Ein Studium in Übersee
Für ein Übersee-Semester besteht u.a. die Voraussetzung, dass der oder die BewerberIn die Sprache, in der unterrichtet wird, beherrscht. In der Unterrichtssprache müssen Präsentationen gehalten, Hausarbeiten geschrieben und Prüfungen bestanden werden.
Die Unterrichtssprache ist nicht immer die Sprache des Gastlandes (in einigen Ländern wird auch in Englisch unterrichtet). Kontaktieren Sie den jeweiligen Koordinator (siehe Liste der Partnerhochschulen unter Partner) bei Fragen zur Unterrichtssprache und den geforderten Sprachkenntnissen.
Schon beim Auswahlgespräch im Bewerbungsverfahren müssen die Sprachkenntnisse vorhanden sein. Eine frühzeitige (Sprach-)Vorbereitung wird empfohlen.