Weiterbildungsmaster im Sportrecht
Das Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln und der Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) bieten gemeinsam einen Weiterbildungsmasterstudiengang zum Sportrecht an. Start ist im Wintersemester 2015/16. Heute unterzeichneten die Verantwortlichen den Kooperationsvertrag an der Deutschen Sporthochschule Köln.
Der Weiterbildungsmaster LL.M. Sportrecht hat eine Studiendauer von vier Semestern, wird berufsbegleitend zu gleichen Anteilen an der Deutschen Sporthochschule und der Universität Gießen studiert und zeichnet sich durch eine hohe Anwendungsorientierung aus. Zielgruppe des Studiengangs sind geprüfte RechtskandidatInnen nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit einer (juristischen) Berufserfahrung von mindestens einem Jahr oder dem juristischen Vorbereitungsdienst zur Großen (Zweiten) Juristischen Staatsprüfung.
Initiatoren des Weiterbildungsmasters sind Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte, Leiter des Instituts für Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln, und Univ.-Prof. Dr. Martin Gutzeit, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Neben den beiden Initiatoren besiegelten Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder, Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln, und Univ.-Prof. Dr. Adriaan Dorresteijn, Vizepräsident für Studium und Lehre der Universität Gießen, den Kooperationsvertrag mit ihrer Unterschrift.
Der Studiengang trägt der Tatsache Rechnung, dass geprüfte RechtskandidatInnen nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung regelmäßig keine oder allenfalls punktuelle Kenntnisse vom Sportrecht haben. Das Ziel des Studiengangs besteht darin, die Studierenden auf der Grundlage ihrer juristisch-dogmatischen Fähigkeiten für den praxisrelevanten Bereich des nationalen, europäischen und internationalen Sportrechts zu qualifizieren.
Sportrecht ist eine Disziplin, die in der Praxis lebt. Daher ist der Studiengang anwendungsorientiert und wird von HochschullehrerInnen sowie ausgewiesenen SportrechtlerInnen aus der Praxis, zumeist Chefjustiziar-Innen aus Sport und Wirtschaft, unterrichtet. Die hierbei vermittelten Kompetenzen sind außerordentlich breit: Sie erstrecken sich sowohl auf die Organisation als auch auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Dimension des Sports.
Der Studiengang ermöglicht eine fundierte sportrechtliche Weiterbildung auf dem aktuellen Stand sportrechtlicher Forschung. Seinen interuniversitären Mehrwert bezieht er aus der Kooperation mit der Justus-Liebig-Universität Gießen. Der Praxisbezug wird durch die Einbeziehung ausgewiesener SportrechtsexpertInnen aus den Bereichen des organisierten Sports, der Wirtschaft sowie der anwaltlichen Beratung gewährleistet. Das 2014 gegründete Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln bietet für den Weiterbildungsmaster eine ideale Plattform. „Die Einführung dieses Studiengangs arrondiert nicht nur das bestehende Lehrangebot curricularer Studiengänge an der Deutschen Sporthochschule Köln, sondern bedeutet einen darüber hinaus gehenden ‚Big Point‘ für die sportrechtliche Weiterbildung im deutschsprachigen Raum“, sagt der Leiter des Instituts für Sportrecht, Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte.
Der Abschluss des Weiterbildungsstudiums soll die Absolventinnen und Absolventen in die Lage versetzen, leitende Rechtsfunktionen im organisierten Sport zu bekleiden bzw. in dessen Rechtsabteilungen tätig zu werden. Hinzu kommen freiberufliche Beratungsfunktionen im Sportrecht, insbesondere als Rechtsanwälte.
Organisatorisch ist der Studiengang in die Weiterbildungsinitiative „WM³ Weiterbildung Mittelhessen“ eingebettet. Entsprechend erfolgt die Verwaltung und Organisation des Studiengangs an der Justus-Liebig-Universität. „Schon die geographische Nähe zu großen Sportverbänden in Frankfurt und vor allem unsere sehr guten Beziehungen zur Deutschen Sporthochschule in Köln haben ein solches Projekt nahegelegt. Wir bereichern damit unsere sehr erfolg- und traditionsreiche Juristenausbildung in Gießen um einen hochattraktiven Mosaikstein“, sagt Univ.-Prof. Dr. Martin Gutzeit.
Um die Qualität des Studienganges sicherzustellen, werden pro Studienjahr maximal 30 Bewerberinnen und Bewerber zugelassen. Start des ersten Jahrgangs des Weiterbildungsmasters ist zum Wintersemester 2015/16.
Bilder der Vertragsunterzeichnung in druckfähiger Auflösung erhalten Sie bei der Pressestelle.