Ein Studium in Übersee
Eine mögliche Anerkennung von im Ausland (an Partneruniversitäten) erbrachten Studienleistungen sollte vom Studierenden mit der jeweiligen DSHS-Studiengangskoordination vor, während (bei Änderungen der Kurswahl) und nach dem Auslandssemester abgesprochen und von dieser auf dem Antrag auf Anerkennung befürwortet werden. Der Antrag wird im Anschluss im International Office zwecks Notenumrechnung eingereicht. Die Zuständigkeit für die Anerkennung liegt beim Prüfungsausschuss. Für Fragen steht das Prüfungsamt zur Verfügung.
Links:
Antrag für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Übersicht StudiengangskoordinatorInnen
Hinweis:
Im Auslandssemester sollten mind. 20 ECTS absolviert werden, exklusive Sprachkursen. Es besteht prinzipiell die Möglichkeit einer akademischen Anrechnung.