Pressegespräch zur „Causa“ Wilhelmshaven
Mit seiner Entscheidung vom 20.9.2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtigkeit des vom NFV am 13.1.2013 verfügten Zwangsabstiegs festgestellt. Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Ausbildungsentschädigungen, die die FIFA zwei argentinischen Fußballklubs auf einen Spielertransfer zum SV Wilhelmshaven (SVW) zusprach. Der SVW verweigerte die Zahlung der Ausbildungsentschädigungen. Die FIFA legte daraufhin zunächst Punkteabzüge in der Saison 2011/2012 sowie 2012/2013 und schließlich den Zwangsabstieg zur Saison 2014/2015 fest, zu dessen Umsetzung die FIFA den NFV verpflichtete. Hiergegen richtete sich die Klage des SVW.
Der BGH hat seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass für eine Sanktionsmaßnahme „Zwangsabstieg wegen Nichtzahlung von Ausbildungsentschädigungen“ keine hinreichend bestimmte Grundlage in der Satzung des NFV existierte. Mit der Rechtmäßigkeit der Ausbildungsentschädigungen selbst hatte sich der BGH nicht zu befassen.
Aus der Entscheidung des BGH folgt daher zunächst nur die Notwendigkeit zur Anpassung der Verbandssatzungen. Der DFB regiert mit verstärkter Zusammenarbeit mit den Regional- und Landesverbänden, um Musterklauseln für Vereins- und Verbandssatzungen zu entwickeln, die in Zukunft dem Erfordernis der Bestimmtheit gerecht werden. Die Forderung des SVW auf Wiedereingliederung in die Regionalliga Nord scheidet nach Ansicht des NFV aus, da der SVW bereits allein aus sportlichen Gründen abgestiegen sei. Die Verfügung des Zwangsabstiegs war deshalb nicht kausal für das sportliche Schicksal des SVW. Weitere Forderungen auf Schadensersatz in Geld werden geprüft.