Ziele & Aufgaben
Das Institut für Sportrecht ist zum 01. Januar 2014 als jüngstes Institut der Deutschen Sporthochschule Köln gegründet worden. Es befasst sich mit den Spiel- und Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen sowie den sportrelevanten Normen des (zwischen-)staatlichen Rechts. Der Fokus liegt hierbei auf den aktuellen Herausforderungen des Sports in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Sicht:
Hierzu zählen der Kampf gegen Doping, Korruption und Manipulation im Sport sowie die Verhinderung von Gewalt, Rassismus und Diskriminierung. Weiter geht es um den Schutz der Gesundheit, die Rolle der Medien, das Ehrenamt und die Gewährleistung von Chancengleichheit im Sport. Hinzu treten Werbung und Sponsoring im Sport, der Schutz von Veranstaltern sowie Steuern und Versicherungen. Nicht zuletzt befasst sich das Institut mit der Selbstorganisation des Sports im Rahmen (zwischen-)staatlicher Ordnungen. Hierbei befasst es sich insbesondere mit den Wechselwirkungen zwischen Sportregeln und Rechtsnormen sowie dem Verhältnis von Sportgerichtsbarkeit zu staatlicher Gerichtsbarkeit.
Der Publikation von Forschungsergebnissen (Drittmittelprojekte, Dissertationen, Vorträge) und Lehrmaterialien (Skripten, Vorschriftensammlungen) dient ein eigener Verlag des Instituts mit Kölner Studien, Beiträgen und Materialien zum Sportrecht; zur wissenschaftlichen Weiterbildung bietet das Institut für Sportrecht in Kooperation mit der Universität Gießen seit 2016 den berufsbegleitenden Masterstudiengang LL.M. Sportrecht an.
Kontakt
Institut für Sportrecht
Am Sportpark Müngersdorf 650933 Köln
Institutsgebäude II, 1. OG
Telefon | +49 221 4982-6086 |
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k.merkens@dshs-koeln.de |