Praktikum an der Sporthochschule
1. Ein Praktikum an der Deutschen Sporthochschule Köln
Die Deutsche Sporthochschule Köln ermöglicht interessierten Schüler*innen und Studierenden ein Praktikum in verschiedenen Bereichen. Das Praktikum dient der Aus- und Fortbildung und soll einen Einblick in die Tätigkeiten an der Deutschen Sporthochschule Köln sowie in das gewählte Berufsbild ermöglichen.
Praktika werden von den Instituten, den zentralen Einrichtungen und der Hochschulverwaltung der Deutschen Sporthochschule Köln angeboten. Eine Auflistung aller Institutionen, die Praktikumsmöglichkeiten bieten, finden Sie hier. Das aktuelle Praktikumsangebot kann dann telefonisch oder per E-Mail bei den jeweiligen Ansprechpartner*innen erfragt werden.
Bei einem Praktikum in den Instituten kann das Berufsbild des wissenschaftlichen Mitarbeiters / der wissenschaftlichen Mitarbeiterin (forschungsintensive Tätigkeit) oder einer Lehrkraft für besondere Aufgaben (lehrintensive Tätigkeit) kennengelernt werden.
In der Verwaltung stehen verschiedene Berufsbilder zur Verfügung.
2. Welche Praktika sind möglich?
2.1 Schüler*innen-/Betriebspraktika
Schüler*innen von Fach-, Berufsfach-, Fachober- oder allgemeinbildenden Schulen, die das Praktikum als Bestandteil der Schulbildung absolvieren müssen.
Wie muss man sich bewerben?
Bitte nehmen Sie zunächst selbst Kontakt mit einer/em Ansprechpartner*in (siehe „Einrichtungen und Ansprechpartner*innen“ rechts auf dieser Seite) aus dem von Ihnen gewünschten Bereich auf. Nur dort können die Praktika vergeben werden.
Treffen Sie eine verbindliche Absprache über den Zeitraum des Praktikums und klären bitte, ob eine schriftliche Bewerbung (bzw. Email-Bewerbung) oder ein persönliches Vorstellungsgespräch gewünscht wird.
Wie geht es dann weiter?
Nach erfolgter Zusage, dass das Praktikum an der Deutschen Sporthochschule Köln absolviert werden kann, muss die formelle Anmeldung für das Praktikum mindestens drei Wochen vor Beginn des Praktikums über die Personalabteilung erfolgen.
Füllen Sie hierfür das Anmeldeformular für ein Schüler*innenpraktikum (siehe „Anmeldung Praktikum“ rechts auf dieser Seite) aus und fügen eine Bestätigung der Schule sowie eine Kopie Ihres Ausweises bei. Aus der Bestätigung der Schule muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz über den Schulträger gewährleistet ist. Senden Sie alle Unterlagen an die Deutsche Sporthochschule Köln, Personalabteilung, Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln.
Die Anmeldung wird durch die Personalabteilung bearbeitet und an das Institut, die zentrale Einrichtung oder die Hochschulverwaltung weitergeleitet. Zusätzlich wird eine Bestätigung für die Schule ausgestellt und an die/den Praktikanten*in gesandt.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten. Jugendliche (15 bis 18 Jahre) dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich beschäftigt werden. Kinder (jünger als 15 Jahre) dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Jugendliche und Kinder haben Anspruch auf eine tägliche Pause im Umfang von einer Stunde.
Eine Praktikumsvergütung wird nicht gewährt.
2.2 Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums
Studierende, die als Bestandteil des Studiums ein Praktikum absolvieren müssen. Das Praktikum muss in der Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschrieben sein.
Wie muss man sich bewerben?
Bitte nehmen Sie zunächst selbst Kontakt mit einer/em Ansprechpartner*in (siehe Übersicht im Downloadbereich dieser Seite) aus dem von Ihnen gewünschten Bereich auf. Nur dort können die Praktika vergeben werden.
Treffen Sie eine verbindliche Absprache über den Zeitraum des Praktikums und klären bitte, ob eine schriftliche Bewerbung (bzw. Email-Bewerbung) oder ein persönliches Vorstellungsgespräch gewünscht wird.
Wie geht es dann weiter?
Nach erfolgter Zusage, dass das Praktikum an der Deutschen Sporthochschule Köln absolviert werden kann, muss die formelle Anmeldung für das Praktikum mindestens drei Wochen vor Beginn des Praktikums über die Personalabteilung erfolgen.
