NRW-Sportstiftungs-Stipendium
Die Stipendien werden an Bewerber*innen vergeben, deren bisheriger Werdegang neben den sportlichen Erfolgen gute Studienleistungen oder berufliche Erfolge erwarten lässt. Bei der Entscheidung über die Vergabe der Stipendien werden objektive Leistungskriterien wie Noten und die sportlichen Erfolge und Perspektiven berücksichtigt.
Zum Bewerbungsverfahren sind Sportlerinnen und Sportler aus olympischen, paralympischen, deaflympischen und World Games-Sportarten zugelassen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- im Nachwuchskader 1
- im Nachwuchskader 2
- im Landeskader Plus (wird vom Landesverband benannt)
- in einem entsprechenden Kader im Nachwuchsbereich der World Games-Sportarten
Relevant für die Kaderzugehörigkeit ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
Zudem muss mindestens 1 der 3 formalen Kriterien erfüllt werden:
- Start für einen NRW-Verein oder
- Trainingsmittelpunkt in NRW aufgrund der Zuordnung zu einem Bundesstützpunkt in NRW oder
- Lebensmittelpunkt in NRW.
Förderfähig ist sowohl ein Erst- als auch ein Zweitstudium oder Aufbaustudium in einem Bachelor-, Master-, Weiterbildungsmaster- oder Lehramtsstudiengang an der Deutschen Sporthochschule Köln.
Der Bezug von BAföG-Leistungen hat keine Auswirkungen auf die Vergabe bzw. die Chancen im Bewerbungsverfahren für ein Deutschlandstipendium.
Nicht möglich ist eine Stipendienbewerbung für
- Angehörige von Bundeswehr, Bundes- und Landespolizei und Zoll
- Athletinnen und Athleten, die im betreffenden Förderzeitraum von der Deutschen Sporthilfe mit dem Deutsche Bank Stipendium gefördert werden.
Hinweis: Auf eine Förderung durch die Sportstiftung NRW besteht auch bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Leistungssportbeauftragte
Jonas Rohleder
Telefon | +49 221 4982-4160 |
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j.rohleder@dshs-koeln.de | |
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