gesetzesänderung lasse sich gleichzeitig sicherstellen, dass die Sportveranstalter über eine prozentuale Sportwettenabgabe an den Einnahmen der Veranstalter von Online-Sportwetten angemessen beteiligt werden, wie es Prof. Dr. Martin Nolte bereits in seinen Empfehlungen zur Regulierung von Sportwetten mit Blick auf die berechtigten Anliegen des organisierten Sports empfahl.