Ein Praktikum innerhalb Europas - ERASMUS+

Eine mögliche Anerkennung eines im Ausland absolvierten Praktikums sollte vom Studierenden mit der Studiengangkoordination vor dem Praktikumsbeginn (und danach) abgesprochen werden. Die Zuständigkeit für die Anerkennung liegt beim Prüfungsausschuss. Für Fragen steht das Prüfungsamt zur Verfügung.  

Eine Übersicht über die Studiengangskoordination finden Sie hier.
Den Antrag für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie hier