Füllen Sie hierfür das Anmeldeformular für ein Pflichtpraktikum (siehe „Anmeldung Praktikum“ rechts auf dieser Seite) aus. Der Anmeldung ist eine Kopie des Personalausweises und eine Studienbescheinigung beizufügen. Studierende, die nicht an der Deutschen Sporthochschule Köln studieren, fügen bitte den Auszug bzgl. des Pflichtpraktikums Ihrer Studien- bzw. Prüfungsordnung bei. Senden Sie alle Unterlagen an die Deutsche Sporthochschule Köln, Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln.
Ein Pflichtpraktikum an der Deutschen Sporthochschule Köln ist grundsätzlich nur möglich, sofern parallel kein weiteres Beschäftigungsverhältnis an der Deutschen Sporthochschule Köln besteht (z.B. SHK oder WHB).
Nach Eingang der Anmeldung wird durch die Personalabteilung ein Praktikantenvertrag gefertigt und der/dem Praktikant*in zugesandt. Vor Rückgabe des unterschriebenen Vertrages darf das Praktikum nicht begonnen werden. Der Abschluss eines Praktikantenvertrages ist immer zwingend notwendig, damit im Falle eines Arbeitsunfalls während des Praktikums gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
Der Bereich der Deutschen Sporthochschule Köln in dem das Praktikum absolviert wird, erhält eine Durchschrift des Vertrages.
Das Praktikum kann nur für die in der jeweiligen Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschriebene Dauer absolviert werden. Im Regelfall ist das Praktikum von Montag bis Freitag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden und 50 Minuten zu absolvieren. Bei einer Stückelung des Praktikums (z.B. nur 2 Tage pro Woche) ist zunächst zu klären, ob dies mit der jeweiligen Prüfungs- oder Studienordnung vereinbar ist und für die Anerkennung ausreichend ist.
Nach Beendigung des Praktikums erhält die/der Praktikant*in eine unbenotete Praktikumsbescheinigung. Diese wird durch das Institut/die Einrichtung ausgestellt und ist der/dem Praktikant*in am letzten Praktikumstag auszuhändigen.
Eine Praktikumsvergütung wird nicht gewährt.
2.3 Freiwillige Praktika
Ein freiwilliges Praktikum (welches nicht durch eine Studien-, Ausbildungs- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist) kann von interessierten Personen oder Studierenden absolviert werden.
Folgendes ist zu beachten:
Ein freiwilliges Praktikum kann für höchstens zwei Monate absolviert werden. Eine angemessene Vergütung wird gezahlt. Weiterhin besteht die Möglichkeit für Schüler*innen ohne Schulabschluss oder im direkten Anschluss an die Beendigung der Schule ein freiwilliges „Schnupperpraktikum“ zu absolvieren (siehe „Anmeldung Praktikum“ rechts auf dieser Seite). Es dauert höchstens vier Wochen und wird nicht vergütet. Dieses Praktikum ist nur zur reinen Berufsorientierung möglich. Hier bitten wir direkt mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Personaldezernat Kontakt aufzunehmen.
Wie muss man sich bewerben?
Bitte nehmen Sie zunächst selbst Kontakt mit einer/em Ansprechpartner*in (siehe „Einrichtungen und Ansprechpartner*innen“ rechts auf dieser Seite) aus dem von Ihnen gewünschten Bereich auf. Nur dort können die Praktika vergeben werden.
Treffen Sie eine verbindliche Absprache über den Zeitraum des Praktikums und klären bitte, ob eine schriftliche Bewerbung (bzw. Email-Bewerbung) oder ein persönliches Vorstellungsgespräch gewünscht wird. Außerdem muss durch die Einrichtung geprüft werden, ob ausreichende Mittel für die Zahlung der Vergütung zur Verfügung stehen.
Wie geht es dann weiter?
Nach erfolgter Zusage, dass das Praktikum an der Deutschen Sporthochschule Köln absolviert werden kann, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Sachbearbeiterin in der Personalabteilung (siehe unter Punkt 3.). Dies muss mindestens vier Wochen vor Beginn des Praktikums erfolgen.
Ansprechpartnerinnen in der Personalabteilung
Sandra Kirchner
Zuständigkeitsbereich: A-M (vormittags erreichbar)
Telefon | +49 221 4982-2021 |
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s.kirchner@dshs-koeln.de |
Helga Tetzlaff
Zuständigkeitsbereich: N-Z (vormittags erreichbar)
Telefon | +49 221 4982-7530 |
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h.tetzlaff@dshs-koeln.de |