Ein Studium innerhalb Europas

Hinweise zum Vereinigten Königreich

DSHS-Partnerschaften

  • Es gilt die Erasmus+ Bewerbungsfrist (nicht Übersee).
  • Die Förderung besteht aus dem Erlaß der Studiengebühren an der Partneruniversität (keine finanzielle Förderung über Eramus+)
  • Liverpool John Moores University (LJMU): Es kann zukünftig sein, dass Master-Studierende keine Master-Kurse mehr belegen können. Master-Studierende können weiterhin an Bachelor-Kursen teilnehmen. Voraussichtlich werden an der LJMU grundsätzlich "nur" Kurse der School of Sport and Exercise Sciences wählbar sein.
  • Es kann immer zu Änderungen kommen, welche Kurse an der jeweiligen Gastuniversität durch DSHS-Studierende gewählt werden können (welche Kurse / von welcher School / Faculty).
     

Visa-Bestimmungen

  • Check Visa: https://www.gov.uk/check-uk-visa
  • Für Aufenthalte bis zu 6 Monaten ist für EU-Bürger kein Visum erforderlich. Seit dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen elektronischen Reisepass möglich. In dieser Zeit ist der Aufenthaltszweck klar auf das Studium begrenzt, Studierenden ist es nicht gestattet, während ihres Aufenthaltes einer finanziell entlohnten Tätigkeit nachzugehen.
  • Für Aufenthalte, die länger als 6 Monate dauern, ist seit dem 01.01.2021 ein kostenpflichtiges Visum nötig ("student route"), auch Zusatzgebühren in Form eines Gesundheitszuschlages "Immigration Health Surcharge" sind möglich.
  • Die Gültigkeit der Krankenversicherung im Vereinigten Königreich ist selbständig zu prüfen.
  • Erkundigen Sie sich zu Einreisefragen in das Vereinigte Königreich bei den zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland.
  • Ab dem 2. April 2025 ist für jede Reise eine gültige Elektronische Reisegenehmigung (ETA) vorzuweisen, wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/Visum vorliegt: www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta
  • Bewerbungen für UK-Partnerschaften: Es gilt die Erasmus+ Bewerbungsfrist (nicht Übersee).