Ein Studium innerhalb Europas

Erasmus+

Der Deutschen Sporthochschule Köln wurde von der Europäischen Kommission die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE 2021 2027) verliehen. Sie ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme der Hochschule an Erasmus+.

Das European Policy Statement beschreibt die Strategie, Ziele und Prioritäten der DSHS für ihre Aktivitäten im Rahmen des ERASMUS+ Programms. 

Die Erasmus+ Studierendencharta weist auf die Rechte und Pflichten von Studierenden im Erasmus+ Programm hin.

Überblick

Überblick

Das übergeordnete Ziel des Erasmus+ Programms ist es, durch lebenslanges Lernen die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa zu unterstützen und auf diese Weise zu nachhaltigem Wachstum, qualifizierten Arbeitsplätzen, sozialem Zusammenhalt, Innovationsförderung, Stärkung der europäischen Identität und des aktiven Bürgersinns beizutragen. Für das Erasmus+ Programm 2021 2027 wurden folgende Prioritäten festgelegt:

- Inklusion und Vielfalt
- Digitaler Wandel
- Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels
- Teilhabe am demokratischen Leben

Vorteile eines Erasmus-Studiums

Vorteile eines Erasmus-Studiums

  • Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Finanzieller Zuschuss (ERASMUS-Teilstipendium) nach Ländergruppen (Finanzierung)
  • Mögliche akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Sonderförderung für Studierende mit Kind(ern)
  • Sonderförderung für Studierende mit Behinderung  (ab GdB 20)
  • mögliche Zusatzpauschalen (Top-Ups) für Studierende mit chronischer Erkrankung, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende (Beantragung nach Erhalt des Studienplatzes an der Partneruniversität).
Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmevoraussetzungen

  • Reguläre Immatrikulation an der DSHS (voll immatrikulierte Studierende)
  • Abschluss des ersten Studienjahres im Bachelor (d.h. der ersten zwei Semester)
  • Abschluss des ersten Semesters im Master
  • Bewerbungsfrist beachten - lange im Voraus planen
  • Kenntnisse in der Landes- bzw. Unterrichtssprache
  • Studienaufenthalt wird an einer Partnerhochschule der DSHS absolviert
  • Studieninteresse
  • Hohe Motivation
  • Recherche über die Partneruniversität
Programmländer

Programmländer

Unter Partnerschaften finden Sie die Übersicht der DSHS-Partneruniversitäten.
Eine Übersicht aller generell im Erasmus-Programm förderfähigen Ländern finden Sie hier:

  • alle 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie folgende Programmländer außerhalb der EU: Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Serbien.
  • Mobilitäten in und aus überseeischen Ländern und Gebieten können über Erasmus+ gefördert werden. Liste der überseeischen Länder und Gebiete, die im Beschluss 2013/755/EU und 2014/137/EU des Rates festgelegt sind, finden Sie hier.

Die DSHS sendet Studierende ausschließlich an Partneruniversitäten.

 

Sonderförderung

Sonderförderung

Studierende mit Kind(ern), Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) sowie chronischer Erkrankung, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende können zusätzlich eine Sonderförderung beantragen (nach Zusage des Studienplatzes an der Partneruniversität). Siehe auch Finanzierung.

 

Dauer und Mehrfachförderung

Dauer und Mehrfachförderung

  • Der Studienaufenthalt im Ausland muss eine Mindestdauer von 2 Monaten (bzw. 60 Tagen) und darf eine Höchstdauer von zwölf Monaten umfassen. Der komplette Kurs- und ggf. Prüfungszeitraum an der Gastuniversität muss absolviert werden. 
  • Studierende können mehrfach, in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) bis zu 12 Monate, gefördert werden (dies schließt u.a. auch nicht-finanziell geförderte Zeiträume mit ein).
  • Das Kontingent von 12 Monaten je Studienzyklus kann flexibel auf Auslandsstudien- und Praktikumsaufenthalte aufgeteilt werden.
Sprachenförderung in ERASMUS+

Sprachenförderung in ERASMUS+

Bei einer Zusage eines Studienplatzes:

  • Vor und nach dem Studienaufenthalt an einer DSHS-Partneruniversität im europäischen Ausland wird ein obligatorischer Online-Sprachtest absolviert. Geförderte können so ihre individuellen Sprachkenntnisse ermitteln sowie den eigenen Lernfortschritt verfolgen.   
  • Zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz steht während des Auslandsaufenthaltes ein Online-Sprachkurs zur Verfügung (derzeit verfügbar in den Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Niederländisch und Deutsch).
  • Die Tests sowie der Sprachkurs werden über den Online Linguistic Support (OLS) durchgeführt (der Systemzugang erfolgt nach Bewilligung der Förderung über die DSHS). 

Weitere Information zum Programm ERASMUS+

Allgemeine Informationen zu den ERASMUS+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie auch beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49 800 2014 020
Fax: +49 228/882 555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de