Deutschlandstipendium
Die Stipendien werden an Bewerber*innen vergeben, deren bisheriger Werdegang gute Studienleistungen oder berufliche Erfolge erwarten lässt. Bei der Entscheidung über die Vergabe der Stipendien werden sowohl objektive Leistungskriterien und Noten, als auch die persönlichen Umstände berücksichtigt.
Darüber hinaus sind unter anderem folgende Kriterien maßgeblich:
- Studieren unter erschwerten Bedingungen wie etwa eine chronische Erkrankung, Behinderung oder bei Bestehen besonderer familiärer Verpflichtungen (Kinder, Pflege eines nahen Angehörigen)
- Studieren als Leistungssportler*in
- Studieren mit Flucht-/Migrationshintergrund mit Deutsch als Fremdsprache
- Studieren als internationale*r Studierende*r
- Studieren als Bildungsaufsteiger*in
- Sonstige Befähigungen, gesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement und besondere persönliche Leistungen, wie etwa die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiographie
- Motivation
- Die Deutsche Sporthochschule Köln fordert neben den leistungsstarken Studierenden insbesondere auch Studierende zu einer Bewerbung um ein Stipendium auf, die unter erschwerten Bedingungen studieren. Des Weiteren begrüßt die Deutsche Sporthochschule Köln ausdrücklich die Bewerbung von Frauen und Studierenden mit besonderen Voraussetzungen (z.B. Migrationshintergrund, Bildungsaufstieg) im Sinne der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit.
Auf ein Stipendium bewerben können sich sowohl an der Deutschen Sporthochschule Köln immatrikulierte Studierende, die noch mindestens zwei Semester zu ihrem Abschluss benötigen als auch solche, die sich noch an der Deutschen Sporthochschule immatrikulieren wollen. Förderungsfähig ist sowohl ein Erst- als auch ein Zweitstudium oder Aufbaustudium in einem Bachelor-, Master-, Weiterbildungsmaster- oder Lehramtsstudiengang an der Deutschen Sporthochschule Köln. Voraussetzung ist die Einschreibung als Ersthörer*in an der Deutschen Sporthochschule Köln. Zweit- /Gasthörer*innen und Promotionsstudierende können leider nicht am Vergabeverfahren teilnehmen.
Der Bezug von BAföG-Leistungen hat keine Auswirkungen auf die Vergabe bzw. die Chancen im Bewerbungsverfahren für ein Deutschlandstipendium.