Safe Sport Code

Interpersonale Gewalt ist Unrecht und hat keinen Platz im Sport. Sie verletzt die Menschenwürde, Gesundheit und sexuelle Selbstbestimmung von Sportbeteiligten. Für Sportorganisationen gab es bislang kein einheitliches und verbindliches Regelwerk, wie sie interpersonaler Gewalt vorbeugen und diese sanktionieren können. Um diese Lücke zu schließen wurden Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel (Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln) mit der Entwicklung eines Safe Sport Codes beauftragt. Dieses Regelwerk, im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) sowie in Kooperation mit dem Deutschen Turner-Bund (DTB) und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), ist nun fertiggestellt.

„Das Ziel des Codes besteht darin, eine funktionierende und rechtssichere Grundlage für die Untersuchung und Ahndung interpersonaler Gewalt innerhalb der eigenen Strukturen von Sportorganisationen zu schaffen“, erklärt Sportrechtler Professor Martin Nolte. Darüber hinaus erweitert der Code die sportverbandlichen Handlungsmöglichkeiten von Sportorganisationen und verbietet interpersonale Gewalt bereits unterhalb der Schwelle zu strafbarem Verhalten. „Dahinter steht die Erkenntnis, dass die eigentlichen Prozesse des Normerlernens und der Normverwirklichung im organisierten Sport selbst und damit in sozialer Nähe verlaufen. Ohne diesen Resonanzboden zeigt das weit vom Ort des Geschehens entfernte Strafrecht wenig Wirkung“, sagt Nolte.

Der Code normiert umfassende Ver- und Gebote gegen interpersonale Gewalt sowie prozedurale Vorschriften zu Untersuchungs-, Disziplinar- und Rechtsbehelfsverfahren einschließlich konsensualer Streitbeilegungsmechanismen wie Schlichtung, Mediation und Ausgleichsgespräche. Weitere Regelungen betreffen unter anderem den Geltungsbereich des Codes und dessen Ziele, Aufgaben von Sportorganisationen, Begriffe sowie die Bereiche der Prävention und Aufarbeitung, das Gebot der Vertraulichkeit und den Informationsaustausch.

Im Mittelpunkt des Codes steht der Schutz vor interpersonaler Gewalt in allen Erscheinungsformen physischer, seelischer sowie sexualisierter Gestalt und Vernachlässigung. Mit diesen Kategorien knüpft der Code an empirische Erkenntnisse der Sozialforschung und Typisierungen der Weltgesundheitsorganisation an und normiert greifbare Tatbestände mit sportnahen Rechtsfolgen. Dr. Caroline Bechtel erläutert: „Interpersonale Gewalt liegt bereits dann vor, wenn die Menschenwürde, Gesundheit oder sexuelle Selbstbestimmung gefährdet werden. Einen Nachweis für eine eingetretene Schädigung bedarf es dafür nicht.“ Sämtliche Tatbestände sind bereits bei einer Gefährdung der betroffenen Rechtsgüter erfüllt, um eine spätere Verletzung zu vermeiden.

Von besonderer Bedeutung für das Verständnis dieses Codes sind dessen weiterführende Erläuterungen. Nolte: „Sie sind Bestandteil des Codes und dienen zur rechtssicheren sowie einheitlichen Anwendung seiner einzelnen Regelungen, die naturgemäß abstrakt formuliert sein müssen, um möglichst viele, auch ungewöhnliche, Fallkonstellationen erfassen zu können.“ Aus diesem Grund beinhalten die Erläuterungen eine Vielzahl praxis- bzw. anwendungsnaher Beispiele, verdeutlichen den Sinn und Zweck der Vorschriften und illustrieren die Hintergründe und das Zusammenspiel der einzelnen Normen zueinander.

„Mit der Schaffung des Safe Sport Codes ist ein wichtiger Beitrag zur effektiven Vorbeugung und Bekämpfung interpersonaler Gewalt und zur Gewährleistung eines sicheren Sports geleistet. Hierfür tragen die Sportorganisationen eine originäre Verantwortung. Der vorliegende Safe Sport Code eröffnet Sportorganisationen die Möglichkeit zum Schutz betroffener Rechtsgüter als zentraler Beitrag zur Wahrung der Integrität des Sports“, sagt Prof. Martin Nolte.

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Institut für Sportrecht
Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte
Tel.: +49 221 4982-6088

Dr. Caroline Bechtel
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