Reguläre Immatrikulation an der DSHS (voll immatrikulierte Studierende) Praktikumsaufenthalte sind bereits ab dem ersten Hochschul-/Studienjahr förderfähig
Studienbezug (sinnvoller fachlicher und beruflicher Bezug des Praktikums zum Studium)
Vollzeitbeschäftigung
Praktikumsdauer von mindestens 2 und höchstens 12 Monaten
Praktikum findet in einem förderfähigen Land* statt (Programmland, s.u.)
Kenntnisse in der Landes- bzw. Arbeitssprache
Hohe Motivation
Recherche über das Praktikumsunternehmen
*Programmländer:
alle 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie folgende Programmländer außerhalb der EU: Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Serbien.
Mobilitäten in und aus überseeischen Ländern und Gebieten können über Erasmus+ gefördert werden. Liste der überseeischen Länder und Gebiete, die im Beschluss 2013/755/EU und 2014/137/EU des Rates festgelegt sind, finden Sie hier.
Hinweise
Praktika werden eigenständig gesucht.
Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen sowie in Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z.B. Nationale Agenturen)