Ein Studium innerhalb Europas

Erasmus+ Förderung
Studierende erhalten im Rahmen der Förderung die Möglichkeit, im europäischen Ausland an einer Partneruniversität der DSHS zu studieren. Zusätzlich profitieren sie von folgenden Vorteilen:

  • Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Finanzieller Zuschuss (ERASMUS-Teilstipendium)
  • Studierende mit Kind(ern), Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) sowie chronischer Erkrankung, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende können zusätzlich eine Sonderförderung beantragen (nach Zusage des Studienplatzes an der Partneruniversität - Infos durch DSHS).


Erasmus+ Fördersätze für Studienaufenthalte im europäischen Ausland
Die monatlichen Stipendienraten orientieren sich an dem Zielland, in dem das Auslandssemester absolviert wird. Die Europäische Kommission hat folgende Ländergruppen festgelegt:


Projekt 2023 (Laufzeit bis 2025)
Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Repulik, Türkei, Ungarn.


Sonderförderung
Studierende mit Kind(ern), Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) sowie chronischer Erkrankung, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende können zusätzlich eine Sonderförderung beantragen (nach Zusage des Studienplatzes an der Partneruniversität).

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AuslandsBAföG
Informationen und Antragsstellung: AuslandsBAföG
Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss und AuslandsBAföG schließen sich nicht aus. Auch Studierende, die kein InlandsBAföG bekommen, haben eine Chance darauf.

Beurlaubung
Studierende, die ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule der DSHS absolvieren, können einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Der Semesterbeitrag für das entsprechende Semester entfällt an der DSHS im Falle einer Beurlaubung aufgrund eines Auslandsaufenthaltes.
Detaillierte Informationen zur Beurlaubung finden Sie hier.
Hinweis: Der Antrag kann erst nach der Zusage eines Platzes gestellt werden.

Hinweis
Reise- und Aufenthaltskosten sowie alle weiteren Kosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden.