Neuerscheinung: Kommentar zum Anti-Doping-Gesetz

Ende 2015  ist das neue Anti-Doping-Gesetz (ADG) in Kraft getreten. Es stellt erstmals Selbstdoping durch Berufs- und Spitzensportler unter Strafe. Zweck dieser Novellierung ist der Schutz der Integrität des Sports. Die Maßnahmen  werfen allerdings Probleme, insbesondere verfassungsrechtliche Fragen auf.

Der neu erschienene Kommentar zum ADG kommentiert alle Streitpunkte ausführlich und bezieht medizinische und sportpolitische Aspekte mit ein. Mit einem Autoren-Team aus Wissenschaftlern und Praktikern soll er dazu dienen, die Handhabung des ADG zu erleichtern, gleichzeitig aber auch auf Probleme hinzuweisen. Martin Nolte beschäftigt sich als Autor mit dem ersten Paragraphen des Gesetzes, der den Zweck des Gesetzes normiert. In einem Drei-Fragen-Interview gibt er erste Einblicke in den Kommentar und die Arbeit am Institut.  

Das Anti-Doping Gesetz (ADG) stellt erstmals Selbstdoping durch  Berufs- und Spitzensportler unter Strafe und gilt daher als Meilenstein in der Dopingbekämpfung. Wie viele Strafverfahren wurden im vergangenen Jahr (2016) gegen Spitzensportler wegen  Selbstdopings eingeleitet?
Im vergangenen Jahr  sind knapp 30 Strafverfahren gegen Spitzensportler wegen  Selbstdopings eingeleitet worden. In wenigen Fällen gab es  Strafbefehle, gegen die Einspruch erhoben wurde. Einige Verfahren sind bereits wieder eingestellt worden. Eine  Verurteilung gibt es bislang nicht.

Der Zweck des Selbstdopings besteht nach dem  ADG darin, Fairness und  Chancengleichheit als Beitrag zur Bewahrung der Integrität des Sports zu gewährleisten. Sind Sie der Ansicht, dass dieser Zweck durch die Strafbarkeit des Selbstdopings erfüllt wurde?
Die Beurteilung, ob das ADG seine Zwecke erfüllt hat, kann nicht von einer vereinfachenden Betrachtung - etwa nach der bloßen Anzahl eingeleiteter Strafverfahren und ihrem Ausgang - abhängig gemacht werden. Erforderlich ist vielmehr eine begleitende Evaluierung nach quantitativen und qualitativen Maßstäben über einen Zeitraum von ca. 3 Jahren. Ich denke derzeit darüber nach, auf welche Weise diese Evaluierung durchgeführt werden kann. 

Was sind Ihre aktuellen Forschungsvorhaben am Institut für Sportrecht neben der staatlichen Bekämpfung von Doping?
Aktuell laufen vier drittmittelfinanzierte Vorhaben zur Bekämpfung von Diskriminierungen im Fußball verbunden mit Schulungen für Sportrichter in der Praxis, zur Evaluierung des  Nationalen Anti Doping Codes sowie zur Dopingbekämpfung im Kontext Olympischer Spiele einschließlich Empfehlungen zur verbesserten Rechtsanwendung sowie nicht zuletzt zur Evaluierung des  Glücksspielstaatsvertrags mit einem besonderen Fokus auf die Regulierung des  Sportwettenmarktes sowie des Online-Poker sowie -Casinospiels. Ein weiteres  Projekt zur  Bekämpfung von Spielmanipulationen wurde gerade beantragt.


In einem Interview für den Blog Kanzleiforum beschreiben die drei Herausgeber des Kommentars zum ADG, Dr. Michael Lehner, Prof. Martin Nolte und Prof. Dr. Holm Putzke, ihren Bezug zum Sportrecht und das juristisch komplexe Thema des Doping im Sport. 


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