Ein Studium in Übersee

Wer nach erfolgreicher Bewerbung einen Stipendienplatz an einer Partneruniversität bekommen hat, zahlt dort keine Studiengebühren. Lediglich ein Sozialbetrag muss entrichtet werden. Dieser ist aber in den meisten Fällen nicht sehr hoch. Da die Überseepartner nicht Teil des ERASMUS-Programmes sind, gibt es hier keine monatliche finanzielle Unterstützung.

Reisekosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden, ebenso wie Kosten für eventuelle Impfungen, Reisekrankenversicherung, Unterkunft und ähnliches.

BAföG-Empfänger bekommen vom BAföG-Amt die Reisekosten zur Partneruniversität erstattet und erhalten außerdem monatliche Auslands-BAföG-Zahlungen, die häufig über dem Inlandssatz liegen.

Auch im Falle einer Absage für ein Stipendienplatz besteht weiterhin die Möglichkeit der Übernahme der Studiengebühren durch Auslands-BAföG. Auf Grund der internationalen Unterschiede bezüglich der Höhe der Studiengebühren kann eine vollständige Finanzierung über Auslands-BAföG jedoch nicht immer gewährleistet werden. Die aktuelle Höhe der jeweiligen Studiengebühren kann bei den Partneruniversitäten oder im International Office erfragt werden. Weitere Infos erhalten sie auf der Webseite des Auslandsbafögamtes.

Lebenshaltungskosten variieren von Land zu Land. Wer ein Semester an einer Partneruniversität studiert, kann sich an der Sporthochschule beurlauben lassen. Studiengebühren und Sozialbeitrag fallen für das entsprechende Semester somit nicht an.