Gesetz mit Signalwirkung
Das Bundesministerium des Innern, zuständig unter anderem für die Förderung des Spitzensports, veranstaltete ein Symposium zum Thema „Anti-Doping im Sport“ im Bundespresseamt in Berlin. Besonders relevant für das Institut für Sportrecht waren die Erfahrungen und die Kritik am Anti-Doping-Gesetz, das vor knapp einem Jahr in Kraft trat.
Effektive Maßnahmen gegen Doping sind aus Sicht des BMI entscheidend für die Zukunft des Spitzensports. In einer ganzheitlichen Strategie sollen demnach auf dem Weg zu einem sauberen Sport die drei großen Bereiche Vorbeugung, Aufdeckung und Verfolgung professionell angegangen werden. Institutsmitarbeiterin Alexandra Wördehoff beschäftigt sich in einem von der NADA in Auftrag gegebenen Forschungsprojekt mit der Evaluierung des Nationalen Anti-Doping Codes 2015 und nutze die Gelegenheit, sich in Berlin über derzeitige Entwicklungen im Kampf gegen Doping zu informieren.
Anlässlich des Symposiums wurden durch verschiedenen Expertenvorträgen und anschließende Diskussionen alle drei Themenkomplexe sowohl aus Sicht des Breiten- als auch des Spitzensports beleuchtet. Das Thema der Strafverfolgung von Doping wurde anhand des Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport ausführlich betrachtet. Hierzu sprachen Vertreter des Bundes, des DOSB und der NADA über ihre Erwartungen an das Gesetz und die bisherige Strafverfolgung in Anwendung des Gesetzes. Die Notwendigkeit eines Gesetzes zur effizienten Verfolgung von Doping im Sport wurde von den anwesenden Experten größtenteils bejaht. Allerdings wurde bemerkt, dass die konsequente Ausübung des Gesetzes nur durch effektive Kontrollsysteme möglich sei.
Mit den Kontrollsystemen befasste sich der zweite Teil der Veranstaltung. Vertreter der Sportwissenschaft (u.a. Prof. Wilhelm Schänzer von der Sporthochschule) erläuterten anhand des Dopingkontrollsystems, welche Maßnahmen zur Aufdeckung von Doping genutzt werden können. Zum Abschluss des Symposiums wurde das Thema Prävention durch Vorträge von Vertretern der NADA sowie der Uni Dortmund behandelt. Hierbei wurde deutlich gemacht, dass Prävention weitere Bereiche umfassen müsse als nur das direkte Umfeld der SpitzensportlerInnen. Sie solle die Vermittlung von Werten schon vor der Spitzensportkarriere mit einschließen und könne letzten Endes nur in einer internationalen Kooperation - so wie der Anti-Doping-Kampf im Allgemeinen -Erfolg haben.
„Aus sportrechtlicher Sicht war für mich der erste Teil des Symposiums am interessantesten. Er beschäftigte sich mit der Erwartungshaltung an das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport. Neben der Entstehung des Anti-Doping-Gesetzes und dessen praktischen Umsetzung sind die Unterschiede bei den Beweisregeln, der Beweislast und dem Beweismaß des staatlichen Anti-Doping-Gesetzes im Vergleich zum Nationalen Anti-Doping Code entscheidend dafür, dass deren Anwendung bei einem Sachverhalt zu verschiedenen Ergebnissen führen kann “, so Wördehoff.