FIFA Reform: Nutzlos oder wirkungsvoll?
Der Gartensaal des Schlosses Wahn war in seiner Geschichte Schauplatz vieler kontroverser Diskussionen. Ein Saal gespickt mit deckenhohen Ölgemälden aus dem 18. Jahrhundert lädt dazu ein, tiefgründige Gespräche zu führen. Vor allem dann, wenn ihn hochkarätige Experten mit dem Ziel des Meinungsaustausches betreten.
Einmal jährlich sind dies Rechtsexperten. In diesem Jahr ging es um die Bekämpfung von Korruption im Sport. Deren Zunahme hat einen einleuchtenden Grund: Aus dem ehemals einvernehmlichen Spielen nach selbstgesetzten Regeln ist mittlerweile ein wirtschaftskräftiger Gesellschaftsbereich geworden. Wo Arbeitsverträge entstehen, Rechtekosten in Millionenhöhe anfallen und die Gesundheit im stetigen Streben nach Erfolg zur Nebensache wird, verlässt der Sport seinen einst spielerischen Charakter und wird – wie bei der FIFA – auch zum Gegenstand korruptiver Praktiken. Ihre jüngsten, im April 2016 in Kraft getretenen Reformen, verfolgen dabei zwei Ziele zugleich: Zum Ersten geht es der FIFA darum, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Zum Zweiten sollen die Reformen dazu beitragen, zukünftigen korruptiven Praktiken entgegenzuwirken.
Diesen Zielen sind drei verschiedene Maßnahmengruppen geschuldet: Zum Ersten allgemeine ethisch-moralische Grundsätze wie Demut, Respekt und Aufrichtigkeit, die keine ausdrückliche Verankerung in den Statuten der FIFA erfahren haben aber zur Auslegung niedergeschriebener Reformen dienen; zum Zweiten statutarische Änderungen insbesondere zur bisherigen Kompetenzverteilung der zentralen Organe der FIFA, zum Ablauf von Verfahren sowie zur Implementierung von Frauenförderklauseln, Inkompatibilitäten und Amtszeitlimitierungen; zum Dritten eine verstärkte Mitwirkung der Mitglieder der FIFA sowie der Kontinentalverbände, deren Satzungen den Grundsätzen von Good Governance entsprechen müssen und u.a. Mindestbestimmungen etwa zur religiösen und politischen Neutralität enthalten müssen.
Ob und inwieweit die jüngsten Reformen zielführend seien, könnte nach Nolte schließlich nicht auf Grundlage einer vereinfachenden Beurteilung abhängig gemacht werden – wie dies öfter in der Presse, bisweilen aber auch durch die Wissenschaft geschehe. Erforderlich sei vielmehr eine methodologisch geleitete Evaluierung. Deren Ergebnisse dienten letztlich nicht allein der nachträglichen Kontrolle, sondern könnten auch zu einem begleitenden Controlling der FIFA-Reformen eingesetzt werden, die nach dem Selbstverständnis der FIFA erst am Anfang stünden.
Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafrechtstheorie und Strafrechtsvergleichung der Universität zu Köln, vertreten durch Prof. Michael Kubiciel und Jun.-Prof. Elisa Hoven lädt einmal jährlich zum Kölner Kolloquium zur Wirtschaftskriminalität auf Schloss Wahn ein. Den Veranstaltungsflyer des diesjährigen Kolloquiums können sie hier einsehen.