Finanzierung durch Glücksspiel
Marode Schwimmhallen oder defekte Beleuchtungen in Turnhallen – das sind nur zwei marginale Probleme, mit denen viele Sportvereine in Deutschland zu kämpfen haben. Um Lösungen zu finden, wird der Sport von den Bundesländern explizit gefördert – so auch in Schleswig-Holstein. Seit 1998 ist die Förderung des Sports ein landesverfassungsrechtliches Staatsziel. Prof. Dr. Martin Nolte von der Deutschen Sporthochschule Köln sieht gerade darin ein wichtiges Selbstbekenntnis des Landes zur Verbesserung der Sportentwicklung.
Dass die Sanierung der Sportstätten zu einem teuren Spaß wird, liegt dabei auf der Hand – der Sanierungsbedarf der öffentlichen Anlagen in Schleswig-Holstein ist im Jahre 2014 auf rund 55 Millionen Euro geschätzt worden – so lautet eine Rechnung der Landesregierung. Der Landessportverband Schleswig-Holstein ermittelte für die Sanierung der vereinseigenen Sporteinrichtungen einen ähnlichen Bedarf von knapp 50 Millionen Euro. Viel Geld, doch Martin Nolte hält dessen Aufbringen für realistisch: "Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag den Sportvereinen einen höheren Stellenwert zugewiesen." Das zeigt sich an der wachsenden Unterstützung. Im Jahre 2017 standen schon 2,75 Millionen Euro für die Sanierung von Schwimmhallen zur Verfügung.
Den in Lübeck geborenen Professor für Sportrecht an der Sporthochschule in Köln dürfte das freuen. Er ist zwar kein leidenschaftlicher Schwimmer, aber als Orientierungsläufer aktiv im Breiten- bzw. Freizeitsport verwurzelt. So hielt Nolte kürzlich auf dem traditionellen Treffen von Kreispolitik und Kreissportverband zu diesem Thema einen Vortrag vor rund 55 Teilnehmern im Gothmann's Hotel in Breitenfelde. Der Schlüssel für die Finanzierung des Sanierungsbedarfs liegt in einer Neuordnung des Glücksspiels, wodurch der "Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein" und „die spürbare Anhebung der institutionellen Förderung des Landessportverbandes“ zu finanzieren sei, so Nolte. Als erste Konsequenz aus der Notwendigkeit bestimmte die rot-grüne Landesregierung beispielsweise eine Schwimmstättenförderrichtlinie.